Betriebliches Mobilitätsmanagement
Ziel der Förderung „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ ist die Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten.
Die Maßnahmen müssen darauf abzielen,
- die Nutzung der Beschäftigten von privaten und dienstlichen PKW zu reduzieren,
- die Nutzung der Beschäftigten von öffentlichen und umweltfreundlichen Verkehrsmitteln auf dem Weg zur Arbeit beziehungsweise zur Ausbildung, im Dienst- und Werkverkehr sowie in der Alltagsmobilität zu erhöhen,
- das Mobilitätsverhalten bewusster, umweltfreundlich und effizienter zu gestalten.
Diese Förderung erfolgt über Förderaufrufe mit drei inhaltlichen Förderschwerpunkten:
a) Schwerpunkt Innovationsförderung:
Förderung der Umsetzung von innovativen Konzepten im betrieblichen Mobilitätsmanagement. Die Vorhaben sollen einen Demonstrationscharakter aufweisen.
b) Schwerpunkt Breitenförderung:
Förderung der Umsetzung von effektiven Standardmaßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements. Dieser Förderaufruf zielt auf eine breite Wirkung von Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements in Betrieben in Deutschland.
c) Schwerpunkt Initialförderung:
Förderung eines standortspezifischen Konzepts im betrieblichen Mobilitätsmanagement durch Beraterinnen und Berater eines Beraterpools.
Die inhaltlichen Schwerpunkte werden in den jeweiligen Aufrufen konkretisiert.
Antragsteller:
Kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Gemeinden sowie Stiftungen und Vereine
Förderquote:
Abhängig vom Projektschwerpunkt (und der Unternehmensgröße), bis zu 80 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Wird im jeweiligen Aufruf bekannt gegeben.
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Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter
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