Fördermittelberatung für Innovation, Entwicklung und Wachstum
GEWI identifiziert passende Förderprogramme für Unternehmen und begleitet den gesamten Förderprozess – von der strategischen Prüfung bis zur erfolgreichen Umsetzung.
- Interdisziplinäres Expertenteam aus Fördermittelberatern, Naturwissenschaftlern, Ingenieuren und Wirtschaftsexperten
- Förderprogramme von Bund, Ländern und EU im Blick
- Begleitung über den gesamten Projektverlauf
Seit mehr als 40 Jahren Experten für Fördermittel
Durchschnittlich 11,6 Jahre Fördermittelerfahrung pro Mitarbeiter
Mehr als 90 % Kunden aus Weiterempfehlungen
Durchschnittlich 330.000 € Zuschuss pro Projekt
Fördermittelberatung persönlich, strategisch und mit technischer Expertise
Die GEWI-Fördermittelberatung für Unternehmen ist Ihr familiengeführter Partner für die erfolgreiche Abwicklung von Förderprojekten. Unser erfahrenes Team aus Fördermittelberatern, Naturwissenschaftlern, Ingenieuren und Wirtschaftsexperten begleitet Sie umfassend bei der Beantragung und Optimierung Ihrer Fördermittelprojekte.
Verbindlich | Persönlich | Nachhaltig erfolgreich.
Persönliche Beratung zu Fördermitteln und Förderprogrammen
Sie haben Fragen zu Fördermöglichkeiten, Innovationsprojekten oder aktuellen Förderprogrammen? Wir unterstützen Unternehmen seit 1984 bei der Orientierung in der Förderlandschaft und begleiten Projekte mit technischer Expertise, persönlicher Betreuung und langjähriger Erfahrung.
Ob erste Einschätzung oder konkrete Projektplanung – wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
News-Ticker
Lesen Sie aktuelle News und Entwicklungen rund um Fördermittel.
Fördermöglichkeiten und Leistungen für Unternehmen
Von der strategischen Fördermittelberatung über die Auswahl passender Förderprogramme bis zur Begleitung laufender Förderprojekte — wir unterstützen Unternehmen persönlich und mit technischer Expertise über den gesamten Förderprozess.
Fördermittelberatung & Strategie
Strategische Prüfung von Förderpotenzialen und individuelle Begleitung bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme.
Projektbegleitung & Nachweisführung
Begleitung über den gesamten Förderprozess – von Antragstellung bis Reporting und Projektmanagement.
Förderprogramme & Fördermittel
Überblick über Fördermöglichkeiten von EU, Bund und Ländern für Unternehmen und Innovationsprojekte.
Forschungszulage
Steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte verschiedener Branchen und Unternehmensgrößen.
GEWI-Blog: Aktuelle Beiträge rund um Fördermittel
Kostenloses Live-Webinar rund um aktuelle Unternehmens-Förderungen
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erfahren Sie in unseren kostenlosen Info-Seminaren, welche Fördermöglichkeiten aktuell für Ihr Unternehmen relevant sind und wie Sie diese erfolgreich nutzen können. Fördermittelexpertin Sonja Stockhausen teilt Ihre Praxiserfahrungen aus über 20 Jahren Fördermittelberatung. Das erwartet Sie konkret:
Überblick über Förderprogramme, die Forschungszulage und aktuelle Entwicklungen im Fördermittelbereich.
Erfahrungen und typische Fragestellungen aus realen Förderprojekten.
Persönliche Fragen direkt im Live-Webinar besprechen.
Aktuelle Webinare im Überblick
Forschungszulage für Unternehmen
Praxisnahe Einblicke in Voraussetzungen, Projektansätze und aktuelle Entwicklungen rund um die steuerliche Forschungsförderung.
- Weitere Termine ab September
Fördermittel richtig nutzen – Chancen erkennen, Fehler vermeiden
Wie Unternehmen Förderprogramme gezielt für Innovations-, Entwicklungs- und Investitionsprojekte einsetzen können.
- Weitere Termine ab September
Erfolgreiche Förderprojekte und langfristige Partnerschaften
Unternehmen verschiedener Branchen vertrauen seit vielen Jahren auf unsere persönliche Begleitung bei Förderprojekten, Förderprogrammen und Innovationsvorhaben.
Auszug aus unserer Kundenliste
Praxisbeispiele erfolgreicher Forschungszulagen
Ob Maschinenbau, Software oder neue Produktionsverfahren – viele Entwicklungsprojekte im Mittelstand erfüllen die Voraussetzungen der Forschungszulage. Entscheidend sind nicht Branche oder Unternehmensgröße, sondern der Innovationsgrad und die technischen Herausforderungen Ihres Projekts.
Branche:Chemie Unternehmen:Großunternehmen Standort:Bayern Projekt Ein bayerisches Chemieunternehmen produziert Spezialchemikalien für...
Branche:Automobilindustrie Unternehmen:KMU Standort:Bayern Projekt Ein Automobil-Zulieferer aus Bayern plante den...
GEWI: Ihr Partner für Fördermittel –
von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung
GEWI begleitet Unternehmen nicht nur bei der Beantragung von Fördermitteln, sondern unterstützt sie während des gesamten Projekts – oft über mehrere Jahre hinweg. Mit über 40 Jahren Erfahrung stellt GEWI sicher, dass Sie das volle Potenzial Ihrer Fördermittel nutzen und alle Anforderungen erfolgreich meistern.
Sorgfältige Planung:
GEWI prüft im Vorfeld, ob die Voraussetzungen erfüllt werden und alle Kriterien eingehalten werden. Dies schafft Sicherheit im Prozess und maximiert Ihre Erfolgsaussichten.
Minimierung von Risiken:
Durch unsere Expertise vermeiden Sie Risiken wie Rückforderungen und Projektverzögerungen.
Förderpotenziale ausschöpfen:
Mit GEWI nutzen Sie die gesamte Förderpalette – für Wachstumsinvestitionen, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz.
Umfassende Betreuung:
GEWI steht Ihnen von der Antragstellung bis zur Abrechnung zur Seite und begleitet Sie während der gesamten Projektdauer.
Langfristige Partnerschaft:
Wir passen Ihre Förderstrategie an veränderte Projektanforderungen oder neue Fördermöglichkeiten an und bleiben stets als verlässlicher Partner an Ihrer Seite.
Maximale Förderung:
Wir stellen sicher, dass alle förderfähigen Kosten erfasst und optimal abgerechnet werden.
FAQ
Was wird gefördert?
Welche Arten von Fördermitteln gibt es?
Es gibt zahlreiche Arten von Fördermitteln:
- Nicht rückzahlbare Zuschüsse (Projektförderung)
- Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference)
- Steuerliche Förderung (u.a. steuerliche Forschungsförderung / Forschungszulage)
- Darlehen mit Tilgungszuschuss
- Darlehen mit Tilgungsfreijahren
- Zinsgünstige Darlehen (zinsverbilligte Kredite)
- Darlehen mit Haftungsfreistellung
- Bürgschaften (Ausfallbürgschaften)
- Garantien
- Öffentliches Beteiligungskapital
- Eigenkapitalergänzende Mittel
- Exporthilfen / Schutzverträge
- Betriebskostenzuschüsse
Für was gibt es Fördermittel?
Es gibt für Unternehmen und kommunale Einrichtungen Förderprogramme für unterschiedliche Zwecke, darunter insbesondere:
- Investitionen, z.B. in strukturschwachen Regionen, zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz oder zur Einführung von digitalen Technologien (Digitalisierung)
- Forschung und Entwicklung und Innovation (FuE, R&D, FuEuI)
- Machbarkeitsstudien / Durchführbarkeitsstudien
- Beratungen (Energieberatung, Innovationsberatung, Digitalisierungsberatung, Potenzialberatung etc.)
- Unternehmensgründungen / Existenzgründungen
- Übernahme von Betrieben
- Geschäftsfeldentwicklungen / Internationalisierung
- Diversifizierung der Geschäftstätigkeit
- v. m.
Welche Branchen werden gefördert?
Im Allgemeinen gibt es für alle Branchen Förderoptionen, einen generellen Ausschluss einzelner Branchen gibt es nicht. Allerdings gibt es in vielen Förderprogrammen explizite oder implizite Einschränkungen, die sehr unterschiedlich ausfallen können. So werden z. B. in einigen Programmen Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion ausgeschlossen, dafür gibt es dann andere Förderprogramme, die ausschließlich diesen Unternehmen offenstehen.
Wichtige Branchen sind:
- Automotive / Fahrzeugindustrie
- Maschinenbau / Sondermaschinenbau / Automatisierung
- Chemie / Chemische Industrie
- Elektro-Industrie / Elektrotechnik / Elektronik / Optik
- Kommunale Entsorgung / Abfallwirtschaft / Recycling
- Metallerzeugung und Metallbearbeitung bzw. Rohstoffindustrie / Grundstoffindustrie wie Stahl, Aluminium, Kupfer
- Kunststoffverarbeitung
- Erneuerbare Energien
- Papier und Zellstoffe
- Glas
- Medizintechnik und pharmazeutische Industrie / Gesundheit / Life Sciences
- IT / Software / KI – Künstliche Intelligenz / IT-Sicherheit
- Biotechnologie
- Logistik
- Bioökonomie
- Umwelt, Klimaschutz, Ressourceneffizienz, Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft, Dekarbonisierung
- Ernährung und Lebensmittel
- Landwirtschaft
- Textil- und Bekleidungsindustrie
Gibt es Fördermittel für Start-Ups, Existenzgründungen, junge Unternehmen?
Nahezu alle Programme für Unternehmen stehen auch Start-Ups zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es auch spezifische Programme, die sich gezielt an junge Unternehmen richten. Einige generelle Rahmenbedingungen der Förderlandschaft sollten für Gründungen allerdings besonders sorgfältig, frühzeitig geprüft werden. So erfolgt eine Zuschussförderung stets anteilig an den Projektkosten und im Antrag muss nachgewiesen werden, wie der verbleibende Eigenanteil finanziert wird. Auch darf ein Unternehmen nicht den Status eines „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS) gem. EU-Definition haben, um projektbezogene Zuschüsse erhalten zu können (Ausnahme De-minimis).
Neben Zuschüssen stehen zur Existenzgründungsförderung vielfach andere Förderinstrumente zur Verfügung, bspw. Beteiligungen, Bürgschaften und auch Darlehen mit Haftungsübernahme durch den Fördergeber.
Gibt es Fördermittel für Großunternehmen?
Ja, es gibt zahlreiche Förderprogramme, die Großunternehmen und Konzerne nutzen können. Oft stehen die Programme, die spezifisch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bestehen, im Fokus der Wahrnehmung, es gibt aber zahlreiche Alternativen. Die Anforderungen sind meist etwas höher als in den KMU-Programmen.
Gibt es Fördermittel für den Mittelstand, für kleine und mittlere Unternehmen?
Ja, viele Programme stehen ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen (KMU gem. EU-Definition) zur Verfügung. Die Verfahren sind meist einfacher, die Anforderungen geringer und die Förderquoten höher als bei Programmen, die sich auch für Großunternehmen eignen.
Fördermittel Grundlagen
Was sind verlorene Zuschüsse? Was ist ein bedingt rückzahlbarer Zuschuss?
Synonym für einen nicht rückzahlbaren Zuschuss ist ein verlorener Zuschuss. Das Gegenstück hierzu sind bedingt rückzahlbare Zuschüsse, diese müssen bei (meist kommerziellem) Projekterfolg zurückgezahlt werden. Allerdings sind bedingt rückzahlbare Zuschüsse in Deutschland höchst selten.
Was ist eine De-minimis-Beihilfe?
Öffentliche Fördermittel dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen am Markt führen, hierzu müssen die Programme bei der EU-Kommission angemeldet/genehmigt werden (Notifizierung). In der De-minimis-Verordnung sind Schwellenwerte geregelt, bei denen angenommen wird, dass der Betrag so gering ist, dass keine Wettbewerbsverzerrung eintritt. Daher können diese von den EU-Mitgliedsstaaten vergeben werden, ohne dass eine Genehmigungspflicht durch die EU-Kommission besteht. Insgesamt darf ein Unternehmensverbund innerhalb von 3 Jahren maximal 300.000 € an De-minimis-Beihilfen erhalten (kumuliert, Stand 2024). Für einige Bereiche gibt es abweichende Regelungen, z.B. für Fischerei und Aquakultur, Landwirtschaft sowie Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI).
Wenn es sich bei bewilligten Fördermitteln um eine De-minimis-Beihilfe handelt, ist dies im Bewilligungsbescheid und in der De-minimis-Erklärung festgehalten.
Auch Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) gem. EU-Definition können seit dem 01.01.2024 De-minimis-Beihilfen erhalten.
Was ist ein KMU? Bin ich ein KMU?
KMU steht für „Kleine und Mittlere Unternehmen“. Der Begriff wird nicht immer einheitlich verwendet, aber im Kontext der Fördermittel bezieht er sich stets auf die KMU-Definition der EU. Dies ist eine Unternehmenskategorisierung, insbes. anhand der Mitarbeiterzahl und Jahresumsätze/-bilanzen. Hiernach gilt man als KMU wenn:
- die Anzahl der Mitarbeiter (Jahresarbeitseinheiten) unter 250 liegt (bis 249)
und
- der Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro beträgt oder die Jahresbilanzsumme 43 Mio. Euro nicht überschreitet.
Innerhalb der KMU-Definition werden zudem noch zwei Unterkategorien definiert:
- Kleine Unternehmen mit
- weniger als 50 Mitarbeitern und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.
- Kleinstunternehmen mit
- weniger als 10 Mitarbeitern und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro.
Wichtig: bei der Betrachtung, ob ein Unternehmen als KMU zählt ist nicht alleine die einzelne juristische Person.
Stattdessen müssen bei der Berechnung alle gesellschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen gemeinsam betrachtet werden. Dies kann auch über natürliche Personen erfolgen. Die genaue Berechnung ist abhängig von der Unternehmensstruktur und der Höhe der jeweiligen Beteiligung.
Die Kategorisierung gemäß der KMU-Definition der EU-Kommission ist wichtig für den Zugang zu einigen Fördermittelprogrammen.
Wann kann ich mit dem Projekt beginnen? Wie bekomme ich einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn?
In vielen Programmen ist ein Projektbeginn erst nach Bewilligung der Förderung möglich – ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist in diesen Fällen förderschädlich für das Gesamtprojekt (nicht nur für die vorab ausgelösten Aufwendungen). In einigen Förderprogrammen ist ein Vorhabenbeginn schon mit Antragseinreichung zulässig. Eine rückwirkende Förderung ist nur bei der Forschungszulage als steuerliche FuE-Förderung möglich. Unerlässlich ist stets der Blick in die Förderrichtlinie, in den Bewilligungsbescheid und die relevanten Nebenbestimmungen, da es sehr unterschiedliche Regelungen gibt.
Ein Projektbeginn wird i.d.R. (spätestens dann) ausgelöst, wenn ein verbindlicher Abschluss eines projektrelevanten Liefer- und Leistungsvertrags vorliegt – dies kann eine Bestellung von Maschinenkomponenten ebenso sein wie der Abschluss eines Kooperationsvertrags mit einer Forschungseinrichtung. In vielen Fällen lösen Planungsarbeiten, das Einholen von Genehmigungen (BImSchG, Bauantrag) und Angeboten, Machbarkeitsversuche, Voruntersuchungen, Beratung keinen Maßnahmenbeginn aus. Dies gilt aber nur, solange die Aktivitäten keine Pflicht zur Projektumsetzung bewirken.
In einigen Programmen kann ein vorzeitiger Projektbeginn beantragt und gewährt werden. In manchen Fällen ist es möglich, Bestellungen unter der aufschiebenden Bedingung einer späteren Fördermittelgewährung abzuschließen – in einigen Programmen ist dies allerdings auch explizit ausgeschlossen. Es gibt hier viele „Spielarten“ im dichten Regelungsdschungel der Förderbürokratie, daher ist im Zweifel eine professionelle Beratung durch einen Spezialisten wie GEWI sehr empfehlenswert.
Was ist innovativ? Was ist der Stand der Technik? Wie wird der Stand der Technik übertroffen?
Der „Stand der Technik“ bezieht sich auf den aktuellen Entwicklungsstand der Technik in einem bestimmten Bereich. Dies kann das Wissen, die Technologie, Verfahren oder Produkte beschreiben, die zu einem bestimmten Zeitpunkt allgemein bekannt und am Markt verfügbar sind. „Stand der Technik“ ist eine Klausel, die in vielen Bereichen Anwendung findet.
In der Förderlandschaft können bei Programmen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation meist nur Projekte gefördert werden, die den Stand der Technik und ggf. auch den Stand der Wissenschaft übertreffen. Der Stand der Technik dient hierbei also als Maßstab für die Bewertung der Neuheit und der Innovationshöhe neuer Entwicklungen – also neuer Ideen, Prozesse, Produkte oder Dienstleistungen, die eine erhebliche Verbesserung (Neuheit) zum (marktverfügbaren) Stand der Technik mit sich bringen.
Vielfach ist auch die Einordnung nach den „best available techniques“ bzw. „beste verfügbare Techniken“ (BVT) erläutert, dieser Begriff stammt aus der EU-Industrieemmissionsrichtlinie und berücksichtigt neben der Marktverfügbarkeit auch das Umweltschutzniveau und ein sich daraus ergebendes Kosten/Nutzen-Verhältnis.
Was ist die AGVO?
AGVO steht für „Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ (engl. „GBER“ – general block exemption regulation). Die AGVO ist die zentrale Säule des EU-Beihilferechts, die regelt wie die Staaten der Europäischen Union Beihilfen an Unternehmen vergeben dürfen.
Hintergrund ist, dass in der Europäischen Union Staatsbeihilfen aufgrund der Gefahr entstehender Wettbewerbsverzerrungen zunächst grundsätzlich nicht zugelassen sind. Die AGVO definiert in diesem Kontext alle Freistellungen, unter denen eine Staatsbeihilfe dennoch vergeben werden darf. Jedes staatliche Förderprogramm muss die Kriterien der AGVO erfüllen und wird daher von der Europäischen Kommission vorher genehmigt (Ausnahme: De-minimis Beihilfen).
Hierdurch kann sich das EU-Genehmigungsverfahren auf große, besonders bedeutsame Beihilfefälle konzentrieren – in diesen Fällen erfolgt eine projektspezifische Einzelfallprüfung durch die Europäische Kommission (Notifizierung).
Können Förderprogramme kombiniert werden?
Oftmals können Programme kumuliert werden. Die Europäische Kommission gibt jedoch Förderhöchstgrenzen (Subventionswertobergrenzen) vor, die insgesamt nicht überschritten werden dürfen (entweder nach der De-minimis-Verordnung oder nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)). In einigen Programmen ist die Kumulierung mit anderen Programmen ausdrücklich nicht möglich, dies ist den Richtlinien und Nebenbestimmungen zu entnehmen („Kumulierungsverbot“, „Verbot der Doppelförderung“).
Was ist ein Verbundprojekt? Wann ist ein Kooperationsprojekt sinnvoll? Was ist der Unterschied zwischen einem Projektpartner und einem Unterauftragnehmer (Fremdleister, Auftragsforscher)?
Projekte im Bereich Innovation, Forschung und Entwicklung können vielfach als Einzelprojekt oder/und als Verbundprojekt gefördert werden.
Bei einem Einzelprojekt gibt es nur einen Antragsteller, Dritte werden ggf. im Unterauftrag als Fremdleistung (oder als Auftragsforschung) nach marktüblichen Konditionen eingebunden.
Bei einem Verbundprojekt arbeiten mehrere Antragsteller gemeinsam an einem Projekt. Jeder Antragsteller hat eigene Aufgaben und Kosten, für die i.d.R. jeder Partner separat „für sich“ gefördert wird. Es gibt individuelle Förderquoten für die Antragsteller, die dann ihre Aufwendungen (als „Selbstkosten“) mit entsprechender Förderquote gefördert bekommen. Die Regeln der Zusammenarbeit, darunter auch sensible Themen wie IP-Rechte und evtl. Patentanmeldungen, werden in einem Kooperationsvertrag geregelt.
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