Fördermittel: Ihr Weg zum
erfolgreichen Förderprojekt

Für die erfolgreiche Realisierung Ihrer Investitions- und Innovationsprojekte stehen Ihnen zahlreiche staatliche Fördermittel zur Verfügung. Ob Sie in einen Standort investieren, Innovationsprojekte umsetzen oder Ihre digitale Transformation vorantreiben möchten – wir unterstützen Sie dabei, Ihr Projekt mit den passenden Fördermitteln erfolgreich umzusetzen.

Vielfältige Fördermittel für Ihr innovatives Projekt

Die Bandbreite an Fördermitteln für Unternehmen ist groß und vielfältig. Ob Sie Wachstumsinvestitionen planen, Forschungsprojekte starten oder Ihre Nachhaltigkeit erhöhen wollen – es gibt für nahezu jedes Projekt passende Fördermittel. Als erfahrene Experten unterstützen wir Sie dabei, die besten Fördermittel für Ihre spezifischen Bedürfnisse zu identifizieren und erfolgreich zu nutzen.

Foerdermittel 01

Fördermittel im Überblick:

Hier finden Sie eine Auswahl unserer häufigsten bzw. wichtigsten Fördermittel. Natürlich gibt es noch viele weitere Fördermittel, die perfekt zu Ihrem Vorhaben passen könnten. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

Investitionsförderung

Investitionen sind der Schlüssel zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Ob Sie in neue Produktionsanlagen, Infrastruktur oder moderne Technologien investieren – zahlreiche Förderprogramme bieten finanzielle Unterstützung, um Ihre Projekte zu realisieren.

Mit unserer Unterstützung finden Sie die passenden Fördermittel und sichern die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens.

Forschung und Entwicklung (FuE)​

Forschung und Entwicklung (FuE) sind entscheidend für die Innovationsfähigkeit und den langfristigen Erfolg von Unternehmen. Bestimmte Förderungen bieten gezielte finanzielle Unterstützung, um die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen voranzutreiben.

Verschaffen Sie sich Spielraum für die Umsetzung Ihres Forschungsprojekts und nutzen Sie passende Fördermittel für Unternehmen.

Steuerliche Förderung​

Die steuerliche Förderung durch die Forschungszulage ist bürokratiearm, niederschwellig und kann auch rückwirkend beantragt werden. Sie eignet sich auch bei der Inanspruchnahme externer Entwicklungen und Auftragsforschung. Auch für Start-Ups ist dieses Förderinstrument hervorragend geeignet.

Machen Sie sich steuerliche Förderungen für Ihr Projekt zunutze. Wir bieten Ihnen eine Full-Service-Unterstützung durch den gesamten Förderprozess und darüber hinaus.  

Wachstum und Markterschließung​

Fördermittel für Unternehmen wie die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) oder die Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) bieten finanzielle Unterstützung für Investitionen in neue Produktionsanlagen, den Aufbau von Vertriebsnetzen und die Erschließung internationaler Märkte.

Mit der richtigen Förderung können Sie ihre Wachstumsziele schneller erreichen und neue Märkte effizient erschließen.

Mit maßgeschneiderter Fördermittel­beratung zum Erfolg!

Als Experten für Fördermittel und Förderprogramme mit einem interdisziplinären Team aus Naturwissenschaftlern, Ingenieuren und Kaufleuten kennen wir alle Förderungen, von denen Ihr Unternehmen profitieren kann.

Ob Sie uns für ein einzelnes Projekt benötigen oder als externe Fachabteilung
für die komplette Fördermittelabwicklung in Ihrem Unternehmen – wir stehen im gesamten Prozess zuverlässig an Ihrer Seite!

Der schnelle Weg zu Ihrer Förderung

Wir finden auch für Sie
das passende Fördermittel

Viele Unternehmen gehen davon aus, dass sie „zu groß“ oder „zu klein“ für Fördermittel sind oder dass ihre Projekte nicht „spannend genug“ wären. Andere befürchten, dass der Wettbewerb von ihren Vorhaben erfährt oder dass geförderte Projektergebnisse der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden müssen. Diese Bedenken sind in den meisten Fällen unbegründet, wie wir seit 1984 täglich beweisen.

Als unabhängiger Full-Service-Dienstleister unterstützen wir Ihr Unternehmen dabei, die passenden Förderprogramme zu finden, die optimal zu Ihren Projekten und Ihrer Strategie passen. Wir arbeiten ausschließlich in Ihrem Sinne und bieten maßgeschneiderte Lösungen – sei es für ein einzelnes Projekt oder als externe Stabsstelle für Ihr gesamtes Fördermittelmanagement.

Mit unserem umfassenden Fördermittelcheck identifizieren wir das Programm, das genau zu Ihren Vorstellungen und Prioritäten passt. Dabei achten wir nicht nur auf die Erfolgschancen und die Förderquote, sondern auch auf zeitliche Rahmenbedingungen, administrativen Aufwand und geeignete Partnerstrukturen. Unser Förderpotenzialcheck ist für Sie jederzeit honorarfrei und unverbindlich.

Das sagen unsere Kunden

Herr Hubert Angenendt
Herr Hubert Angenendt
Joachim Loh Unternehmensgruppe GmbH, Haiger
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Meine gezielte Suche nach einem geeigneten Fördermittelberater hat mit GEWI zu einem hervorragenden Ergebnis geführt. Mit hoher Fachkompetenz, einem transparenten und fairen Abrechnungssystem sowie flexibler und kurzfristiger Reaktion hat sich GEWI deutlich gegen Mitbewerber und auch große Global Player durchgesetzt. Dank GEWI konnten in den letzten 2 Jahren erhebliche Steuererleichterungen durch Forschungszulagen für die Unternehmensgruppe erzielt werden.
Herr Uwe Siemann
Herr Uwe Siemann
Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen, Siegen
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Seit vielen Jahren arbeiten wir sehr vertrauensvoll und erfolgreich zusammen. Mit GEWI konnten wir und unsere Forschungspartner einen hohen Zuschuss im Energieforschungsprogramm einwerben. GEWI unterstützte uns auch nach der Bewilligung bei dem Projektmanagement und stand bei allen Höhen und Tiefen zuverlässig an unserer Seite. Wir freuen auf uns auf weitere gemeinsame Fördermittelprojekte.
Herr Dr. Marcel Grünbein
Herr Dr. Marcel Grünbein
pbo Ingenieurges. mbH, Aachen
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Insbesondere bei technisch komplexen Themen arbeiten pbo und GEWI Hand-in-Hand, um Projekte unserer Kunden im Bereich Aufbereitung, Recycling und erneuerbare Energien mit Fördermitteln erfolgreich auf den Weg zu bringen. Wir schätzen das partnerschaftliche Miteinander, die Erfahrung und Stabilität des Teams und die sichere „Wegfindung“ im Spannungsfeld zwischen betrieblicher Praxis und den Förderregularien.
Herr Artur Löwen
Herr Artur Löwen
Gridhound GmbH, Aachen
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Als junges Unternehmen schätzen wir in der Zusammenarbeit vor allem die hohe Entlastung im gesamten Förderprozess. Seit mittlerweile vier Jahren haben wir einen festen Ansprechpartner aus dem GEWI-Team an unserer Seite, der sich immer Zeit nimmt, flexibel auf unsere Vorstellungen eingeht und unsere Interessen professionell bei den Förderstellen unterstützt. Wir fühlen uns hier super aufgehoben.
Herr Nick Willer
Herr Nick Willer
BVMW e.V., Berlin
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Sonja Stockhausen ist als Leiterin des Kompetenzforum Fördermittel und stellvertretende Leiterin des Beratungsnetzwerk Mittelstand von unschätzbarem Wert für unser Beratungsnetzwerk! Sie besticht nicht nur durch ihre Fachkompetenz und ihre herausragende Fähigkeit zu diplomatisch pointierten Formulierungen der Politik gegenüber, sondern auch durch ihr stets offenes Ohr für die Belange unserer Mitglieder. Sie ist eine Person, der man schnell vertraut und mit der man einfach gerne zu tun hat. Für mich ist sie die unangefochtene Ansprechpartnerin Nummer 1 in meinem umfassenden Netzwerk, wenn es um das Thema Fördermittel geht.
Dr. Ralf Starzmann
Dr. Ralf Starzmann
Schottel Hydro GmbH, Spay
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Bei technisch komplexen und innovativen Projekten mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie ist ein technisches Verständnis für das Thema immens wichtig. GEWI hat für unser Konsortium den Antrag aus einem Guss verfasst und uns hierbei auch jeweils sehr individuell beraten. Tolles Team!
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Profitieren Sie von über vier Jahrzehnten Expertise – Unsere Mitarbeiter bringen im Schnitt 11,6 Jahre Fördermittelerfahrung mit!

Förder­mittel und Förder­programme

Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welches Förderprogramm am besten zu Ihrem Projekt passt. Unser erster Potenzialcheck ist für Sie kostenlos und unverbindlich!
Fördermittel für Unternehmen
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Nutzen Sie die vielfältigen Fördermöglichkeiten für Unternehmen: Wir unterstützen Sie von der Identifikation der passenden Förderprogramme bis hin zur erfolgreichen Beantragung und Abrechnung.
Fördermittel für Start-Ups
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Zuschüsse für Start-Ups und junge Unternehmen gibt es vor allem bei innovativen Gründungen. Mit einer systematischen Analyse Ihres Projekts erhöhen wir die Sicherheit und Erfolgsaussichten eines Antrags erheblich.
Forschungszulage
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Die steuerliche FuE-Förderung stellt für viele Unternehmen eine wirksame „Basisförderung“ dar, die kontinuierlich jedes Jahr genutzt werden kann. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung, um Stolperfallen bei Antragstellung und Durchführung zu umgehen.
EEW-Förderung (BMWK)
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Das Bundesprogramm unterstützt Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz und verkürzt deren Amortisationszeit. Trotz der komplexen Förderbedingungen machen wir es einfach für Sie und navigieren Sie sicher durch alle Richtlinien und Anforderungen.
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GEWI Magazin: Aktuelle Neuigkeiten rund um Fördermittel

Förderung von Materialentwicklungen für Treibhausgasneutralität und Rohstoffschonung...
Förderung von Materialentwicklungen für Treibhausgasneutralität und Rohstoffschonung...
Neuer Förderaufruf im 8. Energieforschungsprogramm...
Die DBU fördert lösungsorientierte Projekte zum Schutz der Umwelt...

FAQ: Häufige Fragen rund um Fördermittel

Welche Arten von Fördermitteln gibt es?

Es gibt zahlreiche Arten von Fördermitteln:

  • Nicht rückzahlbare Zuschüsse (Projektförderung)
  • Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference)
  • Steuerliche Förderung (u.a. steuerliche Forschungsförderung / Forschungszulage)
  • Darlehen mit Tilgungszuschuss
  • Darlehen mit Tilgungsfreijahren
  • Zinsgünstige Darlehen (zinsverbilligte Kredite)
  • Darlehen mit Haftungsfreistellung
  • Bürgschaften (Ausfallbürgschaften)
  • Garantien
  • Öffentliches Beteiligungskapital
  • Eigenkapitalergänzende Mittel
  • Exporthilfen / Schutzverträge
  • Betriebskostenzuschüsse

Es gibt für Unternehmen und kommunale Einrichtungen Förderprogramme für unterschiedliche Zwecke, darunter insbesondere:

  • Investitionen, z.B. in strukturschwachen Regionen, zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz oder zur Einführung von digitalen Technologien (Digitalisierung)
  • Forschung und Entwicklung und Innovation (FuE, R&D, FuEuI)
  • Machbarkeitsstudien / Durchführbarkeitsstudien
  • Beratungen (Energieberatung, Innovationsberatung, Digitalisierungsberatung, Potenzialberatung etc.)
  • Unternehmensgründungen / Existenzgründungen
  • Übernahme von Betrieben
  • Geschäftsfeldentwicklungen / Internationalisierung
  • Diversifizierung der Geschäftstätigkeit
  • v. m.

Im Allgemeinen gibt es für alle Branchen Förderoptionen, einen generellen Ausschluss einzelner Branchen gibt es nicht. Allerdings gibt es in vielen Förderprogrammen explizite oder implizite Einschränkungen, die sehr unterschiedlich ausfallen können. So werden z. B. in einigen Programmen Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion ausgeschlossen, dafür gibt es dann andere Förderprogramme, die ausschließlich diesen Unternehmen offenstehen.

Wichtige Branchen sind:

  • Automotive / Fahrzeugindustrie
  • Maschinenbau / Sondermaschinenbau / Automatisierung
  • Chemie / Chemische Industrie
  • Elektro-Industrie / Elektrotechnik / Elektronik / Optik
  • Kommunale Entsorgung / Abfallwirtschaft / Recycling
  • Metallerzeugung und Metallbearbeitung bzw. Rohstoffindustrie / Grundstoffindustrie wie Stahl, Aluminium, Kupfer
  • Kunststoffverarbeitung
  • Erneuerbare Energien
  • Papier und Zellstoffe
  • Glas
  • Medizintechnik und pharmazeutische Industrie / Gesundheit / Life Sciences
  • IT / Software / KI – Künstliche Intelligenz / IT-Sicherheit
  • Biotechnologie
  • Logistik
  • Bioökonomie
  • Umwelt, Klimaschutz, Ressourceneffizienz, Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft, Dekarbonisierung
  • Ernährung und Lebensmittel
  • Landwirtschaft
  • Textil- und Bekleidungsindustrie

Nahezu alle Programme für Unternehmen stehen auch Start-Ups zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es auch spezifische Programme, die sich gezielt an junge Unternehmen richten. Einige generelle Rahmenbedingungen der Förderlandschaft sollten für Gründungen allerdings besonders sorgfältig, frühzeitig geprüft werden. So erfolgt eine Zuschussförderung stets anteilig an den Projektkosten und im Antrag muss nachgewiesen werden, wie der verbleibende Eigenanteil finanziert wird. Auch darf ein Unternehmen nicht den Status eines „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS) gem. EU-Definition haben, um projektbezogene Zuschüsse erhalten zu können (Ausnahme De-minimis).

Neben Zuschüssen stehen zur Existenzgründungsförderung vielfach andere Förderinstrumente zur Verfügung, bspw. Beteiligungen, Bürgschaften und auch Darlehen mit Haftungsübernahme durch den Fördergeber.

Ja, es gibt zahlreiche Förderprogramme, die Großunternehmen und Konzerne nutzen können. Oft stehen die Programme, die spezifisch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bestehen, im Fokus der Wahrnehmung, es gibt aber zahlreiche Alternativen. Die Anforderungen sind meist etwas höher als in den KMU-Programmen.

Ja, viele Programme stehen ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen (KMU gem. EU-Definition) zur Verfügung. Die Verfahren sind meist einfacher, die Anforderungen geringer und die Förderquoten höher als bei Programmen, die sich auch für Großunternehmen eignen. 

Was sind verlorene Zuschüsse? Was ist ein bedingt rückzahlbarer Zuschuss?

Synonym für einen nicht rückzahlbaren Zuschuss ist ein verlorener Zuschuss. Das Gegenstück hierzu sind bedingt rückzahlbare Zuschüsse, diese müssen bei (meist kommerziellem) Projekterfolg zurückgezahlt werden. Allerdings sind bedingt rückzahlbare Zuschüsse in Deutschland höchst selten.

Öffentliche Fördermittel dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen am Markt führen, hierzu müssen die Programme bei der EU-Kommission angemeldet/genehmigt werden (Notifizierung). In der De-minimis-Verordnung sind Schwellenwerte geregelt, bei denen angenommen wird, dass der Betrag so gering ist, dass keine Wettbewerbsverzerrung eintritt. Daher können diese von den EU-Mitgliedsstaaten vergeben werden, ohne dass eine Genehmigungspflicht durch die EU-Kommission besteht. Insgesamt darf ein Unternehmensverbund innerhalb von 3 Jahren maximal 300.000 € an De-minimis-Beihilfen erhalten (kumuliert, Stand 2024). Für einige Bereiche gibt es abweichende Regelungen, z.B. für Fischerei und Aquakultur, Landwirtschaft sowie Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI).

Wenn es sich bei bewilligten Fördermitteln um eine De-minimis-Beihilfe handelt, ist dies im Bewilligungsbescheid und in der De-minimis-Erklärung festgehalten.

Auch Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) gem. EU-Definition können seit dem 01.01.2024 De-minimis-Beihilfen erhalten.

KMU steht für „Kleine und Mittlere Unternehmen“. Der Begriff wird nicht immer einheitlich verwendet, aber im Kontext der Fördermittel bezieht er sich stets auf die KMU-Definition der EU. Dies ist eine Unternehmenskategorisierung, insbes. anhand der Mitarbeiterzahl und Jahresumsätze/-bilanzen. Hiernach gilt man als KMU wenn:

  • die Anzahl der Mitarbeiter (Jahresarbeitseinheiten) unter 250 liegt (bis 249)

und

  • der Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro beträgt oder die Jahresbilanzsumme 43 Mio. Euro nicht überschreitet.

Innerhalb der KMU-Definition werden zudem noch zwei Unterkategorien definiert:

  • Kleine Unternehmen mit
    • weniger als 50 Mitarbeitern und
    • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.
  • Kleinstunternehmen mit
    • weniger als 10 Mitarbeitern und
    • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro.

Wichtig: bei der Betrachtung, ob ein Unternehmen als KMU zählt ist nicht alleine die einzelne juristische Person.

Stattdessen müssen bei der Berechnung alle gesellschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen gemeinsam betrachtet werden. Dies kann auch über natürliche Personen erfolgen. Die genaue Berechnung ist abhängig von der Unternehmensstruktur und der Höhe der jeweiligen Beteiligung.

Die Kategorisierung gemäß der KMU-Definition der EU-Kommission ist wichtig für den Zugang zu einigen Fördermittelprogrammen.

In vielen Programmen ist ein Projektbeginn erst nach Bewilligung der Förderung möglich – ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist in diesen Fällen förderschädlich für das Gesamtprojekt (nicht nur für die vorab ausgelösten Aufwendungen). In einigen Förderprogrammen ist ein Vorhabenbeginn schon mit Antragseinreichung zulässig. Eine rückwirkende Förderung ist nur bei der Forschungszulage als steuerliche FuE-Förderung möglich. Unerlässlich ist stets der Blick in die Förderrichtlinie, in den Bewilligungsbescheid und die relevanten Nebenbestimmungen, da es sehr unterschiedliche Regelungen gibt.

Ein Projektbeginn wird i.d.R. (spätestens dann) ausgelöst, wenn ein verbindlicher Abschluss eines projektrelevanten Liefer- und Leistungsvertrags vorliegt – dies kann eine Bestellung von Maschinenkomponenten ebenso sein wie der Abschluss eines Kooperationsvertrags mit einer Forschungseinrichtung. In vielen Fällen lösen Planungsarbeiten, das Einholen von Genehmigungen (BImSchG, Bauantrag) und Angeboten, Machbarkeitsversuche, Voruntersuchungen, Beratung keinen Maßnahmenbeginn aus. Dies gilt aber nur, solange die Aktivitäten keine Pflicht zur Projektumsetzung bewirken.

In einigen Programmen kann ein vorzeitiger Projektbeginn beantragt und gewährt werden. In manchen Fällen ist es möglich, Bestellungen unter der aufschiebenden Bedingung einer späteren Fördermittelgewährung abzuschließen – in einigen Programmen ist dies allerdings auch explizit ausgeschlossen. Es gibt hier viele „Spielarten“ im dichten Regelungsdschungel der Förderbürokratie, daher ist im Zweifel eine professionelle Beratung durch einen Spezialisten wie GEWI sehr empfehlenswert.

Der „Stand der Technik“ bezieht sich auf den aktuellen Entwicklungsstand der Technik in einem bestimmten Bereich. Dies kann das Wissen, die Technologie, Verfahren oder Produkte beschreiben, die zu einem bestimmten Zeitpunkt allgemein bekannt und am Markt verfügbar sind. „Stand der Technik“ ist eine Klausel, die in vielen Bereichen Anwendung findet.

In der Förderlandschaft können bei Programmen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation meist nur Projekte gefördert werden, die den Stand der Technik und ggf. auch den Stand der Wissenschaft übertreffen. Der Stand der Technik dient hierbei also als Maßstab für die Bewertung der Neuheit und der Innovationshöhe neuer Entwicklungen – also neuer Ideen, Prozesse, Produkte oder Dienstleistungen, die eine erhebliche Verbesserung (Neuheit) zum (marktverfügbaren) Stand der Technik mit sich bringen.

Vielfach ist auch die Einordnung nach den „best available techniques“ bzw. „beste verfügbare Techniken“ (BVT) erläutert, dieser Begriff stammt aus der EU-Industrieemmissionsrichtlinie und berücksichtigt neben der Marktverfügbarkeit auch das Umweltschutzniveau und ein sich daraus ergebendes Kosten/Nutzen-Verhältnis.

AGVO steht für „Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ (engl. „GBER“ – general block exemption regulation). Die AGVO ist die zentrale Säule des EU-Beihilferechts, die regelt wie die Staaten der Europäischen Union Beihilfen an Unternehmen vergeben dürfen.

Hintergrund ist, dass in der Europäischen Union Staatsbeihilfen aufgrund der Gefahr entstehender Wettbewerbsverzerrungen zunächst grundsätzlich nicht zugelassen sind. Die AGVO definiert in diesem Kontext alle Freistellungen, unter denen eine Staatsbeihilfe dennoch vergeben werden darf. Jedes staatliche Förderprogramm muss die Kriterien der AGVO erfüllen und wird daher von der Europäischen Kommission vorher genehmigt (Ausnahme: De-minimis Beihilfen).

Hierdurch kann sich das EU-Genehmigungsverfahren auf große, besonders bedeutsame Beihilfefälle konzentrieren – in diesen Fällen erfolgt eine projektspezifische Einzelfallprüfung durch die Europäische Kommission (Notifizierung).

Oftmals können Programme kumuliert werden. Die Europäische Kommission gibt jedoch Förderhöchstgrenzen (Subventionswertobergrenzen) vor, die insgesamt nicht überschritten werden dürfen (entweder nach der De-minimis-Verordnung oder nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)). In einigen Programmen ist die Kumulierung mit anderen Programmen ausdrücklich nicht möglich, dies ist den Richtlinien und Nebenbestimmungen zu entnehmen („Kumulierungsverbot“, „Verbot der Doppelförderung“).

Projekte im Bereich Innovation, Forschung und Entwicklung können vielfach als Einzelprojekt oder/und als Verbundprojekt gefördert werden.

Bei einem Einzelprojekt gibt es nur einen Antragsteller, Dritte werden ggf. im Unterauftrag als Fremdleistung (oder als Auftragsforschung) nach marktüblichen Konditionen eingebunden.

Bei einem Verbundprojekt arbeiten mehrere Antragsteller gemeinsam an einem Projekt. Jeder Antragsteller hat eigene Aufgaben und Kosten, für die i.d.R. jeder Partner separat „für sich“ gefördert wird. Es gibt individuelle Förderquoten für die Antragsteller, die dann ihre Aufwendungen (als „Selbstkosten“) mit entsprechender Förderquote gefördert bekommen. Die Regeln der Zusammenarbeit, darunter auch sensible Themen wie IP-Rechte und evtl. Patentanmeldungen, werden in einem Kooperationsvertrag geregelt.

Gibt es Förderprogramme für Forschung und Entwicklung?

Es gibt zahlreiche Fördermittelprogramme für Innovation, Forschung und Entwicklung, gefördert werden grundsätzlich konkrete Projekte mit einer Arbeits-, Zeit- und Kostenplanung. Einige Programme richten sich an Projekte von spezifischen Antragstellern (Großunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Mittelstand, Kommunen, Start-Ups / Gründungen, gemeinnützige Forschungseinrichtungen, Verbände, Stiftungen, öffentliche Verwaltung und Behörden u.a.). Manche Programme fokussieren bestimmte Branchen wie bspw. Fahrzeugindustrie, Kreislaufwirtschaft oder Softwareentwicklung. Die Programme richten sich zudem meist an bestimmte Innovationsgrade bzw. Technologie-Reifegrade – klassisch wird hier unterschieden nach der Grundlagenforschung, industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung. Weitergehend ist die Einordnung des Entwicklungsstandes nach dem Technologie-Reifegrad (TRL). Die Skala der TRL (Technologie Readiness Level) reicht von 1 (Basic Technology Research) bis 9 (System Test, Launch & Operations). Umso höher die Anforderungen an den TRL, desto themenspezifischer sind die Programme in der Regel.

Es gibt verschiedene Förderprogramme für Projekte, die eine Steigerung der Energieeffizienz und Ressourceneffizienz, eine Umsetzung der Circular Economy oder die Beschleunigung der Dekarbonisierung in der Industrie fokussieren. Dies gilt sowohl für Investitionen – wie z.B. in energieeffiziente Maschinen, energieeffiziente Beleuchtung (LED), energetische Gebäudesanierung – als auch für Forschung und Entwicklung, also die Erforschung und Entwicklung neuer Materialien, Produkte und Verfahren im Kontext der Energie- und Ressourceneffizienz und der Nachhaltigkeit. Die Rahmenbedingungen sind sehr unterschiedlich, vielfach wenden sich die Programme nur an bestimmte Zielgruppen wie den Mittelstand, besonders energieintensive Branchen (also etwa Papier, Glas, Stahl, Chemie) oder auch Kommunen.

Welche Förderchancen konkret bestehen, hängt von diversen Parametern ab wie bspw. Unternehmensgröße, gewünschter Zeitpunkt der Umsetzung (Projektbeginn) oder auch davon, wie viel CO2-Äquivalent eingespart werden kann.

GRW steht für Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Dies ist ein Förderrahmen für explizit benannte Fördergebiete, die sogenannten strukturschwachen Regionen. Gefördert werden gewerbliche Investitionen sowie Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur und in Energieinfrastrukturen. Die Regionen (Fördergebietskulisse) werden regelmäßig neu definiert. Die jeweiligen Bundesländer sind für die Umsetzung des GRW zuständig und können hier auch eigene Schwerpunkte und Sonderbedingungen unter dem Dach des bundesweit einheitlichen Rahmenplans formulieren. Die Förderung im GRW erfolgt meist zu 50 % über den EU-Topf EFRE und zu 50 % mit Mitteln des Bundeslandes.

In einigen Bundesländern trägt das GRW spezifische Namen, z.B. RWP („Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm“) in NRW, RIGA in Sachsen, BRF in Bayern.

Es gibt mehr als 2.500 Förderprogramme in Deutschland auf Ebene der Bundesländer und des Bundes, hinzu kommt noch die EU-Förderung. Viele Programme ändern sich, es kommen neue hinzu, Mittel für bestehende Programme werden zurückgefahren und viele Förderchancen basieren auf fristgebundenen Bekanntmachungen und sind daher nur für wenige Monate verfügbar. Eine umfassende Förderdatenbank, die alle Programme aktuell und vollständig zusammenführt und zugleich über eine zielgruppenspezifische Suche benutzerfreundlich verfügbar macht, gibt es leider nicht. Erstanlaufstelle für viele ist die Suchmaschine des Bundes (www.foerderdatenbank.de). Darüber hinaus können IHKs, Wirtschaftsfördergesellschaften und die einschlägigen Bundesverbände vielfach Einsteigertipps geben. Wir von der Fördermittelberatung GEWI bieten einen projektspezifischen Fördermittelcheck an, der eine sehr gute erste Orientierung bietet und honorarfrei sowie unverbindlich erfolgt.

Es gibt eine Vielzahl an Förderchancen. Die spezifischen Möglichkeiten hängen vom Projekt, dem Antragsteller und den aktuell verfügbaren Programmen ab. Oftmals kommen mehrere Programme in Betracht – dann ist es essentiell, Aufwand und Nutzen gegenüberzustellen und mit den Erfolgsaussichten, zeitlichen Restriktionen und den Voraussetzungen der jeweiligen Programme abzuwägen. Diese Vorarbeit ist von großer Bedeutung, damit das Projekt mit hohen Erfolgsaussichten, „formaler Sicherheit“ und möglichst geringem Aufwand in der Förderung platziert werden kann. GEWI evaluiert sowohl die spezifischen Chancen eines konkreten Projektes als auch die grundsätzlich in Betracht kommenden Förderinstrumente. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an.

Die Programme für Innovation, Forschung und Entwicklung stehen in der Regel auch Projekten zur Entwicklung einer neuen Software zur Verfügung. Es gibt auch spezifische Software-Programme. Für gute Erfolgsaussichten muss allerdings der Stand der Technik überschritten werden bzw. der Neuheitsgrad entsprechend der Verwaltungspraxis der Programme herausgestellt werden. Hierzu muss sich die geplante Entwicklung von Standardentwicklungen abgrenzen und technische Risiken klar benannt werden. GEWI prüft gerne mit Ihnen gemeinsam, ob dies umsetzbar ist und unterstützt bei der förderkonformen Ausgestaltung der Projekte – lassen Sie uns gerne unverbindlich darüber sprechen.

Fördermittel als nicht rückzahlbare Zuschüsse gibt es von der Europäischen Union (EU-Förderung), von der Bundesregierung und von den Bundesländern. Voraussetzung für die Nutzung der Förderung in NRW ist in der Regel, dass das jeweilige Projekt überwiegend in NRW durchgeführt wird und der Antragsteller einen Standort in NRW hat. Zuschüsse gibt es in NRW sowohl für Großunternehmen als auch für KMU. Es gibt verschiedene Programmlandschaften für Investitionen sowie Innovation, Forschung und Entwicklung. Investitionsprogramme sind bspw. Ressource.NRW, das Regionale Wirtschaftsförderprogramm RWP oder Energieeffiziente Öffentliche Gebäude. Das RWP steht nur in strukturschwachen Regionen (Fördergebieten) zur Verfügung, gefördert werden insbesondere Wachstumsinvestitionen – das Programm wird kofinanziert aus dem Europäischen Topf EFRE. Zuschüsse für innovative Projekte von Unternehmen, wie für Produktentwicklung und Verfahrensoptimierung, werden im Zuge themenspezifischer Wettbewerbe vergeben, die regelmäßig veröffentlicht werden. Beispiele hierfür sind die Wettbewerbe Industrie.IN.NRW, Energie.IN.NRW und Gesünder.IN.NRW. Auch für öffentliche Einrichtungen und Kommunen stehen diverse Förderbekanntmachungen wie bspw. Erlebnis.IN.NRW, CircularCities.IN.NRW oder Klimaanpassung.Kommunen.NRW bereit. NRW nutzt zudem die Fördermöglichkeiten aus dem EU-Topf JTF (Just Transition Fund). Der JTF soll den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft erleichtern. Die Förderung reicht von Innovationen und Technologietransfer in kleinen und mittleren Unternehmen bis hin zu Aus- und Weiterbildungszentren. In NRW betrifft dies die Gebiete Rheinisches Revier (Städteregion Aachen, Mönchengladbach, Düren, Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss) und Nördliches Ruhrgebiet (Bottrop, Dorsten, Gladbeck, Marl). Über das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) stehen für ausgewählte Gebiete, wie insbes. das Rheinische Revier, auch weitere Fördermöglichkeiten zur Förderung von Innovationen, Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft, Mobilität, Energieversorgung zur Verfügung. Hierunter fällt auch das Programm für kommunale Modellvorhaben in Strukturwandelregionen (KoMoNa).

Fördermittel als nicht rückzahlbare Zuschüsse gibt es von der Europäischen Union (EU-Förderung), von der Bundesregierung und von den Bundesländern. Voraussetzung für die Nutzung der Förderung in Bayern ist in der Regel, dass das jeweilige Projekt überwiegend im Freistaat Bayern durchgeführt wird und der Antragsteller einen bayerischen Standort hat. Zuschüsse gibt es in Bayern sowohl für Großunternehmen als auch für KMU.

Teilweise stehen themenoffene Programme zur Verfügung, zum Beispiel die Bayerischen Innovationsgutscheine, das Technologieförderprogramm plus (BayTP+), das Bayerische Energieforschungsprogramm oder die Bayerische Forschungsstiftung. Hinzu kommen diverse themenspezifische Bekanntmachungen mit festen Einreichungsfristen, insbesondere die Förderaufrufe in den Programmen Elektronische Systeme Bayern, IUK – Informations- und Kommunikationstechnik Bayern und das Bayerische Verbundforschungsprogramm (BayVFP).

Fördermittel als nicht rückzahlbare Zuschüsse gibt es von der Europäischen Union (EU-Förderung), von der Bundesregierung und von den Bundesländern. Voraussetzung für die Nutzung der Förderung in Berlin ist in der Regel, dass das jeweilige Projekt überwiegend in Berlin durchgeführt wird und der Antragsteller einen Standort in Berlin hat.

Berlin verfügt über zahlreiche Programme für unterschiedlichste Themen: KMU können u.a. über „Pro FIT – Projektfinanzierung“ bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Technologien sowie der Markteinführung gefördert werden. Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. BENE beinhaltet insgesamt 6 Förderschwerpunkte für Unternehmen, Kommunen, Verbände und öffentlichen Einrichtungen. Gefördert werden bspw. Projekte zur Senkung der Emissionen klimaschädlicher Gase, die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen, intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme.

Weitere Förderprogramme insbesondere für Wachstumsinvestitionen in Berlin sind in strukturschwachen Gebieten (Fördergebieten) möglich, dies erfolgt über die Programmwelt im GRW (Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung),

Der Hauptstadtkulturfonds (HKF) fördert kulturelle Projekte und Veranstaltungen in nahezu allen künstlerischen Sparten sowie inter- und transdisziplinäre Vorhaben.

Fördermittel als nicht rückzahlbare Zuschüsse gibt es von der Europäischen Union (EU-Förderung), von der Bundesregierung und von den Bundesländern. Voraussetzung für die Nutzung der Förderung in Brandenburg ist in der Regel, dass das jeweilige Projekt überwiegend in Brandenburg durchgeführt wird und der Antragsteller einen Standort in Brandenburg hat. Brandenburg verfügt über zahlreiche Programme für unterschiedlichste Themen: Start-Ups können u.a. mit dem Programm Gründung innovativ, der Frühphasenfinanzierung oder mit dem ProFIT Brandenburg zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Technologien sowie Markteinführung gefördert werden. Für Projekte im Bereich der Digitalisierung steht der Brandenburgische Innovationsgutschein BIG – Digitalisierung zur Verfügung. Maßnahmen im Bereich Umweltschutz, Dekarbonisierung, Energieeffizienz sowie Ressourceneffizienz können z.B. über die Programme Energieeffizienz Brandenburg, Erneuerbare Energien Brandenburg, Wasserstoff-Speicher Brandenburg oder auch über den JTF gefördert werden Der JTF (Just Transition Fund) stellt europaweit in ausgewählten Regionen Fördermittel zur Bewältigung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft zur Verfügung, oft steht dies in Deutschland im Kontext der Abmilderung wirtschaftlicher Folgen durch den Kohleausstieg. Weitere Förderprogramme insbesondere für Wachstumsinvestitionen in Brandenburg sind in strukturschwachen Gebieten (Fördergebieten) möglich, dies erfolgt über die Programmwelt im GRW (Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung), der aus dem Europäischen Topf EFRE kofinanziert wird. Wichtige Programme hierbei sind GRW-G Große Richtlinie, GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen, GRW-Markt International sowie GRW Netzwerke.

Fördermittel als nicht rückzahlbare Zuschüsse gibt es von der Europäischen Union (EU-Förderung), von der Bundesregierung und von den Bundesländern. Voraussetzung für die Nutzung der Förderung in Baden-Württemberg ist in der Regel, dass das jeweilige Projekt überwiegend in BW durchgeführt wird und der Antragsteller einen Standort in Baden-Württemberg hat. Das Bundesland verfügt über einige Programme für unterschiedlichste Themen: Im Bereich der Förderung von Forschung und Entwicklung veröffentlicht zum Beispiel das Förderprogramm BWPLUS regelmäßig themenspezifische Ausschreibungen zur anwendungsorientierten Umweltforschung und im Rahmen des Programmes Invest BW – Teil III, über spezifische Aufrufe werden Einzelvorhaben von Unternehmen oder Verbundvorhaben von Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu Prozessinnovationen, nichttechnischen Innovationen und Dienstleistungsinnovationen bezuschusst.

Im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen von Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gefördert.

Die Förderung in Baden-Württemberg wird darüber hinaus vorrangig über Förderdarlehen abgewickelt und konzentriert sich fast ausschließlich auf mittelständische Unternehmen. Hier gibt es zahlreiche Optionen zur Unterstützung der Unternehmensgründung und des Unternehmenswachstums, der Erzeugung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien, der wirtschaftlichen Entwicklung des ländlichen Raums oder der Digitalisierung eines Unternehmens.

Die Förderung von Innovationen, Forschung und Entwicklung wird in Rheinland-Pfalz im einzelbetrieblichen Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) gebündelt. Hier können Unternehmen eine Förderung für Durchführbarkeitsstudien und FuE-Vorhaben ohne Eingrenzung des Innovationsthemas erhalten.

Für Maßnahmen, die zu einer Energie- oder Ressourceneinsparung führen können, bietet das Programm „Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen“ (EffInvest) einen direkten Zuschuss an. Im Unterschied zu vielen anderen Programmen werden hier u. a. auch die Verringerung des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und die Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen bezuschusst. Das Programm „Implementierung Betrieblicher Innovationen“ (IBI-EFRE) fördert die Einführung betrieblicher Innovationen von KMU. Hierzu zählen technologische Veränderungen in der Produktion, die Erschließung von Digitalisierungspotenzialen in Produktion und Geschäftsmodellen sowie neue bzw. wesentlich verbesserte Produkte. Das Landesförderprogramm „Stärkung strukturschwacher Regionen“ (REGIO) fördert schließlich neue Betriebsstätten oder die Erweiterung bestehender Betriebsstätten von KMU in strukturschwachen Regionen.

Fördermittel als nicht rückzahlbare Zuschüsse gibt es von der Europäischen Union (EU-Förderung), von der Bundesregierung und von den Bundesländern. Voraussetzung für die Nutzung der Förderung in Sachsen ist in der Regel, dass das jeweilige Projekt überwiegend in Sachsen durchgeführt wird und der Antragsteller einen sächsischen Standort hat. Zuschüsse gibt es in Sachsen sowohl für Großunternehmen als auch für KMU.

Investitionen für Betriebsstätte in strukturschwachen Regionen (Errichtungsinvestitionen, Erweiterungsinvestitionen, Diversifizierung der Produktion, grundlegende Änderungen des Produktionsprozesses) fördert das Programm „Regionales Wachstum“ mit direkten Investitionszuschüssen.

Die Förderrichtlinie „Energie und Klima“ ist ein breitgefächertes Förderinstrument, in dem sowohl investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen und investive Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels als auch Forschungsprojekte in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft gefördert werden.

Im Rahmen der „EFRE/JTF-Technologieförderung“ werden u. a. themenoffen FuEuI-Maßnahmen gefördert, welche die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft stärken. Möglich sind Einzelprojekte von KMU, Verbundprojekte zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen, sowie FuE-Projekte zur Errichtung einer Pilotlinie für die industrielle Forschung.

Mit der Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft werden Investitionen zur Umstellung der Produktionsverfahren gefördert. Dies umfasst auch die Reduzierung von Produktionsabfällen oder des Rohstoffeinsatzes sowie die Verwendung von Recyclingmaterial als Rohstoff. Bezuschusst wird auch die Verbesserung der Bewirtschaftung von Abfällen inkl. Verwertung biogener Abfälle, Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen u.v.m. Auch die Digitalisierung der Prozesse im Kontext der Kreislaufwirtschaft ist hier förderfähig.

Fördermittel als nicht rückzahlbare Zuschüsse gibt es von der Europäischen Union (EU-Förderung), von der Bundesregierung und von den Bundesländern. Voraussetzung für die Nutzung der Förderung in Hamburg ist in der Regel, dass das jeweilige Projekt überwiegend in Hamburg durchgeführt wird und der Antragsteller einen Standort in Hamburg hat. Zuschüsse gibt es in Hamburg sowohl für Großunternehmen als auch für KMU.

Das „Programm für Innovation (PROFI)“ ist Förderprogramm für Forschungs- und Entwicklungsprojekte und unterteilt sich in die Module „Standard“ (Einzelvorhaben), „Transfer“ (Verbundvorhaben), „Transfer plus“ (größere Verbundvorhaben) und „Umwelt“ (Einzelvorhaben mit Umweltbezug).

Im Programm „Unternehmen für Ressourcenschutz (UfR)“ werden Machbarkeitsstudien und Investitionen für die Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie die Nutzung von Abwärme und die Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien gefördert.

Investitionen in die Digitalisierung von Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen oder Produkten und Dienstleistungen können mit dem Programm „Hamburg Digital“ gefördert werden.

Das Programm „Erneuerbare Wärme“ fördert Investitionen für die Wärmebereitstellung aus erneuerbarer Energie, wie z.B. Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomassenutzung.

Fördermittel als nicht rückzahlbare Zuschüsse gibt es von der Europäischen Union (EU-Förderung), von der Bundesregierung und von den Bundesländern. Voraussetzung für die Nutzung der Förderung in Schleswig-Holstein ist in der Regel, dass das jeweilige Projekt überwiegend in Schleswig-Holstein durchgeführt wird und der Antragsteller einen Standort in Schleswig-Holstein hat. Zuschüsse gibt es in Schleswig-Holstein sowohl für Großunternehmen als auch für KMU.

Investitionen für Betriebsstätte in strukturschwachen Regionen (Errichtungsinvestitionen, Erweiterungsinvestitionen, Diversifizierung der Produktion, grundlegenden Änderungen des Produktionsprozesses) fördert das Programm „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ mit direkten Investitionszuschüssen.

Im Programm „Betriebliche Innovation (BIF-Richtlinie) werden betriebliche Prozess- und Organisationsinnovationen, Entwicklungsvorhaben und komplexe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert. Ein weiteres Programm für die Förderung von Forschungsvorhaben ist das „Programm zur Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT-Richtlinie)“.

Ziel des Programms „Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien und Energieinnovationen (E3-Richtlinie)“ ist die Förderung von Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Senkung des Energieverbrauchs und Reduzierung der CO2-Emissionen in Unternehmen.

Digitalisierungsberatungen und die Realisierung von Digitalisierungsvorhaben in kleinen Unternehmen können im Programm „Digitalisierungsmaßnahmen von kleinen Unternehmen (DKU)“ gefördert werden. 

Das Programm „Digitale Spiele“ legt den Förderfokus auf die Konzeptentwicklung, Prototypenentwicklung und die Produktion von digitalen Spielen.

Mit dem Programm „Stromspeicher“ können Investitionen in Stromspeicher, bei denen der Stromspeicher an eine bestehende Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien angeschlossen wird, gefördert werden.

Im Programm „Übergang zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (KuR-Richtlinie) werden kleine und mittlere Unternehmen gefördert, die in eine Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft investieren und in den Transfer innovativer, ressourceneffizienter und klimaschonender Technologien in die unternehmerische Praxis.

Fördermittel als nicht rückzahlbare Zuschüsse gibt es von der Europäischen Union (EU-Förderung), von der Bundesregierung und von den Bundesländern. Voraussetzung für die Nutzung der Förderung in Thüringen ist in der Regel, dass das jeweilige Projekt überwiegend in Thüringen durchgeführt wird und der Antragsteller einen Standort in Thüringen hat. Zuschüsse gibt es in Thüringen sowohl für Großunternehmen als auch für KMU.

Mit dem Programm „FTI-Thüringen TECHNOLOGIE“ werden Vorhaben von Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen gefördert, die in Thüringen durchgeführt werden und sich der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen zuordnen lassen.

Das Programm  „GreenInvest Ress“ zielt auf die Verbesserung der Ressourcenschonung und -effizienz sowie der Verwendung von Rohstoffen und Materialien, die die Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllen (z.B. Substitution von schadstoffhaltigen Rohstoffen und Materialien, recycelte und recyclingfähige Materialien zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft, Bevorzugung nachwachsender Rohstoffe, Minderung von negativen Umwelteinwirkungen usw.).

Investitionen für Betriebsstätte in strukturschwachen Regionen (Errichtungsinvestitionen, Erweiterungsinvestitionen, Diversifizierung der Produktion, grundlegenden Änderungen des Produktionsprozesses) fördert das Programm „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ mit direkten Investitionszuschüssen.

Mit dem Programm „Digitalbonus“ werden Unternehmen bei der Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen oder bei der Einführung bzw. Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit unterstützt.

Fördermittel als nicht rückzahlbare Zuschüsse gibt es von der Europäischen Union (EU-Förderung), von der Bundesregierung und von den Bundesländern. Voraussetzung für die Nutzung der Förderung in Niedersachsen ist in der Regel, dass das jeweilige Projekt überwiegend in Niedersachsen durchgeführt wird und der Antragsteller einen niedersächsischen Standort hat. Zuschüsse gibt es in Niedersachsen sowohl für Großunternehmen als auch für KMU.

Teilweise stehen themenoffene Programme zur Verfügung, zum Beispiel das Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP) oder das niedrigschwellige Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP).

Hinzu kommen themenspezifische Bekanntmachungen mit festen Einreichungsfristen wie etwa „Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft – Betriebliche Ressourceneffizienz“, mit denen Investitionen in material- und ressourceneffiziente Maschinen und Anlagen bezuschusst werden. Das Programm „Klimaschutz und Energieeffizienz“ fördert Investitionen in Nichtwohngebäude, Maschinen und Anlagen sowie in Wärmenetze, die mit Energieeffizienz und Treibhausgasminderung einhergehen. Wachstumsinvestitionen in strukturschwachen Gebieten können im Rahmen der GRW-Förderung unterstützt werden.   

Weiterhin gibt es branchenspezifische Aufrufe, wie etwa den Digitalbonus.Niedersachsen – innovativ, hierbei werden Maßnahmen zur digitalen Transformation unterstützt.

Fördermittel als nicht rückzahlbare Zuschüsse gibt es von der Europäischen Union (EU-Förderung), von der Bundesregierung und von den Bundesländern. Voraussetzung für die Nutzung der Förderung in Hessen ist in der Regel, dass das jeweilige Projekt überwiegend in Hessen durchgeführt wird und der Antragsteller einen Standort in Hessen hat. Zuschüsse gibt es in Hessen sowohl für Großunternehmen als auch für KMU.

Das zentrale Programm LOEWE – Exzellente Forschung für Hessens Zukunft fördert themenoffen Verbundvorhaben von KMU mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Das Programm F&E-Vorhaben in Unternehmen adressiert ausschließlich Einzelvorhaben im Mittelstand. Fachspezifisch für innovative Projekte (Forschung und Entwicklung, Pilotierung, Demonstration) im Zusammenhang mit der Nutzung erneuerbarer Energien, der rationellen Energieerzeugung und -verwendung, der Speicherung von Energie und zur Netzintegration steht das Programm „Energietechnologien“ zur Verfügung.

In den strukturschwachen Regionen ermöglicht die GRW-Förderung (Regionale Förderung) Zuschüsse für Wachstums- und Erweiterungsinvestitionen mit Arbeitsplatzeffekten.

Fördermittel als nicht rückzahlbare Zuschüsse gibt es von der Europäischen Union (EU-Förderung), von der Bundesregierung und von den Bundesländern. Voraussetzung für die Nutzung der Förderung in Sachsen-Anhalt ist in der Regel, dass das jeweilige Projekt überwiegend in Sachsen-Anhalt durchgeführt wird und der Antragsteller eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt hat. Zuschüsse gibt es in Sachsen-Anhalt sowohl für KMU als auch für Großunternehmen.

Teilweise stehen themenoffene Programme zur Verfügung, zum Beispiel das Programm Forschung und Entwicklung 2021-2027. Weiterhin besteht für Unternehmen die Möglichkeit über das Programm Grüner Wasserstoff: Elektrolyseure an Kraftwerks- sowie Tagebaustandorten der Braunkohlgewinnung zur Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff Zuschüsse zu beantragen. Weitere Förderprogramme insbesondere für Wachstumsinvestitionen in Sachsen-Anhalt sind in strukturschwachen Gebieten (Fördergebieten) möglich, dies erfolgt über die Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung (GRW), wie etwa die GRW Unternehmensförderung.

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