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Zweite deutsch-polnische Ausschreibung im ZIM

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist eine bedeutende Fördersäule für kleine und mittlere Unternehmen. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) fördert mit dem ZIM die technische Entwicklung von neuen Produkten und Verfahren, die im Anschluss an die Entwicklungsphase in vermarktungsfähige Produkte überführt werden. Es werden Einzelprojekte von Unternehmen sowie auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und Forschungseinrichtungen bezuschusst.

Um internationale Projekte voranzubringen, schließt das BMWK Vereinbarungen mit anderen Ländern ab. Deutsche Unternehmen erhalten bei Kooperation mit ausländischen Partnern 10 % mehr Förderung, die ausländischen Partner werden aus Mitteln der jeweiligen Länder gefördert.

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Verbundprojekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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