UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0
Starke Gemeinschaften für zukunftsfähige ländliche Räume
Beitrag lesenDas Wachstumschancengesetz stärkt die Forschungszulage signifikant
Beitrag lesenModulares Förderprogramm für Innovationsprojekte in Schleswig-Holstein
Beitrag lesenFörderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie von Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer
Beitrag lesenDie Nutzung von geistigem Eigentum und der Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung wird gefördert
Beitrag lesenFördern & Lernen für Innovation und Transfer
Beitrag lesenNeue Bekanntmachung des Programms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“
Beitrag lesenIhre Anfrage und Daten werden streng vertraulich behandelt und Sie erhalten keine Werbung von uns.
Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.
Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.
Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.
Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.