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02103 / 789 06-0

Betriebliches Mobilitätsmanagement

Ziel der Förderung „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ ist die Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten.

Die Maßnahmen müssen darauf abzielen,

  • die Nutzung der Beschäftigten von privaten und dienstlichen PKW zu reduzieren,
  • die Nutzung der Beschäftigten von öffentlichen und umweltfreundlichen Verkehrsmitteln auf dem Weg zur Arbeit beziehungsweise zur Ausbildung, im Dienst- und Werkverkehr sowie in der Alltagsmobilität zu erhöhen,
  • das Mobilitätsverhalten bewusster, umweltfreundlich und effizienter zu gestalten.

Diese Förderung erfolgt über Förderaufrufe mit drei inhaltlichen Förderschwerpunkten:
a) Schwerpunkt Innovationsförderung:
Förderung der Umsetzung von innovativen Konzepten im betrieblichen Mobilitätsmanagement. Die Vorhaben sollen einen Demonstrationscharakter aufweisen.

b) Schwerpunkt Breitenförderung:
Förderung der Umsetzung von effektiven Standardmaßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements. Dieser Förderaufruf zielt auf eine breite Wirkung von Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements in Betrieben in Deutschland.

c) Schwerpunkt Initialförderung:
Förderung eines standortspezifischen Konzepts im betrieblichen Mobilitätsmanagement durch Beraterinnen und Berater eines Beraterpools.

Die inhaltlichen Schwerpunkte werden in den jeweiligen Aufrufen konkretisiert.

Kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Gemeinden sowie Stiftungen und Vereine

Abhängig vom Projektschwerpunkt (und der Unternehmensgröße), bis zu 80 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Wird im jeweiligen Aufruf bekannt gegeben.
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Sie interessieren sich für diese Förderung und benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060; wir unterstützen Sie gerne.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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