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8. Energieforschungsprogramm des BMWK

Mit dem Energieforschungsprogramm fördert die Bundesregierung konstant seit vielen Jahren anwendungsorientierte Innovationsprojekte rund um das Thema Energie- und Ressourceneffizienz. Der 7. Energieforschungsprogramm (EFP) läuft aus und wird nun durch eine neue Richtlinie abgelöst.

Die Ziele des neuen Energieforschungsprogramms erstrecken sich entlang der Energiepolitik und richten sich auf die Energiewende aus. Die zielgerichtete Förderung soll Technologieentwicklung und -optimierung auslösen und beschleunigen sowie ein günstiges Innovationsumfeld schaffen.

Die konkreten Förderziele des Förderprogramms sind in fünf Missionen gegliedert:

  • Mission Energiesystem 2045: „Wir treiben mit Innovationen den Wandel zu einem klimaneutralen, effizienten und resilienten Energiesystem voran.“
  • Mission Wärmewende 2045: „Wir beschleunigen den Wandel zur klimaneutralen und effizienten Wärme- und Kälteversorgung.“
  • Mission Stromwende 2045: „Wir schaffen mit Innovationen eine sichere, klimaneutrale und bezahlbare Stromversorgung aus erneuerbaren Energien.“
  • Mission Wasserstoff 2030: „Wir ebnen den Weg zur nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft durch neue Technologielösungen und Konzepte entlang der gesamten Wertschöpfungskette.“
  • Mission Transfer: „Wir stärken die Rolle der Energieforschung als Impulsgeber des Fortschritts in Wirtschaft und Gesellschaft – durch Transparenz, Partizipation und Praxisorientierung.“

Fördergegenstand sind projektbezogene FuE-Aktivitäten sowie die Demonstration neuartiger technischer Lösungen, im Einzelfall werden auch Studien gefördert.

Es sind Einzel- wie Verbundvorhaben förderfähig. Verbundprojekte mit Beteiligung aus Wirtschaft und Wissenschaft sind besonders erwünscht.

Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung

Unternehmen, Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung bis zu 80 %
Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

In der Regel zweistufiges Antragsverfahren (erst Skizze, dann Antrag), laufende Einreichung möglich.
Im Rahmen gesonderter Aufrufe auch einstufige Verfahren möglich.

Bei Projektideen sprechen Sie uns gerne jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Förderfähigkeit erfolgt unverbindlich. Rufen Sie uns an 02103/789 06 0 oder vereinbaren Sie hier direkt einen Termin.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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