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02103 / 789 06-0

Zusammenwirken von Mensch und KI

Förderung von FuE-Vorhaben zur Mensch-Technik-Interaktion unter Einbindung künstlicher Intelligenz (KI)

Die aktuelle Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung adressiert Projekte zur Erforschung und Entwicklung von neuartigen, mit effektiven Nutzerschnittstellen ausgestatteten KI-Systemen, die den Menschen bei Problemlösungen optimal assistieren und eine gemeinsame Lösungsfindung zwischen Mensch und Technik unterstützen (Augmented Intelligence).

Folgende Anwendungsfelder für die zu entwickelnde Augmented Intelligence stehen im Fokus:

  • Digitale Gesellschaft
  • Gesundes Leben
  • Intelligente Mobilität

Antragsteller: Unternehmen und Forschungseinrichtungen

Förderquote: Unternehmen bis zu 50 %, Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist: 2. Juli 2019

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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