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Do´s and Dont´s bei der Projektförderung

Die Projektförderung ist ein gutes Instrument zur Co-Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE). Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse sind ein wirksames Hilfsmittel zur Unterstützung der innovativen Weiterentwicklung eines Unternehmens und mindern das finanzielle Risiko eines Projektes. In vielen Fällen ermöglicht eine Förderung erst die Umsetzung eines FuE-Projektes. Jedoch ist die Förderung durch die öffentliche Hand auf kommunaler, Landes-, Bundes und EU-Ebene kein Selbstläufer. Es warten eine Reihe von Fallstricken auf die Antragsteller, die es zu vermeiden gilt.

Im folgenden Beitrag wird auf die Do´s und Dont´s bei der Projektförderung im Vorfeld der Antragstellung eingegangen.

Die richtige Projektauswahl:

Grundsätzlich sollte sich ein Unternehmen stets vor Augen führen, dass Zuschüsse nicht der Finanzierung eines Unternehmens, sondern eines Projekts dienen. Der Zuschuss ist hierbei immer nur anteilig, in den meisten Fällen beträgt die Förderung ca. 50 % der entstehenden Kosten – der restliche Anteil muss selbst finanziert werden. Insofern müssen Unternehmen schon im eigenen Interesse darauf achten, dass das Projekt ein hohes Potenzial hat, zusätzliche Umsätze zu generieren.

Im Umkehrschluss heißt dies: Fördermittel sollte man nicht per se der Fördermittel wegen beantragen, sondern sind „Mittel zum Zweck“. Eigentlich ist dies eine Selbstverständlichkeit, die Erfahrung zeigt aber, dass Unternehmen dies mit Blick auf die erzielbaren Zuschüsse gelegentlich aus dem Blick verlieren. Nur wenn ein Projekt später eine hohe wirtschaftliche Verwertungschance und damit Refinanzierungsmöglichkeit verspricht, lohnt sich die Durchführung. 

Das richtige Förderprogramm:

Als nächstes stellt sich die Frage nach dem richtigen Förderprogramm. In Deutschland stehen viele Hundert Förderprogramme der EU, des Bundes und der Bundesländer zur Auswahl. Eine Auswahl aktueller Förderprogramme für unterschiedlichste Themen findet sich u.a. auf www.gewi.de/news. Als Laie ist es meist gar nicht oder nur schwer möglich, dass „optimale“ Programm für sein Projekt zu finden. „Optimal“ heißt, dass die Rahmenbedingungen und Auflagen für das Unternehmen umsetzbar sind, der administrative Aufwand so gering wie möglich ist und hohe Erfolgsaussichten bestehen sowie ein hoher Zuschuss erreichbar ist. Zudem erwarten die Programme vielfach eine unterschiedliche „Innovationstiefe“ – einige Programme sind auf sehr anwendungsnahe Projekte ausgerichtet, bei anderen steht der Forschungscharakter im Vordergrund.

Die unterschiedliche Auslegung des Begriffs „Innovation“ ist vielfach den Richtlinien nicht zu entnehmen und kann bei fehlender Erfahrung nur im persönlichen Gespräch mit der Förderstelle geklärt werden. Passen nach all diesen Fragestellungen Programm und Projekt dann richtig gut zusammen, ist das Verhältnis von Aufwand zu Nutzen meist sehr positiv – und dies ist letztlich ausschlaggebend für die Entscheidung, eine Förderung zu nutzen. Es ist angesichts der hohen Komplexität ratsam, sich bereits im frühesten Stadium professionelle Unterstützung durch einen externen Spezialisten zu suchen, sofern im Hause keine ausreichenden Kompetenzen zur Verfügung stehen.

KMU vs. Großunternehmen:

Grundsätzlich gibt es sowohl für kleine als auch für mittlere und sehr große Unternehmen gute Förderprogramme, aber gerade die Programme für mittelständische Unternehmen weisen oft administrativ geringe Hürden auf und stehen daher vielfach im Fokus der Überlegungen. Generell wird zwischen KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und GUs (Großunternehmen) unterschieden – hier gilt nicht der deutsche, weite Mittelstandsbegriff, sondern eine enge Definition der EU, die sich nach den Kriterien Umsatz, Bilanzsumme und Mitarbeitern richtet.

Heranzuziehen ist dabei nicht nur die juristische Person selbst, sondern auch die mit ihr verbundenen Unternehmen – je nach Höhe und Art der Beteiligung gestaltet sich die Feststellung, ob ein Unternehmen KMU ist oder nicht, als äußerst herausfordernd. Hier können im Einzelfall eine Reihe von Fragestellungen relevant sein, z.B. wenn ein noch junges Unternehmen keine Jahresabschlüsse zum Nachweis der Schwellenwerte vorweisen kann, es gesellschaftsrechtliche Verflechtungen über natürliche Personen gibt, wenn die Schwellenwerte in einem Jahr überschritten werden und in einem anderen nicht oder, wenn der Gesellschafter eine Beteiligungsgesellschaft ist.

Das Thema ist besonders herausfordernd, weil auch die Förderstelle die gesellschaftsrechtlichen Strukturen nicht im Detail prüfen kann und in den meisten Fällen die Angaben der antragstellenden Unternehmen akzeptiert. Mit Antragstellung bestätigt ein Unternehmen allerdings, dass es die Regelungen kennt und alle Angaben wahrheitsgemäß sind. Sollten dann bei einer späteren Prüfung, die auch Jahre nach Projektabschluss erfolgen kann, festgestellt werden, dass ein KMU eigentlich ein GU ist, muss das Unternehmen den Zuschuss verzinst zurückzahlen.

Sollte hierbei sogar der Eindruck entstehen, dass die Angaben wissentlich falsch waren, kann dies auch einen Straftatbestand darstellen. Insofern ist bei der Prüfung des KMU-Status eine besondere Sorgfalt an den Tag zu legen. Oft hilft bei dieser Fragestellung die (kostenlose) Förderberatung des Bundes weiter (https://www.foerderinfo.bund.de/), ansonsten können externe Experten mit einer Detailprüfung einen wesentlichen Beitrag für eine hohe formale Sicherheit des Förderprojekts leisten.

Die Zeitplanung:

Viele Unternehmen unterschätzen die notwendige Vorlaufzeit für eine Projektförderung. Es gibt zwar auch Förderprogramme, die sehr schnell über eine Förderung entscheiden, der weitaus größere Teil hat aber nicht selten eine Vorlaufzeit von rund einem Jahr bis zur Bewilligung. In den meisten Fällen darf allerdings erst dann mit einem Projekt begonnen werden, wenn die Bewilligung vorliegt. Nur sehr wenige Förderprogramme lassen einen früheren Projektbeginn zu – diese Programme gehen allerdings oft mit einem geringeren Zuschuss einher und passen auch nicht auf alle Projekte. Zudem stellt sich vielfach die Frage, wie genau ein „Projektbeginn“ zu definieren ist. Projektplanung, Vorversuche, Genehmigungen etc. sind auch im Vorfeld nicht schädlich und der Übergang zum Projektbeginn ist bei einem Innovationsprojekt meist fließend. Durch die frühe Einbindung eines erfahrenen Beraters lässt sich diese Zeitfalle verhindern. Vielfach können Unternehmen schon vor Bewilligung am Thema arbeiten. Zur formalen Sicherheit sollte dann aber auch eine genaue Abgrenzung im Förderantrag von Vorarbeiten und Projekttätigkeiten erfolgen.

Reicht dies nicht aus, ist es ansonsten auch oft möglich, dass ein Unternehmen den Projektstart verzögert, damit es in den Genuss der Zuschüsse kommen kann. In Fällen, in denen es aber nicht möglich ist, die Zeitplanung des Unternehmens und des Programms aufeinander abzustimmen, sollte letztlich auf die Beantragung einer Förderung verzichtet werden. Einzel- vs. Kooperationsprojekt: Ein weiterer, wichtiger Aspekt bei einem FuE-Projekt ist die Fragestellung, ob das Projekt alleine (als Einzelprojekt) oder mit weiteren Partnern beantragt wird. Projektpartner beantragen selber einen Zuschuss: bei Forschungseinrichtungen beträgt dieser meist 100 % der Projektausgaben, aber Unternehmen müssen stets den entsprechenden Eigenanteil leisten. Nur wenn gewährleistet ist, dass alle Beteiligten in der Lage sind, ihren jeweiligen Beitrag am Gesamtprojekt finanziell und fachlich leisten zu können, sollte ein Kooperations­­­projekt in Angriff genommen werden. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass Unternehmen als Projektpartner ein wirtschaftliches Eigeninteresse an den Projektergebnissen haben muss – ein Entwicklungsdienstleister ist meist Unterauftragnehmer (Fremdleistung) und kein Projektpartner.

Die Einbindung von Forschungseinrichtungen kann aufgrund der 100 %-Förderung das eigene Budget erheblich entlasten, allerdings möchten Forschungseinrichtungen Veröffentlichungen tätigen und haben ihren Blick nicht auf eine spätere Marktumsetzung gerichtet. Die richtige Konstellation ist somit entscheidend für einen Förder- und Projekterfolg, daher ist eine sorgfältige Prüfung im Vorfeld wichtig. Ein „schwieriger“ Partner erhöht den Aufwand aller Beteiligten und das Risiko des Scheiterns. Das gilt insbesondere für internationale Kooperationsprojekte. Hier kommen zu den vorgenannten Punkten kulturelle oder landesspezifische Unterschiede hinzu, die es zu beachten gilt. 

Fazit:

Projektförderung ist kein Buch mit sieben Siegeln, aber dennoch eine recht komplexe Angelegenheit mit vielen Vorschriften und Regeln. Nicht rückzahlbare Zuschüsse können ein Unternehmen nachhaltig und langfristig voranbringen und sind vielfach essentiell, um Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Wer allerdings keine Erfahrung im Umgang der Förderlandschaft hat sollte sich frühzeitig professionelle Unterstützung suchen.

Da es hier auch „schwarze Schafe“ gibt, sollten Sie sich bei der Auswahl des Experten Referenzen nennen lassen, auf eine Autorisierung in Beratungsförderprogrammen achten (insbes. Autorisierung des BMWK: https://www.innovation-beratung-foerderung.de), auf die Mitgliedschaft in einschlägigen Verbänden und Expertengruppen achten (insbes. „Kompetenzforum Fördermittel im BVMW-Beratungsnetzwerk“) und letztendlich auf ein „gutes Bauchgefühl“ achten.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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