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GREENECONOMY.IN.NRW

Im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 wurde der zweite Förderwettbewerb im Bereich „GREENECONOMY.IN.NRW“ veröffentlicht. Folgende Themen werden insbesondere adressiert:

  • Innovationen in der Umweltwirtschaft – Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender, ressourcenschonender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
  • Innovationen zur Circular Economy – Ressourceneinsparung und Ausbau zirkulärer Produkte, Geschäftsmodelle und Kooperationen
  • Innovationen zur Klimaanpassung – Steigerung der Klimaresilienz

Sowohl technische als auch nichttechnische Potenziale (z. B. Prozessabläufe, Organisation) sollen durch Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft erschlossen werden. Im Fokus stehen Vorhaben, die entweder die gesamte Wertschöpfungskette abdecken oder die in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erarbeitet werden und dabei einen speziellen Aspekt bzw. einen Ausschnitt relevanter Wertschöpfungsketten betrachten.

Antragsteller:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Als Verbundpartner auch große Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen

Förderquote:
KMU: 50 bis 80 % für technische Innovationen, 50 % für Prozess- oder Organisationsinnovationen
Forschungseinrichtungen etc.: bis zu 90 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 18. Januar 2024
Eine dritte Einreichungsrunde mit Einreichungsfrist 14. Oktober 2024 ist geplant.

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Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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