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Für wen?

Viele Unternehmen denken, sie sind „zu groß“ oder „zu klein“ für Förderung. Einige Unternehmen nehmen an, dass Projektergebnisse im Fall einer Förderung „der Allgemeinheit“ zur Verfügung gestellt werden müssen. Andere fürchten, dass der Wettbewerb vom Projekt erfährt. Vielfach vermuten Unternehmen, dass die eigenen Weiterentwicklungen nicht „spannend genug“ sind oder nur Projekte mit vielen Kooperationspartnern förderfähig sind.

Zum Glück sind all diese Annahmen fast immer Irrtümer, dies zeigen wir mit unserer Arbeit seit 1984 jeden Tag. Grundsätzlich gilt jedoch: die Förderprogramme haben unterschiedlichste Rahmenbedingungen, die zum Projekt und zum Unternehmen passen müssen. Und eine Antragstellung ist immer nur dann sinnvoll, wenn ein gutes Nutzen-Aufwand-Verhältnis mit hohen Erfolgsaussichten besteht. Nur in diesen Fällen bringen Fördergelder das Unternehmen nachhaltig voran.

Verlassen Sie sich daher nicht nur auf Ihr Gefühl oder auf frühere Erfahrungen. Sprechen Sie stattdessen mit uns als Spezialisten – unverbindlich natürlich.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

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    l-mobile
    Brink
    BVMW
    BVMW
    Go Inno Berater
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