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Kategorie: Umwelt

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Förderung von Forschungs- und Entwicklung in den Bereichen Bauwesen, Architektur sowie Bau- und Wohnungswirtschaft

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Wasserversorgung der Zukunft

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Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Wasserinfrastruktur

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NRW: Zuschüsse für Erneuerbare Energien, klimagerechte Gebäudetechnik wieder möglich

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Novellierung des Umweltinnovationsprogramms (UIP)

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Neue Förderrichtlinie für das Umweltinnovationsprogramm veröffentlicht

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Förderung von Vorhaben zur Begrenzung des Klimawandels

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GREENECONOMY.IN.NRW

Nordrhein-Westfalen | Umwelt

NRW Wettbewerb zu Innovationen in Umweltwirtschaft, Circular Economy und Klimaanpassung

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    Aus unserem Newscenter

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    PROFI Impuls Förderaufruf „#UpdateHamburg 2024“

    HH: Förderung von Projekten mit innovativen Lösungsansätzen für gesellschaftliche Herausforderungen

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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