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Kategorie: Transport/Verkehr/Logistik

NRW

Innovationswettbewerb NeueWege.IN.NRW

Nordrhein-Westfalen | Transport/Verkehr/Logistik

NRW fördert Innovationen im Bereich Mobilität und Logistik

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Wasserstoff

Wasserstoff für nachhaltige Mobilität

Bund | Transport/Verkehr/Logistik

Förderung von Elektrolyseanlagen zur Wasserstofferzeugung für den Verkehrssektor

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HATEC

Innovative Hafentechnologien II (HATEC)

Bund | Transport/Verkehr/Logistik

Förderung von Projekten zur Klima- und Umweltschutzverbesserung

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Wasserstoff

Förderung von Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (Phase 2)

Bund | Transport/Verkehr/Logistik

Projekte mit dem Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität mit Brennstoffzellenantrieb

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Digitalisierungsmaßnahmen für die Fahrzeugbranche

Bund | Transport/Verkehr/Logistik

Umsetzung des Konjunkturpakets 35c

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fahren

Innovationsförderung für die Fahrzeugbranche

Bund | Transport/Verkehr/Logistik

Umsetzung des Konjunkturpakets 35c

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Wasserstoff

Investitionen für die Fahrzeugbranche

Bund | Transport/Verkehr/Logistik

Umsetzung des Konjunkturpakets 35c

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    Aus unserem Newscenter

    26.05.2023 | Top-Thema
    Innovationswettbewerb „InnoVET PLUS“

    Förderung von Projekten zur Erhöhung der Attraktivität und Qualität der beruflichen Bildung

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    19.05.2023 | Top-Thema
    Innovationen zur kostengünstigen Modernisierung von Verteilnetzen

    Fördermaßnahme „OptiNetD“

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    15.05.2023 | Top-Thema
    Innovationswettbewerb NEXT.IN.NRW

    NRW: Innovative Projekte aus Kultur, Medien, Kreativwirtschaft sowie KI und IKT werden bezuschusst

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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