UNSERE SERVICENUMMER
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Erste Erfahrungen mit der steuerlichen Zulage für Forschung und Entwicklung
Beitrag lesenKurzvideo „Digitalisierung – Welche Förderprogramme gibt es aktuell?“
Beitrag lesenKurzvideo: Zeitplanung – Wann kann mit einem Projekt gestartet werden?
Beitrag lesenKurzvideo „Forschungszulage – Welche 5 Kriterien muss ein Projekt als Voraussetzung für die Förderung erfüllen?“
Beitrag lesenKurzvideo „Forschung, Entwicklung und Innovation. Welche grundsätzlichen Förderchancen gibt es?“
Beitrag lesenKurzvideo „KMU, Mittelstand, Konzern. Welche Rolle spielt die Unternehmensgröße in der Förderung wirklich?“
Beitrag lesenKurzvideo „Forschungszulage – Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“
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Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.
Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.
Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.
Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.