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Innovationswettbewerb NeueWege.IN.NRW

Mit dem Förderprogramm sollen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben gefördert werden, die Mobilitäts- oder Logistikansätze auf Schiene, Straße, Wasser oder in der Luft verfolgen und ein hohes ökonomisches und ökologisches Potential aufweisen. Hierfür sind folgende Förderschwerpunkte vorgesehen:

  • Neue, vernetzte multi- und intermodale Mobilitäts- und Logistiklösungen für Personen und Güter
  • Modellhafte Erprobung automatisierter und vernetzter Mobilität, einschließlich der Entwicklung und Erprobung neuer Technologien und Prototypen
  • Technologische und organisatorische Innovationen im Bereich der Digitalisierung zur sicheren Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten für intelligente Anwendungen, insbesondere für die Mobilität als Dienstleistung
  • Entwicklung und Erprobung intelligenter Verkehrsmanagementsysteme zur Etablierung nutzerbasierter Mobilitätskonzepte und Modelle ihrer Organisation.

Es sind Einzel- und Verbundvorhaben möglich.

Antragsteller:
Unternehmen (Großunternehmen nur im Verbund mit KMU), Forschungseinrichtungen, Kommunale Unternehmen sowie Kammern/Vereine/Stiftungen

Förderquote:
Unternehmen (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts) bis zu 80 %
Forschungseinrichtungen, Kammern/Vereine/Stiftungen bis zu 90 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze/Antrag),
mehrere Wettbewerbsrunden mit den Fristen: 05. Juli 2023, 30. April 2024 und 23. Januar 2025

Gerne prüfen wir Ihr Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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