Was ist die Forschungszulage?
Das Forschungszulagengesetz (FZulG) wurde zum 01.01.2020 als zusätzliches Förderinstrument für betriebliche Forschung, Entwicklung und Innovation eingeführt. Am 27. März 2024 wurde das FZulG durch die Verkündung des Wachstumschancengesetz (WtChancenG) letztmalig geändert.
Die klassische Projektförderung bietet eine Vielzahl von Programmen mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen an, die speziell auf die Bereitstellung von Zuschüssen für Forschung und Entwicklung abzielen. Im Gegensatz dazu dient die Forschungszulage (FZul) als grundlegende Förderung für alle. Jeder Steuerpflichtige (gemäß EStG, KStG) hat einen gesetzlichen Anspruch auf die FZul, wenn die Voraussetzungen für die steuerliche Forschungsförderung erfüllt werden. Dies gilt unabhängig vom Innovationsthema und der Unternehmensgröße
Die FZul ist eine steuerliche Förderung und wird mit der Einkommens-/Körperschaftssteuer verrechnet – wenn keine Steuern anfallen, wird die Zulage ausgezahlt.
Eine Einführung in das Thema mit konkreten Anwendungsbeispielen erläutert unsere Geschäftsführerin Sonja Stockhausen im folgenden Video:
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Lesen Sie auch unseren Expertenbeitrag zur Forschungszulage und unsere News zum Wachstumschancengesetz
Zu den Vorteilen der Forschungszulage gelangen Sie hier.
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