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Kategorie: Umwelt

Energiewende Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein | Umwelt

SH: Förderung von Energieeffizienztechnologien und -innovationen

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Wertschöpfung

„Klimaschutz durch Steigerung der Ressourceneffizienz“

Bund | Umwelt

Themenaufruf im Rahmen der Richtlinie für innovative Klimaschutzprojekte

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Umwelt

Neue Richtlinie des Umweltinnovationsprogramms

Bund | Umwelt

Zuschüsse für innovative Investitionen mit Umweltvorteilen

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Energieeffizienz

Energieeffizienz-Wettbewerb

Bund | Umwelt

Ausweitung der Förderung des Förderwettbewerbs Energieeffizienz

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Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Bund | Umwelt

Erweiterung des Förderprogramms – höhere Fördersätze für KU, Elektrifizierung, Geothermie

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Ressource
geologie

GEO:N – Geoforschung für Nachhaltigkeit

Bund | Umwelt

Geowissenschaftlicher Forschung – unterirdische Geosysteme

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    Aus unserem Newscenter

    11.04.2024 | Top-Thema
    Carbon Dioxide Removal (CDR)

    Förderung von Projekten zur „Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre“

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    09.04.2024 | Top-Thema
    Das Wachstumschancengesetz ist da! Dies sind die Auswirkungen auf die Forschungszulage

    Was ändert sich bei der Forschungszulage?

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    21.03.2024 | Top-Thema
    Ausbau der Wasserstoffoption für den künftigen Energiemix

    Förderung deutsch-französischer FuE-Projekte zum Thema Wasserstoff

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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