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Innovative Hafentechnologien II (HATEC)

Das Programm zielt mit dem aktuellen dritten Förderaufruf darauf ab, Produktinnovationen und neue Hafentechnologien einzuführen und im Markt zu etablieren, die digitale Infrastruktur zu verbessern, die stärkere Nutzung der IT in den Häfen und den Logistikketten voranzutreiben sowie IT-Systeme und IT-Sicherheit weiterzuentwickeln. Im Kontext innovativer Hafentechnologien sollen neue Arbeitsplätze geschaffen und bestehende gesichert werden. Die Vorhaben sollen einen Beitrag dazu leisten, mit Hilfe innovativer Hafentechnologien den Klima- und Umweltschutz zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Häfen zu stärken. Zudem sollen Logistikketten effizienter und die Vernetzung von Produktion und Logistik optimiert werden.

Der vorliegende Aufruf bezieht sich auf die Förderung von anwendungsorientierten Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie Durchführbarkeitsstudien.

Antragsteller:
Unternehmen, Verwaltungen des öffentlichen Rechts, Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Förderquote:
Unternehmen (abhängig von der Unternehmensgröße und dem Innovationsgehalt) bis zu 80 %, Verwaltungen des öffentlichen Rechts, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 15. März 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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