UNSERE SERVICENUMMER
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go-inno

  • Sie haben eine technische Problemstellung und wissen nicht, ob es hierfür am Markt schon eine Lösung gibt (oder Sie diese selber entwickeln müssen)?
  • Sie benötigen Unterstützung bei der Einwerbung von Fördermitteln für Ihre Idee?
  • Ihnen fehlt im Tagesgeschäft die Zeit, aus einer ersten Innovationsidee eine strukturierte Projektplanung zu erarbeiten?
  • Sie haben eine Innovationsidee und wollen wissen, ob diese marktfähig ist?
  • Sie können die Risiken und Chancen der Idee noch nicht fundiert bewerten?
  • Sie haben eine Projektplanung erstellt und benötigen Unterstützung bei der Realisierung des Innovationsprojekts (Projektmanagement, Projektcontrolling)?

Bei all diesen Fragestellungen unterstützt GEWI Ihr Haus – bei kleinen Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern können wir hierfür eine Beratungsförderung nutzen. Das Förderprogramm „go-inno“  gewährt Zuschüsse für kleine Unternehmen, die Beratungen im Bereich Innovationsmanagement nutzen. GEWI wurde 2010 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als Innovationsberater qualifiziert und ist daher autorisiert, dieses Programm zu nutzen. Auf unsere Beratungskosten können Sie daher möglicherweise einen Zuschuss von 50 % erhalten – ohne zusätzlichen formalen Aufwand für Sie.

Mehr Informationen erhalten Sie direkt bei uns oder unter www.innovation-beratung-foerderung.de

Hier ein Praxisbeispiel

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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