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Die Vorteile

Der Bund, die Bundesländer und die EU stellen bereits über die klassische Projektförderung große Summen an Fördermitteln für Forschung und Entwicklung zur Verfügung. Braucht es da ein weiteres Instrument? Ja, denn die klassische Projektförderung fördert ganz gezielt, meist themenspezifisch und mit sehr klaren Rahmenbedingungen. Die Forschungszulage (FZul) ist im Vergleich hierzu zwar geringer, aber für alle zugänglich – sie ist offen für alle Themen, Branchen, Unternehmensgrößen und Innovationsstufen. Die FZul versteht sich somit als flexibles Förderinstrument „in der Breite“, um Innovationskraft in Deutschland mit möglichst geringem Aufwand anzustoßen

  • Sie brauchen zeitliche Flexibilität? Die FZul ist besonders flexibel, denn sie kann vor Projektbeginn, während der Projektdurchführung oder nach Projektende auch rückwirkend beantragt und in Anspruch genommen werden.
  • Sie vergeben Ihre Entwicklungsaufträge überwiegend an Externe? Im Gegensatz zur klassischen Projektförderung kann ein FuE-Projekt bei der FZul sogar bis zu 100 % fremdvergeben werden.
  • Sie möchten den Verwaltungsaufwand minimieren? Die Forschungszulage ist besonders unbürokratisch, sowohl in der Beantragung als auch bei der Nachweisführung. Berichtsaufwand bzw. Reporting fällt kaum an.
  • Ihre Projekte bringen das Unternehmen voran, sind aber nicht hochgradig innovativ? Die Innovationsanforderungen sind bei der FZul deutlich geringer als bei der klassischen Projektförderung.

Wenn Sie die Fragen überwiegend bestätigen können, ist die FZul das richtige Förderinstrument für Ihr Unternehmen und Ihre FuE-Projekte. Wir unterstützen Sie sehr gerne dabei, dieses Potenzial zu erschließen.

Wie der Antragsprozess verläuft, erfahren Sie hier.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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