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Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

In Ergänzung der Förderung von vornehmlich technikorientierter Forschung und Entwicklung setzt das IGP den Fokus für nichttechnische Innovationen; damit werden auch Bereiche wie digitale, kreativwirtschaftliche, soziale und ökologische Innovation unterstützt. Unter nichttechnischen Innovationen werden hierbei neuartige Produkt-, Dienstleistungs-, Prozess-, Organisations- und Marketingkonzepte wie auch Geschäftsmodelle verstanden.

Es kann zwischen den folgenden Projektformen gewählt werden:

Machbarkeitsprojekte – Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der Frühphase der Innovation mit dem Charakter von Machbarkeitstests; insbesondere Maßnahmen, die zur Prüfung der inhaltlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit von Innovationen notwendig sind. Die Machbarkeit soll mit merklichen Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein; gleichzeitig soll das Projekt chancenreich sein.

Marktreifeprojekte – Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt; insbesondere Maßnahmen, die zur Entwicklung, ersten Anwendung und/oder Marktüberleitung von Innovationen notwendig sind. Dabei sollten bereits erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein. Gleichzeitig soll das Projekt mit Ungewissheiten (Risiken) verbunden und chancenreich sein.

Antragsteller:

Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und StartUps. Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Partner in Kooperationsprojekten mit Unternehmen.

Förderquote:

Unternehmen: abhängig von der Unternehmensart und der Projektform bis zu 75 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen: bis zu 100 %

Einreichungsfrist:

Das Antragsverfahren ist in Ausschreibungsrunden („Calls“) organisiert, die auf thematische Schwerpunkte fokussieren.

Um über die zugehörigen Calls auf dem Laufenden zu bleiben folgen Sie auch unseren sozialen Medien LinkedIn und Xing.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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