UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0
NRW: Zuschüsse für innovative Werkstoffe und intelligente Produktion
Beitrag lesenFörderung von Forschung und Entwicklung zur Gestaltung der Leistungs- und Zukunftsfähigkeit des Systems „Straße“
Beitrag lesenZuwendungen für den stärkeren Einsatz von energieeffizienten Technologien mit nicht-halogenierten Kältemitteln
Beitrag lesenNRW: Förderung von Investitionen in innovative Anlagen zur Steigerung der Ressourceneffizienz
Beitrag lesenBerlin und Brandenburg: KMU Förderung von Forschung, Innovation und Technologie
Beitrag lesenReformierung der Richtlinie zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz im Gebäudesektor
Beitrag lesenUmsetzung konkreter Digitalisierungsmaßnahmen für eine höhere Ressourceneffizienz im Mittelstand – DigiRess
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Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.
Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.
Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.
Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.