UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0
Transfer bioökonomischer Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis
Beitrag lesenZuschüsse für die Reduzierung von Kunststoffverpackungen entlang der Lebensmittelkette
Beitrag lesenFörderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des Innovationsprogramms „Zukunft Bau“
Beitrag lesenNeue Fördermittel-Schwerpunkte bei der zivilen Luftfahrt
Beitrag lesenAusbau des „INNO-KOM“-Programms zur Stärkung der Industrieforschung
Beitrag lesenDie Bekanntmachung „Batterie 2020 Transfer“ fördert Projekte mit Bezug auf die Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit von Batterieanwendungen
Beitrag lesenZuschüsse für Forschung, Entwicklung und Innovation durch branchen-, technologie- und materialübergreifende Projekte im Leichtbau
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Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.
Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.
Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.
Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.
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