Fördermittel­beratung für Innovation, Entwicklung und Wachstum

GEWI identifiziert passende Förderprogramme für Unternehmen und begleitet den gesamten Förderprozess – von der strategischen Prüfung bis zur erfolgreichen Umsetzung.

Seit mehr als 40 Jahren Experten für Förder­mittel

Durch­schnittlich 11,6 Jahre Förder­­mittel­­erfahrung pro Mitarbeiter

Mehr als 90 % Kunden aus Weiterempfehlungen

Durchschnittlich 330.000 € Zuschuss pro Projekt

Fördermittelberatung persönlich, strategisch und mit technischer Expertise

Die GEWI-Fördermittelberatung für Unternehmen ist Ihr familiengeführter Partner für die erfolgreiche Abwicklung von Förderprojekten. Unser erfahrenes Team aus Fördermittelberatern, Naturwissenschaftlern, Ingenieuren und Wirtschaftsexperten begleitet Sie umfassend bei der Beantragung und Optimierung Ihrer Fördermittelprojekte.

Verbindlich | Persönlich | Nachhaltig erfolgreich.

Persönliche Beratung zu Fördermitteln und Förderprogrammen

Sie haben Fragen zu Fördermöglichkeiten, Innovationsprojekten oder aktuellen Förderprogrammen? Wir unterstützen Unternehmen seit 1984 bei der Orientierung in der Förderlandschaft und begleiten Projekte mit technischer Expertise, persönlicher Betreuung und langjähriger Erfahrung.

Ob erste Einschätzung oder konkrete Projektplanung – wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Fördermöglichkeiten und Leistungen für Unternehmen

Von der strategischen Fördermittelberatung über die Auswahl passender Förderprogramme bis zur Begleitung laufender Förderprojekte — wir unterstützen Unternehmen persönlich und mit technischer Expertise über den gesamten Förderprozess.

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Fördermittelberatung & Strategie

Strategische Prüfung von Förderpotenzialen und individuelle Begleitung bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme.

GEWI_2026_BA_OS-237-Kopie

Projektbegleitung & Nachweisführung

Begleitung über den gesamten Förderprozess – von Antragstellung bis Reporting und Projektmanagement.

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Förderprogramme & Fördermittel

Überblick über Fördermöglichkeiten von EU, Bund und Ländern für Unternehmen und Innovationsprojekte.

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Forschungszulage

Steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte verschiedener Branchen und Unternehmensgrößen.

GEWI-Blog: Aktuelle Beiträge rund um Fördermittel

Digitale Gesundheitskompetenz gezielt fördern...
Für höhere Erfolgschancen in der Antragstellung...
ZIM-Förderung bietet mittelständischen Unternehmen attraktive, nicht rückzahlbare Zuschüsse...
Attraktive Förderung zukunftsweisender Energietechnologien...

Kostenloses Live-Webinar rund um aktuelle Unternehmens-Förderungen

Bleiben Sie auf dem Laufenden und erfahren Sie in unseren kostenlosen Info-Seminaren, welche Fördermöglichkeiten aktuell für Ihr Unternehmen relevant sind und wie Sie diese erfolgreich nutzen können. Fördermittelexpertin Sonja Stockhausen teilt Ihre Praxiserfahrungen aus über 20 Jahren Fördermittelberatung. Das erwartet Sie konkret:

Orientierung zu aktuellen Fördermöglichkeiten:

Überblick über Förderprogramme, die Forschungszulage und aktuelle Entwicklungen im Fördermittelbereich.

Praxisnahe Einblicke:

Erfahrungen und typische Fragestellungen aus realen Förderprojekten.

Direkter Austausch mit Fördermittelexpertin Sonja Stockhausen:

Persönliche Fragen direkt im Live-Webinar besprechen.

Aktuelle Webinare im Überblick

Forschungszulage für Unternehmen

Praxisnahe Einblicke in Voraussetzungen, Projektansätze und aktuelle Entwicklungen rund um die steuerliche Forschungsförderung.

Fördermittel richtig nutzen – Chancen erkennen, Fehler vermeiden

Wie Unternehmen Förderprogramme gezielt für Innovations-, Entwicklungs- und Investitionsprojekte einsetzen können.

Erfolgreiche Förderprojekte und langfristige Partnerschaften

Unternehmen verschiedener Branchen vertrauen seit vielen Jahren auf unsere persönliche Begleitung bei Förderprojekten, Förderprogrammen und Innovationsvorhaben.

Thomas Israel
Thomas Israel
Otto GmbH & Co. KGaA, Hamburg
Wir empfehlen GEWI gerne weiter. Die Fördermittelberatung erfolgt sehr kompetent, zuverlässig und lösungsorientiert. Die Zusammenarbeit bringt spürbaren Mehrwert, wir konnten eine sehr hohe Förderung über die Forschungszulage generieren.
Herr Hubert Angenendt
Herr Hubert Angenendt
Joachim Loh Unternehmensgruppe GmbH, Haiger
Meine gezielte Suche nach einem geeigneten Fördermittelberater hat mit GEWI zu einem hervorragenden Ergebnis geführt. Mit hoher Fachkompetenz, einem transparenten und fairen Abrechnungssystem sowie flexibler und kurzfristiger Reaktion hat sich GEWI deutlich gegen Mitbewerber und auch große Global Player durchgesetzt. Dank GEWI konnten in den letzten 2 Jahren erhebliche Steuererleichterungen durch Forschungszulagen für die Unternehmensgruppe erzielt werden.
Herr Uwe Siemann
Herr Uwe Siemann
Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen, Siegen
Seit vielen Jahren arbeiten wir sehr vertrauensvoll und erfolgreich zusammen. Mit GEWI konnten wir und unsere Forschungspartner einen hohen Zuschuss im Energieforschungsprogramm einwerben. GEWI unterstützte uns auch nach der Bewilligung bei dem Projektmanagement und stand bei allen Höhen und Tiefen zuverlässig an unserer Seite. Wir freuen auf uns auf weitere gemeinsame Fördermittelprojekte.
Herr Dr. Marcel Grünbein
Herr Dr. Marcel Grünbein
pbo Ingenieurges. mbH, Aachen
Insbesondere bei technisch komplexen Themen arbeiten pbo und GEWI Hand-in-Hand, um Projekte unserer Kunden im Bereich Aufbereitung, Recycling und erneuerbare Energien mit Fördermitteln erfolgreich auf den Weg zu bringen. Wir schätzen das partnerschaftliche Miteinander, die Erfahrung und Stabilität des Teams und die sichere „Wegfindung“ im Spannungsfeld zwischen betrieblicher Praxis und den Förderregularien.
Herr Artur Löwen
Herr Artur Löwen
Gridhound GmbH, Aachen
Als junges Unternehmen schätzen wir in der Zusammenarbeit vor allem die hohe Entlastung im gesamten Förderprozess. Seit mittlerweile vier Jahren haben wir einen festen Ansprechpartner aus dem GEWI-Team an unserer Seite, der sich immer Zeit nimmt, flexibel auf unsere Vorstellungen eingeht und unsere Interessen professionell bei den Förderstellen unterstützt. Wir fühlen uns hier super aufgehoben.
Herr Nick Willer
Herr Nick Willer
Beratungsnetzwerk Mittelstand
Sonja Stockhausen ist als Leiterin des Kompetenzforum Fördermittel und stellvertretende Leiterin des Beratungsnetzwerk Mittelstand von unschätzbarem Wert für unser Beratungsnetzwerk! Sie besticht nicht nur durch ihre Fachkompetenz und ihre herausragende Fähigkeit zu diplomatisch pointierten Formulierungen der Politik gegenüber, sondern auch durch ihr stets offenes Ohr für die Belange unserer Mitglieder. Sie ist eine Person, der man schnell vertraut und mit der man einfach gerne zu tun hat. Für mich ist sie die unangefochtene Ansprechpartnerin Nummer 1 in meinem umfassenden Netzwerk, wenn es um das Thema Fördermittel geht.
Dr. Ralf Starzmann
Dr. Ralf Starzmann
Schottel Hydro GmbH, Spay
Bei technisch komplexen und innovativen Projekten mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie ist ein technisches Verständnis für das Thema immens wichtig. GEWI hat für unser Konsortium den Antrag aus einem Guss verfasst und uns hierbei auch jeweils sehr individuell beraten. Tolles Team!
Markus Paffenholz
Markus Paffenholz
Aluminium Norf GmbH, Neuss
Wir schätzen an der Zusammenarbeit vor allem, dass GEWI die gesamte Förderlandschaft stets aktuell für unterschiedlichste Themen im Blick hat. Chancen, aber auch mögliche Stolpersteine werden uns transparent aufzeigt. Bei Antragstellung übernimmt das Team der GEWI engagiert sämtliche Prozessschritte – mit äußerst hohen Erfolgsquoten. Beratung und gute Zusammenarbeit werden bei GEWI tagtäglich gelebt, was GEWI zu einem zuverlässigen Partner der Alunorf macht.
Dr. Dirk Bröll
Dr. Dirk Bröll
Röhm GmbH, Darmstadt
Die Chemiebranche gehört zu den sehr energie- aber auch kapitalintensiven Industrien. Röhm arbeitet intensiv an der nachhaltigen Transformation seiner Prozesse, dies ist vielfach ohne Fördermittel nicht möglich. Mit GEWI gemeinsam platzieren wir unsere Forschungs- sowie Investitionsprojekte sehr erfolgreich in der Förderung. Das Team versteht unsere Projekte, ist kompetent, schnell, zuverlässig und sehr professionell.

Auszug aus unserer Kundenliste

Praxisbeispiele erfolgreicher Forschungszulagen

Ob Maschinenbau, Software oder neue Produktionsverfahren – viele Entwicklungsprojekte im Mittelstand erfüllen die Voraussetzungen der Forschungszulage. Entscheidend sind nicht Branche oder Unternehmensgröße, sondern der Innovationsgrad und die technischen Herausforderungen Ihres Projekts.

Branche:Chemie Unternehmen:Großunternehmen Standort:Bayern Projekt Ein bayerisches Chemieunternehmen produziert Spezialchemikalien für...

Branche:Automobilindustrie Unternehmen:KMU Standort:Bayern Projekt Ein Automobil-Zulieferer aus Bayern plante den...

GEWI: Ihr Partner für Fördermittel –
von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung

GEWI begleitet Unternehmen nicht nur bei der Beantragung von Fördermitteln, sondern unterstützt sie während des gesamten Projekts – oft über mehrere Jahre hinweg. Mit über 40 Jahren Erfahrung stellt GEWI sicher, dass Sie das volle Potenzial Ihrer Fördermittel nutzen und alle Anforderungen erfolgreich meistern.

Sorgfältige Planung:

GEWI prüft im Vorfeld, ob die Voraussetzungen erfüllt werden und alle Kriterien eingehalten werden. Dies schafft Sicherheit im Prozess und maximiert Ihre Erfolgsaussichten.

Minimierung von Risiken:

Durch unsere Expertise vermeiden Sie Risiken wie Rückforderungen und Projektverzögerungen.

Förderpotenziale ausschöpfen:

Mit GEWI nutzen Sie die gesamte Förder­palette – für Wachstums­investitionen, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie zur Steigerung der Energie- und Ressourcen­effizienz.

Umfassende Betreuung:

GEWI steht Ihnen von der Antragstellung bis zur Abrechnung zur Seite und begleitet Sie während der gesamten Projektdauer.

Langfristige Partnerschaft:

Wir passen Ihre Förderstrategie an veränderte Projekt­anforderungen oder neue Förder­möglich­keiten an und bleiben stets als verlässlicher Partner an Ihrer Seite.

Maximale Förderung:

Wir stellen sicher, dass alle förderfähigen Kosten erfasst und optimal abgerechnet werden.

FAQ

Was wird gefördert?

Es gibt zahlreiche Arten von Fördermitteln:

  • Nicht rückzahlbare Zuschüsse (Projektförderung)
  • Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference)
  • Steuerliche Förderung (u.a. steuerliche Forschungsförderung / Forschungszulage)
  • Darlehen mit Tilgungszuschuss
  • Darlehen mit Tilgungsfreijahren
  • Zinsgünstige Darlehen (zinsverbilligte Kredite)
  • Darlehen mit Haftungsfreistellung
  • Bürgschaften (Ausfallbürgschaften)
  • Garantien
  • Öffentliches Beteiligungskapital
  • Eigenkapitalergänzende Mittel
  • Exporthilfen / Schutzverträge
  • Betriebskostenzuschüsse

Es gibt für Unternehmen und kommunale Einrichtungen Förderprogramme für unterschiedliche Zwecke, darunter insbesondere:

  • Investitionen, z.B. in strukturschwachen Regionen, zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz oder zur Einführung von digitalen Technologien (Digitalisierung)
  • Forschung und Entwicklung und Innovation (FuE, R&D, FuEuI)
  • Machbarkeitsstudien / Durchführbarkeitsstudien
  • Beratungen (Energieberatung, Innovationsberatung, Digitalisierungsberatung, Potenzialberatung etc.)
  • Unternehmensgründungen / Existenzgründungen
  • Übernahme von Betrieben
  • Geschäftsfeldentwicklungen / Internationalisierung
  • Diversifizierung der Geschäftstätigkeit
  • v. m.

Im Allgemeinen gibt es für alle Branchen Förderoptionen, einen generellen Ausschluss einzelner Branchen gibt es nicht. Allerdings gibt es in vielen Förderprogrammen explizite oder implizite Einschränkungen, die sehr unterschiedlich ausfallen können. So werden z. B. in einigen Programmen Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion ausgeschlossen, dafür gibt es dann andere Förderprogramme, die ausschließlich diesen Unternehmen offenstehen.

Wichtige Branchen sind:

  • Automotive / Fahrzeugindustrie
  • Maschinenbau / Sondermaschinenbau / Automatisierung
  • Chemie / Chemische Industrie
  • Elektro-Industrie / Elektrotechnik / Elektronik / Optik
  • Kommunale Entsorgung / Abfallwirtschaft / Recycling
  • Metallerzeugung und Metallbearbeitung bzw. Rohstoffindustrie / Grundstoffindustrie wie Stahl, Aluminium, Kupfer
  • Kunststoffverarbeitung
  • Erneuerbare Energien
  • Papier und Zellstoffe
  • Glas
  • Medizintechnik und pharmazeutische Industrie / Gesundheit / Life Sciences
  • IT / Software / KI – Künstliche Intelligenz / IT-Sicherheit
  • Biotechnologie
  • Logistik
  • Bioökonomie
  • Umwelt, Klimaschutz, Ressourceneffizienz, Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft, Dekarbonisierung
  • Ernährung und Lebensmittel
  • Landwirtschaft
  • Textil- und Bekleidungsindustrie

Nahezu alle Programme für Unternehmen stehen auch Start-Ups zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es auch spezifische Programme, die sich gezielt an junge Unternehmen richten. Einige generelle Rahmenbedingungen der Förderlandschaft sollten für Gründungen allerdings besonders sorgfältig, frühzeitig geprüft werden. So erfolgt eine Zuschussförderung stets anteilig an den Projektkosten und im Antrag muss nachgewiesen werden, wie der verbleibende Eigenanteil finanziert wird. Auch darf ein Unternehmen nicht den Status eines „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS) gem. EU-Definition haben, um projektbezogene Zuschüsse erhalten zu können (Ausnahme De-minimis).

Neben Zuschüssen stehen zur Existenzgründungsförderung vielfach andere Förderinstrumente zur Verfügung, bspw. Beteiligungen, Bürgschaften und auch Darlehen mit Haftungsübernahme durch den Fördergeber.

Ja, es gibt zahlreiche Förderprogramme, die Großunternehmen und Konzerne nutzen können. Oft stehen die Programme, die spezifisch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bestehen, im Fokus der Wahrnehmung, es gibt aber zahlreiche Alternativen. Die Anforderungen sind meist etwas höher als in den KMU-Programmen.

Ja, viele Programme stehen ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen (KMU gem. EU-Definition) zur Verfügung. Die Verfahren sind meist einfacher, die Anforderungen geringer und die Förderquoten höher als bei Programmen, die sich auch für Großunternehmen eignen. 

Fördermittel Grundlagen

Synonym für einen nicht rückzahlbaren Zuschuss ist ein verlorener Zuschuss. Das Gegenstück hierzu sind bedingt rückzahlbare Zuschüsse, diese müssen bei (meist kommerziellem) Projekterfolg zurückgezahlt werden. Allerdings sind bedingt rückzahlbare Zuschüsse in Deutschland höchst selten.

Öffentliche Fördermittel dürfen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen am Markt führen, hierzu müssen die Programme bei der EU-Kommission angemeldet/genehmigt werden (Notifizierung). In der De-minimis-Verordnung sind Schwellenwerte geregelt, bei denen angenommen wird, dass der Betrag so gering ist, dass keine Wettbewerbsverzerrung eintritt. Daher können diese von den EU-Mitgliedsstaaten vergeben werden, ohne dass eine Genehmigungspflicht durch die EU-Kommission besteht. Insgesamt darf ein Unternehmensverbund innerhalb von 3 Jahren maximal 300.000 € an De-minimis-Beihilfen erhalten (kumuliert, Stand 2024). Für einige Bereiche gibt es abweichende Regelungen, z.B. für Fischerei und Aquakultur, Landwirtschaft sowie Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI).

Wenn es sich bei bewilligten Fördermitteln um eine De-minimis-Beihilfe handelt, ist dies im Bewilligungsbescheid und in der De-minimis-Erklärung festgehalten.

Auch Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) gem. EU-Definition können seit dem 01.01.2024 De-minimis-Beihilfen erhalten.

KMU steht für „Kleine und Mittlere Unternehmen“. Der Begriff wird nicht immer einheitlich verwendet, aber im Kontext der Fördermittel bezieht er sich stets auf die KMU-Definition der EU. Dies ist eine Unternehmenskategorisierung, insbes. anhand der Mitarbeiterzahl und Jahresumsätze/-bilanzen. Hiernach gilt man als KMU wenn:

  • die Anzahl der Mitarbeiter (Jahresarbeitseinheiten) unter 250 liegt (bis 249)

und

  • der Jahresumsatz höchstens 50 Mio. Euro beträgt oder die Jahresbilanzsumme 43 Mio. Euro nicht überschreitet.

Innerhalb der KMU-Definition werden zudem noch zwei Unterkategorien definiert:

  • Kleine Unternehmen mit
    • weniger als 50 Mitarbeitern und
    • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro.
  • Kleinstunternehmen mit
    • weniger als 10 Mitarbeitern und
    • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro.

Wichtig: bei der Betrachtung, ob ein Unternehmen als KMU zählt ist nicht alleine die einzelne juristische Person.

Stattdessen müssen bei der Berechnung alle gesellschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen gemeinsam betrachtet werden. Dies kann auch über natürliche Personen erfolgen. Die genaue Berechnung ist abhängig von der Unternehmensstruktur und der Höhe der jeweiligen Beteiligung.

Die Kategorisierung gemäß der KMU-Definition der EU-Kommission ist wichtig für den Zugang zu einigen Fördermittelprogrammen.

In vielen Programmen ist ein Projektbeginn erst nach Bewilligung der Förderung möglich – ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist in diesen Fällen förderschädlich für das Gesamtprojekt (nicht nur für die vorab ausgelösten Aufwendungen). In einigen Förderprogrammen ist ein Vorhabenbeginn schon mit Antragseinreichung zulässig. Eine rückwirkende Förderung ist nur bei der Forschungszulage als steuerliche FuE-Förderung möglich. Unerlässlich ist stets der Blick in die Förderrichtlinie, in den Bewilligungsbescheid und die relevanten Nebenbestimmungen, da es sehr unterschiedliche Regelungen gibt.

Ein Projektbeginn wird i.d.R. (spätestens dann) ausgelöst, wenn ein verbindlicher Abschluss eines projektrelevanten Liefer- und Leistungsvertrags vorliegt – dies kann eine Bestellung von Maschinenkomponenten ebenso sein wie der Abschluss eines Kooperationsvertrags mit einer Forschungseinrichtung. In vielen Fällen lösen Planungsarbeiten, das Einholen von Genehmigungen (BImSchG, Bauantrag) und Angeboten, Machbarkeitsversuche, Voruntersuchungen, Beratung keinen Maßnahmenbeginn aus. Dies gilt aber nur, solange die Aktivitäten keine Pflicht zur Projektumsetzung bewirken.

In einigen Programmen kann ein vorzeitiger Projektbeginn beantragt und gewährt werden. In manchen Fällen ist es möglich, Bestellungen unter der aufschiebenden Bedingung einer späteren Fördermittelgewährung abzuschließen – in einigen Programmen ist dies allerdings auch explizit ausgeschlossen. Es gibt hier viele „Spielarten“ im dichten Regelungsdschungel der Förderbürokratie, daher ist im Zweifel eine professionelle Beratung durch einen Spezialisten wie GEWI sehr empfehlenswert.

Der „Stand der Technik“ bezieht sich auf den aktuellen Entwicklungsstand der Technik in einem bestimmten Bereich. Dies kann das Wissen, die Technologie, Verfahren oder Produkte beschreiben, die zu einem bestimmten Zeitpunkt allgemein bekannt und am Markt verfügbar sind. „Stand der Technik“ ist eine Klausel, die in vielen Bereichen Anwendung findet.

In der Förderlandschaft können bei Programmen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation meist nur Projekte gefördert werden, die den Stand der Technik und ggf. auch den Stand der Wissenschaft übertreffen. Der Stand der Technik dient hierbei also als Maßstab für die Bewertung der Neuheit und der Innovationshöhe neuer Entwicklungen – also neuer Ideen, Prozesse, Produkte oder Dienstleistungen, die eine erhebliche Verbesserung (Neuheit) zum (marktverfügbaren) Stand der Technik mit sich bringen.

Vielfach ist auch die Einordnung nach den „best available techniques“ bzw. „beste verfügbare Techniken“ (BVT) erläutert, dieser Begriff stammt aus der EU-Industrieemmissionsrichtlinie und berücksichtigt neben der Marktverfügbarkeit auch das Umweltschutzniveau und ein sich daraus ergebendes Kosten/Nutzen-Verhältnis.

AGVO steht für „Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung“ (engl. „GBER“ – general block exemption regulation). Die AGVO ist die zentrale Säule des EU-Beihilferechts, die regelt wie die Staaten der Europäischen Union Beihilfen an Unternehmen vergeben dürfen.

Hintergrund ist, dass in der Europäischen Union Staatsbeihilfen aufgrund der Gefahr entstehender Wettbewerbsverzerrungen zunächst grundsätzlich nicht zugelassen sind. Die AGVO definiert in diesem Kontext alle Freistellungen, unter denen eine Staatsbeihilfe dennoch vergeben werden darf. Jedes staatliche Förderprogramm muss die Kriterien der AGVO erfüllen und wird daher von der Europäischen Kommission vorher genehmigt (Ausnahme: De-minimis Beihilfen).

Hierdurch kann sich das EU-Genehmigungsverfahren auf große, besonders bedeutsame Beihilfefälle konzentrieren – in diesen Fällen erfolgt eine projektspezifische Einzelfallprüfung durch die Europäische Kommission (Notifizierung).

Oftmals können Programme kumuliert werden. Die Europäische Kommission gibt jedoch Förderhöchstgrenzen (Subventionswertobergrenzen) vor, die insgesamt nicht überschritten werden dürfen (entweder nach der De-minimis-Verordnung oder nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)). In einigen Programmen ist die Kumulierung mit anderen Programmen ausdrücklich nicht möglich, dies ist den Richtlinien und Nebenbestimmungen zu entnehmen („Kumulierungsverbot“, „Verbot der Doppelförderung“).

Projekte im Bereich Innovation, Forschung und Entwicklung können vielfach als Einzelprojekt oder/und als Verbundprojekt gefördert werden.

Bei einem Einzelprojekt gibt es nur einen Antragsteller, Dritte werden ggf. im Unterauftrag als Fremdleistung (oder als Auftragsforschung) nach marktüblichen Konditionen eingebunden.

Bei einem Verbundprojekt arbeiten mehrere Antragsteller gemeinsam an einem Projekt. Jeder Antragsteller hat eigene Aufgaben und Kosten, für die i.d.R. jeder Partner separat „für sich“ gefördert wird. Es gibt individuelle Förderquoten für die Antragsteller, die dann ihre Aufwendungen (als „Selbstkosten“) mit entsprechender Förderquote gefördert bekommen. Die Regeln der Zusammenarbeit, darunter auch sensible Themen wie IP-Rechte und evtl. Patentanmeldungen, werden in einem Kooperationsvertrag geregelt.

Starten Sie Ihr Projekt mit der passenden Förderung!

Mit unserem Fördermittelcheck finden Sie schnell und einfach die passenden Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben. Lassen Sie sich von unseren Fördermittelexperten beraten und profitieren Sie von unserem umfassenden Fördermittelmanagement. Gemeinsam bringen wir Ihr Projekt auf den Weg!

Fördermittelcheck für Ihr Vorhaben

1. Was haben Sie vor?

2. Bitte beschreiben Sie uns Ihr Vorhaben ganz kurz

3. Ihr Projekt – Einige kurze Fragen:

Umwelteffekte

Ist das Projekt mit positiven Umwelteffekten verbunden (z. B. Einsatz nachwachsender Rohstoffe, Energieeffizienz, Ressourcenschonung, Dekarbonisierung, Verminderung CO2-Ausstoß, Reduktion von Lärm, Abfall, Abwasser etc., Recycling, Reduktion/Substitution von klima- und gesundheitsschädlichen Stoffen)?
Gibt es eine auf dem Markt verfügbare Technologie als Alternative zur geplanten Investition, die einen geringeren positiven Umwelteffekt aufweist (z. B. geringere Energieeffizienz)?

Innovationsgrad


Wie sehen Sie den Innovationsgrad in Abgrenzung zum Stand der Technik in Deutschland

Weitere Herausforderungen:


Wird die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und/oder anderen Unternehmen angestrebt?

4. Allgemeine Eckdaten

5. Wie dürfen wir Sie kontaktieren?

ZIM STOPP
ZIM Stopp

ZIM-Antrags­stopp: Ihr Innovations­projekt kann trotzdem durchstarten.

Der ZIM-Antragsstopp bedeutet nicht das Aus für Ihr Innovationsprojekt. Wir finden kurzfristig passende Förderalternativen und prüfen kostenfrei,welche alternativen Programme von Bundesländern, Bund oder EU für Ihr Vorhaben infrage kommen.

Kostenfreies Webinar zum ZIM-Antragsstopp

Erfahren Sie, was der Antragsstopp für Ihr Innovationsprojekt bedeutet, welche Förderalternativen jetzt zur Verfügung stehen und wie Sie die nächsten Schritte sinnvoll planen können.

Melden Sie sich unverbindlich an und erfahren Sie als Erste/-r, sobald der Webinar-Termin feststeht.