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Profil

GEWI unterstützt Unternehmen als Full-Service-Anbieter im Bereich Fördermittel. Seit 1984 begleiten wir bei der Beantragung nicht rückzahlbarer Zuschüsse durch Programme der EU, des Bundes sowie der Bundesländer – von der Bewertung der Förderchancen für ein Projekt über den Beantragungsprozess bis hin zu Nachweisführung und Reporting eines laufenden, geförderten Projekts. Wir unterstützen einzelne Projekte, agieren aber oftmals auch als externe Stabsstelle und übernehmen dann das komplette Fördermittelmanagement eines Unternehmens. Mit 40 Jahren Erfahrung haben wir hierbei europaweit eine einzigartige Expertise – unser interdisziplinäres Team aus festangestellten Naturwissenschaftlern, Ingenieuren und Kaufleuten steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Lesen Sie hier, ob auch Fördermittel für Sie möglich sind

Darüber hinaus unterstützen wir mittelständische Unternehmen seit 2008 im Innovationsmanagement und bei der Planung von Innovationsprojekten.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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