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Für wen? Wie hoch? Für was?

Für wen?

Der Bund, die Bundesländer und die EU stellen bereits über die klassische Projektförderung große Summen an Fördermitteln für Forschung und Entwicklung zur Verfügung. Braucht es da ein weiteres Instrument? Ja, denn die klassische Projektförderung fördert ganz gezielt, meist themenspezifisch und mit sehr klaren Rahmenbedingungen. Die Forschungszulage (FZul) soll im Vergleich hierzu „in der Fläche“ wirken – das Instrument ist offen für alle Themen, Branchen, Unternehmensgrößen und Innovationsstufen.

Durch die Verabschiedung des Wachstumschancengesetz (WtChancenG) am 27. März 2024 wurden die Konditionen des FZulG noch einmal deutlich verbessert.  

  • Sie brauchen zeitliche Flexibilität? Die FZul ist besonders flexibel, denn sie kann vor Projektbeginn, während der Projektdurchführung oder nach Projektende auch rückwirkend beantragt und in Anspruch genommen werden.
  • Ihre Projekte bringen das Unternehmen voran, sind aber nicht hochgradig innovativ? Die Innovationsanforderungen sind bei der FZul deutlich geringer als bei der klassischen Projektförderung.
  • Die strikte Bonitätsprüfung in den anderen Förderprozessen macht Ihnen Sorgen? Bei der FZul findet keine gesonderte Bonitätsprüfung statt – beachten Sie aber dennoch, dass das Unternehmen bei der Auszahlung nicht den Status „Unternehmen in Schwierigkeiten“ haben darf.
  • Sie vergeben Ihre Entwicklungsaufträge überwiegend an Externe? Im Gegensatz zur klassischen Projektförderung kann ein FuE-Projekt bei der FZul sogar bis zu 100 % fremdvergeben werden.
  • Irgendwie passt die Projektförderung bei Ihnen nicht – mal ist die Firma zu klein, mal zu groß, mal ist die Frist gerade verpasst worden oder die Auflagen lassen sich nicht erfüllen? Die FZul soll Breitenwirkung entfalten und weist daher nur wenige Kriterien auf.
  • Sie möchten den Verwaltungsaufwand minimieren? Die Forschungszulage ist besonders unbürokratisch, sowohl in der Beantragung als auch bei der Nachweisführung. Berichtsaufwand bzw. Reporting fällt kaum an.

Wenn Sie sich hier besonders angesprochen fühlen, ist die FZul möglicherweise das perfekte Förderinstrument für Ihr Unternehmen und Ihre FuE-Projekte. Wir unterstützen Sie sehr gerne dabei, dieses Potenzial zu erschließen. Zum Kontaktformular

Und für wen eignet es sich nicht? Die Projektförderung mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen ist in der Regel höher als die Zulage, bspw. sind auch Materialkosten ansetzbar. Der Antragsprozess braucht allerdings deutlich mehr Zeit – sollten Sie Ihre Projekte also mit etwas Vorlaufzeit planen können und besonders großen Wert auf die Förderhöhe legen, ist die Projektförderung möglicherweise besser geeignet. Optimal ist die strategische Nutzung beider Instrumente abhängig vom jeweiligen Projekt – sprechen Sie uns an, wenn Sie dies umsetzen möchten.

Weitere Informationen zur Projektförderung finden Sie hier

Wie hoch?

Förderfähig sind:

  • eigene Personalkosten,
  • anteilige Aufwendungen für externe Dienstleistungen, (Auftragsforschung/Fremdleistungen),
  • Eigenleistungen von Mitunternehmern,
  • anteilige Anschaffungs- und Herstellungskosten für Anlagen (Investitionsgüter).

Maximal werden 4 Mio. € pro Jahr pro Unternehmensverbund an förderfähigen Kosten anerkannt – vor dem Wachstumschancengesetz waren es 1 Mio. €.

Die Förderquote beträgt 25 % der förderfähigen Kosten, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sogar 35 % erhalten.
Die maximal erreichbare Forschungszulage beträgt somit 3,5 Mio. € pro Jahr.

Für was?

Die Forschungszulage ist ein besonders unbürokratisches Förderinstrument mit moderaten Anforderungen – anders, als es der sperrige Titel „steuerliche Forschungszulage“ vermuten lässt. Gefördert wird die gesamte Bandbreite der Forschung und Entwicklung, unabhängig von Thema und Branche. Darunter fallen zum Beispiel:

  • Marktnahe Produktentwicklungen, z.B. von Maschinen und Komponenten
  • Neue technische Auslegung, Optimierung oder auch Neuentwicklung von Produktionsprozessen
  • Entwurf, Konstruktion und Erprobung von Prototypen, Versuchs- und Demonstrationsanlagen
  • Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle
  • Softwareentwicklungen, sofern es sich nicht um „Standardarbeiten“ wie bspw. Customizing eines CRMs handelt

Die Bewertung der Zulagefähigkeit richtet sich im Wesentlichen nach den sogenannten Frascati-Kriterien:

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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