UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft

Mit der Förderinitiative KMU-innovativ fördert das Bundesforschungsministerium (BMBF) kleine und mittlere Unternehmen bei der Realisierung ihrer Innovationsprojekte. Die Bekanntmachung „KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft“ adressiert die folgenden Themenschwerpunkte:

Rohstoffeffizienz und Kreislaufwirtschaft, bspw.:

  • Kreislaufführung und Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Komponenten, ressourceneffizientes Produktdesign und innovative Recycling- und Verwertungsverfahren;
  • integrale Bewirtschaftung des anthropogenen Lagers mit dem Ziel, aus langlebigen Gütern sowie Ablagerungen Sekundärrohstoffe zu gewinnen (Urban Mining);
  • Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem in rohstoffintensiven Verfahren (zum Beispiel Verarbeitung metallischer und mineralischer Rohstoffe, Herstellung chemischer Grundstoffe und Baustoffe);
  • effiziente Bereitstellung und Nutzung kritischer Rohstoffe;
  • Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch Optimierung von Wertschöpfungsketten, Einsatz von digitalen Technologien und Entwicklung von Bewertungs- und Steuerungsinstrumenten.

Nachhaltiges Wassermanagement, bspw.:

  • Technologien und Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Ressource Wasser;
  • Wasserwiederverwendung, Energiegewinnung und Rückgewinnung von Nährstoffen aus Abwasser und Prozesswasser;
  • innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und -aufbereitung;
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik in der Wassertechnologie;
  • effizientere Bewässerungstechnologien;
  • innovative Abwasser- und Regenwasserbehandlungstechnologien;
  • Maßnahmen zur Sanierung und Renaturierung von Wasserressourcen (zum Beispiel Grundwasser, Oberflächengewässer).

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
oder
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Gebietskörperschaften im Verbund mit einem KMU

Unternehmen bis zu 80 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Vorhabens)
Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Gebietskörperschaften bis zu 100 %

Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), jeweils zum 15. April und 15. Oktober eines Jahres, beginnend mit dem 15. Oktober 2024 (mindestens bis zum 15. April 2027)

Hat ihr Vorhaben Förderpotenzial?

Wir prüfen Ihr Vorhaben und unterstützen Sie ggf. gerne bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

Zum Newscenter

Wir rufen Sie zurück

Ihre Anfrage und Daten werden streng vertraulich behandelt und Sie erhalten keine Werbung von uns.

    Aus unserem Newscenter

    10.05.2024 | Top-Thema
    Do´s and Dont´s bei der Projektförderung

    Der richtige Einstieg in Fördermittel für Forschung, Entwicklung und Innovation

    BEITRAG LESEN

    30.04.2024 | Top-Thema
    Tipp zur Forschungszulage: wieviel Risiko darf es sein?

    Expertenbeitrag zum Risiko eines Projekts und dessen Auswirkungen auf die Förderfähigkeit

    BEITRAG LESEN

    09.04.2024 | Top-Thema
    Das Wachstumschancengesetz ist da! Dies sind die Auswirkungen auf die Forschungszulage

    Was ändert sich bei der Forschungszulage?

    BEITRAG LESEN

    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

    dti
    FMG
    Pro Terra
    Erfolgwerk
    l-mobile
    Brink
    BVMW
    BVMW
    Go Inno Berater
    GK Consult
    ProALPHA
    DIN SPEC
    Ceyoniq
    ACE