Im Rahmen des Programms für Innovation – kurz „PROFI“ – werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Hamburger Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert.
Ziel ist es, die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit Hamburger Unternehmen nachhaltig zu stärken, die Forschungsaktivitäten zu erhöhen und vermehrt marktgängige Produkt- und Prozessinnovationen zu entwickeln.
Gefördert wird die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Hierzu stehen zwei Module zur Verfügung. Modul 1 ist themenoffen, Modul 2 fokussiert Projekte zum Klima- und Umweltschutz, die vorrangig zur Ressourcen- und Materialeffizienz sowie zu Verbesserungen in der Kreislaufwirtschaft beitragen.
Beide Module werden in den Varianten Standard sowie PROFI unterschieden (Modul PROFI Standard, Modul PROFI Transfer sowie Modul PROFI Umwelt, Modul PROFI Umwelt Transfer). „Standard“ umfasst Einzelvorhaben von Unternehmen, mit „Transfer“ wird die Kooperation zwischen mindestens zwei Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen bezeichnet.
Sonderförderaufruf im Modul „PROFI Umwelt“
Im Modul „PROFI Umwelt“ läuft aktuell der Aufruf „Green Potential Screening“ zu Durchführbarkeitsstudien zur Identifizierung und Konkretisierung von Innovationpotenzialen im Sinne des Klima- und Umweltschutzes. Die Vorhaben sollen die Aufdeckung und Bewertung von signifikantem Umweltentlastungspotential (Ressourceneffizienz, Energieeffizienz, Produktlebenszyklus) versprechen sowie ggf. die Bewertung des CO2-Äquivalents mit dem Ziel, eine Grundlage für eine anschließende Realisierung dieser Einsparpotentiale im Rahmen eines FuE-Projekts zu schaffen.
Die Durchführbarkeitsstudien sollten im Wesentlichen mit internen Ressourcen des Unternehmens (z.B. in den Unternehmensbereichen Produktion, Produktentwicklung oder Prozesse) durchgeführt werden. Im Bedarfsfall kann die Untersuchung um eine externe wissenschaftliche Begleitung ergänzt werden (Kooperationsprojekt).
Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Förderquote:
Unternehmen: je nach Modul, Partnerkonstellation und Innovationsgrad (Forschungstiefe) 25-80 %
Hochschulen, Forschungseinrichtungen: bis zu 100 %
Für den aktuellen Aufruf:
Unternehmen: je nach Unternehmensgröße bis zu 70 %
Hochschulen, Forschungseinrichtungen: bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren (Antrag), jederzeit möglich bis zum 31. Dezember 2026
Für den aktuellen Aufruf:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 28. Februar 2025
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