Für wen?
Das Forschungszulagengesetz (FZulG) wurde zum 01.01.2020 als zusätzliches Förderinstrument für betriebliche Forschung, Entwicklung und Innovation eingeführt.
Während die klassische Projektförderung mit einer großen Bandbreite unterschiedlichster Programme mit verschiedenen Rahmenbedingungen gezielt Zuschüsse für Forschung und Entwicklung zur Verfügung stellt, versteht sich die Forschungszulage (FZul) als Basisförderung für alle: alle Steuerpflichtigen (EStG, KStG) haben einen Rechtsanspruch auf die FZul, sofern sie die Zulagevoraussetzungen erfüllen – unabhängig vom Innovationsthema und von der Größe des Unternehmens.
Wie hoch?
Förderfähig sind nur eigene Personalkosten sowie 60 % der Fremdleistungen, die im Zuge von Projekten im Bereich Forschung und Entwicklung anfallen. Die Zulage beträgt 25 % dieser Kosten, maximal 1 Mio. € pro Jahr und Unternehmensverbund. Die FZul ist eine steuerliche Förderung und wird mit der Einkommens-/Körperschaftssteuer verrechnet – wenn keine Steuern anfallen, wird die Zulage ausgezahlt.
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