Über Jahrzehnte haben sich enorme Materialbestände in Gebäuden, Infrastrukturen, Anlagen und Konsumgütern angesammelt. Hinzu kommen abgelagerte Materialien, beispielsweise in Bergbau- und Hüttenhalden, Aschen und Schlacken, die ebenfalls ungenutzte Rohstoffpotentiale enthalten können. Urban Mining verfolgt das Ziel, hochwertige Sekundärrohstoffe aus diesem sogenannten anthropogenen Lager zu erschließen.
Mit der der Förderbekanntmachung „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Urban Mining“ werden daher Forschungsverbundprojekte aus Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis zur Entwicklung und Erprobung von innovativen Technologien, Instrumenten, Geschäftsmodellen und Dienstleistungen gefördert, die zur Bewirtschaftung der anthropogenen Lager sowie zur Gewinnung hochwertiger Sekundärrohstoffe in Deutschland beitragen.
Ziel ist neben einem effektiven Klima- und Ressourcenschutz auch die Sicherstellung der Versorgungssicherheit der deutschen Industrie mit inländischen Rohstoffen. Ebenso soll das Innovationspotenzial und Wettbewerbsfähigkeit der Recyclingwirtschaft und der rohstoffnahen (Grundstoff-)Industrien wie Bauwirtschaft oder Metallindustrie erweitert werden.
Gefördert werden ausschließlich Verbundprojekte, also Kooperationen von Partnern entlang der Wertschöpfungskette. Projekte können auf einen der folgenden Themenschwerpunkte fokussiert oder Themenschwerpunkt-übergreifend angelegt sein:
- Themenschwerpunkt 1:
Wirtschaftliche Erschließung ungenutzter Sekundärrohstoffpotentiale aus Bergbau- und Hüttenhalden, Schlacken, Müllverbrennungsaschen, Filterstäuben und -schlämmen. Ziel ist die Rückgewinnung wertvoller Materialfraktionen (Metalle, Mineralik) - Themenschwerpunkt 2:
Wirtschaftliche Erschließung ungenutzter Sekundärrohstoffpotentiale aus Gebäuden, Infrastruktur und langlebigen Gütern - Themenschwerpunkt 3:
Innovative Instrumente für die ressourceneffiziente Planung und Bewirtschaftung anthropogener Lager
Antragsteller und Förderquote:
Unternehmen (abhängig von der Art des Vorhabens und der Unternehmensgröße) bis zu 80 % Förderquote;
Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Kommunen, Länder, Verbände, Stiftungen sowie Vereine (abhängig von der Art des Vorhabens) können einen Zuschuss bis zu 100 % erhalten.
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 2. September 2024
Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt;
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter