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02103 / 789 06-0

„Maritimes Forschungsprogramm“

Gegenstand der Förderung sind Projekte aus dem Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation. Investitionen für Demonstratoren und Innovationscluster, die sich durch ein hohes wissenschaftliches und technisches Risiko auszeichnen, können ebenfalls gefördert werden. Um einen schnellen Technologietransfer zu ermöglichen, sind auch Innovationen mit eindeutigem Bezug zum maritimen Umweltschutz über Forschungs- und Entwicklungs-Projekte hinaus bis zum Technologiereifegrad (TRL) 9 förderfähig. Studien zur Ökobilanzierung, wissenschaftliche Querauswertung und Analyse sowie Veranstaltungen, insbesondere im Hinblick auf den Wissenstransfer, sind im Rahmen der Projekte als intergierte Maßnahmen oder als eigenständige Projekte förderfähig.

Folgende fünf Förderschwerpunkte sollen adressiert werden, wobei die jeweiligen Beispiele nur einen Hinweis für die Ausrichtung des jeweiligen Schwerpunkts geben sollen:

1. Klimaneutrales Schiff, beispielsweise:

  • Innovative, klimaneutrale Schiffs- und Antriebskonzepte
  • Entwicklung und Demonstration kostengünstiger und innovativer Energieversorgungssysteme für alternative Kraftstoffe (eFuels) sowie deren sichere Systemintegration
  • Retrofit-geeignete Technologien zur Reduzierung der THG-Emissionen

2. Maritimer Umweltschutz, beispielsweise:

  • Reduzierung von Schadstoffemissionen in die Umwelt
  • Reduzierung von Lärmemissionen
  • Systeme zur Erfassung und Überwachung von Schadstoff- und Lärmemissionen

3. Maritime Digitalisierung, beispielsweise:

  • Schöpfen von Potentialen durch Vernetzung und Digitalisierung
  • Big und Smart Data
  • Methoden der künstlichen Intelligenz (KI) für maritime Anwendungen

4. Maritime Sicherheit, beispielsweise:

  • Erhöhung der Ausfall- und Bediensicherheit, insbesondere auch in Verbindung mit dem Einsatz alternativer Kraftstoffe
  • Sensorik zur Zustandsüberwachung
  • Erhöhung der Zuverlässigkeit der Schiffstruktur auch in Extremzuständen

5. Maritime Ressourcen, beispielsweise:

  • Zuverlässige, intelligente und autonom operierende Unterwassersysteme
  • Hochgenaue Unterwassernavigation, -kommunikation und umweltfreundliche Energietechnik
  • Technologien für Monitoring, die Inspektion und Wartung von Offshore-Systemen sowie für die Vermeidung und Bekämpfung von Umweltverschmutzungen

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und Länder (einzeln oder im Verbund)

Förderquote:
Unternehmen, Kommunen und Länder (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts bis zu 70 %
Hochschulen, Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), Skizzeneinreichungen jederzeit möglich

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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