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02103 / 789 06-0

Rahmenprogramm „Entwicklung digitaler Technologien“

Die Bundesregierung unterstützt mit dem Förderprogramm „Entwicklung digitaler Technologien“ vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte mit Leuchtturmcharakter im Verbund von Wissenschaft und Wirtschaft (Verbundforschung).

Dem Programm liegen die drei Schwerpunktbereiche „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“ zu Grunde. Diese setzen aufeinander auf und bilden in ihrer Kombination den fachlichen Rahmen für die angestrebten Projekte. Ausgangspunkt der Projekte sollen Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung sein. Im Rahmen der förderfähigen Projekte geht es darum, das wirtschaftliche Potenzial neuer, digitaler Technologien zu ermitteln und Wege für eine wirtschaftliche Verwertung zu erschließen.

Um den wirtschaftlichen Nutzen digitaler Technologien aufzuzeigen, sind neue oder verbesserte digitale Anwendungen solcher Technologien in relevanten Bereichen der Wirtschaft zu erproben und weiter zu verbessern. Beispielsweise können Verfahren zur 3D-Visualisierung im produzierenden Gewerbe zur automatisierten Qualitätskontrolle, in der Medizin bei Operationen oder beim autonomen Fahren zur Umgebungserfassung eingesetzt werden.

Die folgenden Schwerpunktbereiche zeigen ein Spektrum möglicher Technologien, Anwendungen und Ökosysteme auf.
Schwerpunktbereich „Technologien“:
In den angestrebten Förderprojekten sind bspw. folgende Technologiefelder grundlegend:

  • Methoden der KI-Entwicklung von erklärbaren KI-Modellen unter Berücksichtigung von verhaltens- bzw. kognitionswissenschaftlichen sowie juristischen und ethischen Aspekten sowie der Akzeptanz der Nutzenden.
  • Neueste Kommunikationstechnologien – Zur Vernetzung von Produktionsstätten, Anlagen, Logistiksystemen u.a. unter Nutzung neuester Kommunikationstechnologien.
  • Bausteine/Komponenten für IT-Sicherheitstechnologien, zur Abwehr von Cyberangriffen, Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen und vertrauenswürdiger Transaktionen.
  • Geoinformationssysteme (GIS) und Umweltdatentechnologien – Einbeziehung KI-basierter Verfahren, die beispielsweise zur Überwachung von Veränderungen (z. B. Überflutungen, großflächige Brände, Sturmschäden), zur Ableitung von Prognosen und Handlungsempfehlungen (z. B. Frühwarnsysteme, Ausbreitungsanalysen, Lageinformationen), zur Geolokalisierung oder zur Festlegung von Prioritäten basierend auf räumlichen Analysen genutzt werden können.

Schwerpunktbereich „Anwendungen“:
In den angestrebten Förderprojekten sind bspw. folgende Anwendungsfelder grundlegend:

  • Digitale Produktion (Industrie 4.0) – Gefördert werden sollen Entwicklungen für die Integration von digitalen Zwillingen, die Referenzarchitekturmodelle wie RAMI 4.0 nutzen. Es sollen Entwicklungen von Anwendungen gefördert werden, welche eine vernetzte autonom agierende Intralogistik umsetzen. Zur Erhöhung der Flexibilität und Effizienz sollen verstärkt drahtlose Kommunikationssysteme (5G/6G) sowie Werkzeuge der KI Berücksichtigung finden.
  • Digitale Nachhaltigkeit – Die Entwicklung von Anwendungen nachhaltiger digitaler Technologien, wie z. B. KI-basierte Services und modernste Data Mining Technologien zur Steigerung der Ressourceneffizienz, zur Optimierung der Wertschöpfungs- und Lieferketten, zur verbesserten Koordination der Sektorkopplung und damit zur Minimierung von natur- und klimaschädlichen Emissionen sollen Anwendungsdomänen übergreifend gefördert werden.
  • Intelligente Systeme zur Krisenprävention und -bewältigung – Entwicklung von Anwendungen, Methoden und Modellen mit thematischem Fokus auf Prävention, Minderung und Bewältigung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und gesundheitlicher Krisensituationen durch den Einsatz digitaler Technologien.

Schwerpunktbereich „Ökosysteme“:
Die angestrebten Verbundprojekte sollen zur Entwicklung volkswirtschaftlich relevanter „Ökosysteme“ in Form von prototypischen, experimentellen Lösungen beitragen, die in ihrer Wirkung geeignet sind, ganze Branchen der deutschen Wirtschaft maßgeblich zu beeinflussen.
Die Projekte sollen bspw. die nachstehenden Aspekte berücksichtigen:

  • Bildung starker Allianzen aus Wirtschaft und Wissenschaft, die maßgeblichen Einfluss auf adressierte Branchen ausüben und etwa neue Marktmodelle bzw. Standards durchsetzen können.
  • Angestrebt werden soll zudem die Einwerbung und Beteiligung assoziierter Partner zwecks Absicherung der Erfolgsaussichten bei der Etablierung neuer Plattformlösungen.
  • Die Partner sollen sowohl eine hohe Sichtbarkeit im Markt aufweisen als auch zu den Technologieführern und Innovationstreibern in den adressierten Branchen bzw. Anwendungsfeldern gehören.
  • Gefördert werden insbesondere Initiativen und Aktivitäten, die eine breite Beteiligung von KMU an der Entwicklung unterstützen. Dazu gehören offene Plattformen und Marktplätze, Experimental- und Testumgebungen, die gezielte Ansprache von Entwicklergruppen (z. B. Hackathons, Entwicklerhandbücher, Qualifizierungsmodule) oder die Einbindung von spezifischen Gruppen (z. B. partizipative Ansätze, Open-Innovation, Schwarmintelligenz u.Ä.).

In der Regel sollen Verbundprojekte Aspekte aller drei Schwerpunktbereiche adressieren.

Projektvorschläge können nur auf Grundlage von Förderaufrufen zu den angegebenen Stichtagen eingereicht werden. In diesen wird das jeweils adressierte Themenfeld im Hinblick auf die angeführten Schwerpunkte „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“ konkretisiert.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände im Verbund

Förderquote:
Unternehmen (abhängig von der Art und Größe) bis zu 80 %
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände bis zu 100 %

Den aktuellen Förderaufruf finden Sie hier.

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Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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