UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0
Förderung von Pilotprojekten – Innovationen im Gebäudebereich
Beitrag lesenNRW: Zuschüsse für die Ansiedlung und Erweiterung von Unternehmen in Strukturwandelregionen
Beitrag lesenStärkung von nachhaltigen Unternehmen mit dem Fokus auf das Gemeinwohl
Beitrag lesen11. Ausschreibung zu deutsch-französischen Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand
Beitrag lesenRP: „InnoTop“ fördert Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleitungen
Beitrag lesenHH: Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, auch zum Klima- und Umweltschutz
Beitrag lesenFörderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit in verschiedenen Grenzregionen von Deutschland
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Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.
Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.
Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.
Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.