UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0
Förderung von internationalen Forschungskooperationen
Beitrag lesenNRW-Zuschüsse für Innovationen in Umweltwirtschaft, Circular Economy und Klimaanpassung
Beitrag lesenFörderung von Robotik in der Umwelttechnik
Beitrag lesenEU: aktuelle LIFE-Calls für Projekte in den Bereichen Umwelt-, Klima-, Naturschutz und Energiewende
Beitrag lesenFörderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für die Schonung natürlicher Ressourcen
Beitrag lesenFörderung der Reduktion von CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr
Beitrag lesenNRW: Zuschüsse für Erneuerbare Energien, klimagerechte Gebäudetechnik wieder möglich
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Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.
Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.
Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.
Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.