Forschungszulage: Maximale Förderung für Ihre Innovationsprojekte
- Bis zu 35 % Ihrer F&E-Kosten zurückerstattet: Maximieren Sie Ihre Innovationsbudgets durch steuerliche Förderung.
- Förderung mit sehr hohen Erfolgsquoten, wenig Bürokratie und ohne Berichtspflichten
- Flexibel und rückwirkend beantragbar: Nutzen Sie die Forschungszulage für laufende und abgeschlossene Projekte.
Durchschnittlich 11,6 Jahre Fördermittelerfahrung pro Mitarbeiter
Durchschnittlich 330.000 € Zuschuss pro Projekt
Forschungszulage: Steuerliche Förderung erhalten mit GEWI
Nutzen Sie die Forschungszulage in Deutschland, um Ihre Innovationsprojekte steuerlich fördern zu lassen. Unternehmen erhalten bis zu 35 % Zuschuss auf F&E-Kosten – eine attraktive Möglichkeit, Forschung und Entwicklung voranzutreiben und Wettbewerbsvorteile zu sichern.
Mit über 40 Jahren Expertise im Fördermittelmanagement und einer Erfolgsquote von mehr als 95 % bei der Forschungzulage unterstützen wir Sie dabei, die steuerliche Förderung für Ihre Projekte optimal zu nutzen. Mit maßgeschneiderten Lösungen begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Prüfung bis zur erfolgreichen Auszahlung.
Die Forschungszulage: Steuerliche Förderung für Innovation und Entwicklung
Unabhängig von Ihrer Steuerlast
Auch Unternehmen, die aktuell keine Körperschafts- oder Einkommenssteuer zahlen, können die Forschungszulage in Anspruch nehmen.
Keine
Antragsfristen
Die Forschungszulage kann jederzeit beantragt werden, ohne an spezifische Förderzeitfenster gebunden zu sein.
Rückwirkende Förderung
Auch laufende oder bereits gestartete Projekte können bis zu 4 Jahre rückwirkend gefördert werden, was Planungssicherheit gibt.
Direkte Steuerentlastung
Die Forschungszulage wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, was die Liquidität des Unternehmens verbessert.
Das Förderinstrument für betriebliche Forschung, Entwicklung und Innovation.
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage (FZul) ist seit dem 01.01.2020 ein steuerliches Förderinstrument für Unternehmen, die in Forschung, Entwicklung und Innovation tätig sind. Sie wurde durch das Forschungszulagengesetz (FZulG) eingeführt und zuletzt im März 2024 durch das Wachstumschancengesetz (WtChancenG) angepasst. Im Unterschied zur klassischen Projektförderung, die spezifische Zuschüsse für Forschung und Entwicklung anbietet, gilt die Forschungszulage grundsätzlich für alle Steuerpflichtigen (gemäß EStG, KStG), unabhängig von der Unternehmensgröße oder dem Innovationsthema.
Wichtige Eckpunkte:
- Gesetzlicher Anspruch auf die Zulage bei Erfüllung der Voraussetzungen
- Verrechnung mit der Einkommens- oder Körperschaftssteuer
- Auszahlung, falls keine Steuerlast anfällt
- Digitalisierter Antragsprozess und keine inhaltlichen Berichtspflichten
- Auch gescheiterte Projekte können gefördert werden
- Keine Bonitätsprüfung erforderlich
Die Forschungszulage bietet somit eine breit angelegte, steuerliche Unterstützung für F&E-Aktivitäten und stellt eine Alternative zur projektbezogenen Förderung dar.
Wer wird durch die Forschungszulage gefördert?
Die Forschungszulage (FZul) richtet sich an Unternehmen aller Branchen, Größen und Innovationsstufen, unabhängig vom Thema des Projekts. Im Gegensatz zur klassischen Projektförderung, die thematisch eingegrenzt ist, bietet die FZul breitere Unterstützung für Forschung und Entwicklung (FuE) und wurde durch das Wachstumschancengesetz (WtChancenG) 2024 noch attraktiver gestaltet.
Besonders gefördert werden:
- Unternehmen jeder Größe: Von Start-ups bis zu großen Konzernen.
- Innovationslevel: Auch Projekte mit geringerer Innovationshöhe sind förderfähig.
- Branchenvielfalt: Offen für alle Wirtschaftssektoren.
- Fremdvergabe: Projekte können bis zu 100 % an Externe vergeben werden.
- Flexible Nutzung: Vor, während oder nach Abschluss des Projekts, auch rückwirkend.
Unternehmen, die auf zeitliche Flexibilität, reduzierte Bürokratie und breite Fördermöglichkeiten Wert legen, profitieren besonders von der Forschungszulage.
Wie hoch kann die Forschungszulage-Förderung sein?
Die Forschungszulage deckt eine Vielzahl von Kosten ab, die in Forschungs- und Entwicklungsprojekten anfallen. Förderfähig sind:
- Personalkosten: Für eigene Mitarbeiter, die an FuE-Projekten arbeiten.
- Externe Dienstleistungen: Auftragsforschung oder Fremdleistungen.
- Eigenleistungen von Mitunternehmern, die kein festes Gehalt beziehen.
- Investitionsgüter: Abschreibung auf Investitionsgüter wie Labor- und Testgeräte.
Durch das Wachstumschancengesetz wurde der förderfähige Höchstbetrag pro Unternehmensverbund von 4 Mio. € auf 10 Mio. € pro Jahr angehoben. Die Förderquote beträgt 25 % für Großunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sogar eine Quote von 35 % erhalten.
Damit kann ein Unternehmen maximal 3,5 Mio. € an Forschungszulage pro Jahr erhalten.
Was kann mit der Forschungszulage gefördert werden?
Die Forschungszulage unterstützt eine Vielzahl von Forschungs- und Entwicklungsprojekten (FuE) und ist branchenunabhängig. Trotz des formalen Namens bietet sie eine unbürokratische und flexible Förderung für Projekte mit moderaten Anforderungen. Gefördert werden beispielsweise:
- Produktentwicklungen: Entwicklung von Maschinen, Komponenten oder marktnahen Innovationen.
- Optimierung von Produktionsprozessen: Technische Auslegungen, Prozessoptimierungen oder Neuentwicklungen.
- Prototypen und Anlagen: Konstruktion und Test von Prototypen, Versuchsanlagen und Demonstrationsprojekten.
- Digitale Geschäftsmodelle: Entwicklung innovativer digitaler Geschäftsstrategien.
- Softwareentwicklungen: Projekte, die über Standardarbeiten hinausgehen.
Die Bewertungskriterien der steuerlichen FuE-Förderung basieren auf den sogenannten Frascati-Kriterien. Zentrale Erfolgsfaktoren sind:
- Innovationsgrad: das Projekt muss einen Neuheitscharakter aufweisen
- Ungewissheit: das Vorhaben muss Unsicherheiten in Bezug auf das Projektergebnis aufweisen (technisches Risiko)
- Planmäßigkeit: die Maßnahme muss sich durch Messbarkeit, Übertragbarkeit und Reproduzierbarkeit auszeichnen, in Arbeitspakete strukturiert und budgetierbar sein
GEWI: Ihr Partner für Fördermittel –
von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Umsetzung
GEWI begleitet Unternehmen nicht nur bei der Beantragung von Fördermitteln, sondern unterstützt sie während des gesamten Projekts – oft über mehrere Jahre hinweg. Mit über 40 Jahren Erfahrung stellt GEWI sicher, dass Sie das volle Potenzial Ihrer Fördermittel nutzen und alle Anforderungen erfolgreich meistern.
Sorgfältige Planung:
GEWI prüft im Vorfeld, ob die Voraussetzungen erfüllt werden und alle Kriterien eingehalten werden. Dies schafft Sicherheit im Prozess und maximiert Ihre Erfolgsaussichten.
Umfassende Betreuung:
GEWI steht Ihnen von der Antragstellung bis zur Abrechnung zur Seite und begleitet Sie während der gesamten Projektdauer.
Minimierung von Risiken:
Durch unsere Expertise vermeiden Sie Risiken wie Rückforderungen und Projektverzögerungen.
Langfristige Partnerschaft:
Wir passen Ihre Förderstrategie an veränderte Projektanforderungen oder neue Fördermöglichkeiten an und bleiben stets als verlässlicher Partner an Ihrer Seite.
Förderpotenziale ausschöpfen:
Mit GEWI nutzen Sie die gesamte Förderpalette – für Wachstumsinvestitionen, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz.
Maximale Förderung:
Wir stellen sicher, dass alle förderfähigen Kosten erfasst und optimal abgerechnet werden.
Starten Sie Ihr Projekt mit der passenden Förderung!
Mit unserem Fördermittelcheck finden Sie schnell und einfach die passenden Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben. Lassen Sie sich von unseren Fördermittelexperten beraten und profitieren Sie von unserem umfassenden Fördermittelmanagement. Gemeinsam bringen wir Ihr Projekt auf den Weg!
Fördermittelcheck für Ihr Vorhaben
Ablauf einer Fördermittelbeantragung – Die Schritte im Überblick
Die Beantragung von Fördermitteln erfordert strukturiertes Vorgehen und eine klare Strategie. Wir von GEWI begleiten Unternehmen durch alle Phasen des Antragsprozesses, um eine erfolgreiche Zuwendung sicherzustellen.
Für Unternehmensverbünde planen und überwachen wir den gesamtbetrieblichen Prozess, damit die jährliche Forschungszulage unter strikter Einhaltung der Prioritäten und Fördervorgaben optimal ausgeschöpft wird.
Um Auditsicherheit zu gewährleisten, bieten wir umfassende Unterstützung bei der Nachweisführung, Kostenkontrolle und der Begleitung von Prüfungen in enger Abstimmung mit dem Steuerberater.
Und so läuft eine Fördermittelbeantragung ab:
1.
Honorarfreier
Förderpotenzialcheck
Förderfähigkeit der Projekte und Abwägung Zuschuss vs. Zulage
2.
Projekt planen
Basierend auf der Analyse wird das Projekt förderoptimal gestaltet und die Argumentation ausgearbeitet
3.
Antrag erstellen
Full Service-Ausarbeitung des Antrags auf Bescheinigung inkl. Bearbeitung eventueller Rückfragen der Bescheinigungsstelle
4.
Eingang der Bescheinigung
Mit Erhalt der positiven Bescheinigung haben Sie Rechtsanspruch auf Erhalt der Forschungszulage für das beantragte Projekt
5.
Antrag beim Finanzamt
Gemeinsame Klärung aller Fragen im Prozess, Antrag auf Festsetzung der Zulage erfolgt i.d.R. durch den Steuerberater
6.
Verrechnung bzw. Auszahlung
Verrechnung bzw. Auszahlung mit Steuerbescheid
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