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Forschungsförderung für Carbon Direct Avoidance (CDA)

Die zweite Auflage der Richtlinie „Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie“ (KlimPro-Industrie II) richtet sich erneut an Verbünde aus Industrie und Forschung, die mit ihren Projekten zu einer direkten Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen beitragen können. Gefördert werden Maßnahmen, mit denen ein Projekt bis zu einem Technology Readiness Level (TRL) von 5, also Pilot- beziehungsweise Technikumsanlagen, geführt wird.
Bezuschusst werden die Erforschung und Entwicklung von Technologien und Prozessen, die bevorzugt zu einer direkten Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen beitragen (Carbon Direct Avoidance – CDA). Dementsprechend werden ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert, die das Potenzial aufweisen, Treibhausgasemissionen gegenüber dem heutigen Stand der Technik deutlich zu reduzieren.

Forschungsprojekte, in denen Verfahren zu CCU und/oder CCS angewendet werden, können dann gefördert werden, wenn der überwiegende Teil der Treibhausgase durch CDA-Verfahren vermieden wird und die CCU- beziehungsweise CCS-Anteile eine untergeordnete Rolle spielen.

Der Fokus liegt auf vier Industriebereichen, wobei die Ausschreibung im Kern offen gestaltet ist und nicht auf die folgenden vier Branchen beschränkt bleibt:

  • Eisen- und Stahlerzeugung
  • Mineralverarbeitende Industrie
  • Chemische Industrie
  • Nichteisen-Metallindustrie

Es wird von den Zuwendungsempfängern erwartet, dass im Zuge der Umsetzung der Projekte praxisreife Lösungen angestrebt beziehungsweise Wege für eine Übertragung ihrer Forschungsergebnisse in die industrielle Praxis aufgezeigt werden.

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Vereine, Verbände, Stiftungen

Unternehmen bis zu 50 %
Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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