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02103 / 789 06-0

Innovative Hafentechnologien II (IHATEC II)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt mit der aktuellen Förderrichtlinie IHATEC II neue Lösungen, die dazu beitragen, den Güterumschlag und die Abfertigung von Passagieren in den Häfen zu optimieren, die Umschlagsleistungen der Hafenterminals zu erhöhen, den Verkehrsfluss zu verbessern, Engpässe an den Hafenterminals und Hafenstandorten zu vermeiden sowie die stärkere Nutzung von IT in den Häfen und Logistikketten voranzutreiben.

Schwerpunkte der Förderung sind:
a) Technische Innovationen zur Optimierung des Güterumschlags und für die Abfertigung von Passagieren, z. B. Einsatz autonomer Systeme und automatisierter Technologien, Transportkonzepte und -technologien in den Terminals

b) Optimierung der Lagerhaltung, z. B. IT-optimierte Prozesssteuerung zur besseren Ausnutzung der Lagerflächen und Stellplatzkapazitäten, Optimierung der Sortierung der Güter

c) Innovative informationstechnische Konzepte und Systeme zur Steuerung und Abwicklung der Waren- und Fahrgastströme im Hafen, z. B. IT-optimierte Planung der Waren- und Fahrgastströme im Hafengebiet, innovative Konzepte und Pilotanwendungen zum Einsatz IT-basierter Verkehrsabwicklung (automatisiertes/autonomes Fahren, alternative Verkehrsträger)

d) Informationstechnische horizontale Integration über Wertschöpfungsnetzwerke sowie vertikale Integration und vernetzte Produktionssysteme (Industrie 4.0), z. B. IT-basierte Vernetzung zwischen Unternehmen einer oder mehrerer Wertschöpfungs- und/oder Logistikketten zur kontinuierlichen Optimierung der Güterumschläge und -transporte (horizontale Vernetzung)

e) Verbesserung der IT-Sicherheit, z. B. Maßnahmen zur Abwehr von Cyber-Angriffen auf die IT-Systeme

f) Automatisierungsprozesse und Mensch-Technik-Interaktion, z. B. innovative Konzepte und Technologien zur Automatisierung von Umschlag-, Transport- und Lager- sowie ­Passagier- und Fahrgastprozessen, innovative Konzepte und Technologien, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von negativen psychischen und physischen Belastungen befreien

g) Technische Innovationen zur Steigerung der Energieeffizienz im Hafen und Verringerung der Umweltbelastung, z. B. innovative Konzepte und Technologien zur Verringerung und Vermeidung von klimarelevanten Treibhausgasemissionen, Schadstoffeinträgen in Wasser, Grundwasser und Luft, Verringerung von Geräusch- und Lichtemissionen.

Antragsteller:
Diverse, vorrangig Unternehmen der Hafenwirtschaft in Verbindung mit industriellen Entwicklungspartnern und Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.

Förderquote:
Unternehmen je nach Größe und Innovationsgehalt des Themas 25 – 85 %, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung bis zu 100 %

Einreichungsfristen:
Fristen werden noch bekannt gegeben. Das Programm hat eine Gesamtlaufzeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2025.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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