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02103 / 789 06-0

Zukunftsthema Mensch-Technik-Interaktion (MIT)

Im Rahmen eines neuen Förderprogramms möchte das BMBF das Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zur Mensch-Technik-Interaktion stärken.

Startups sind im Sinne des Programms junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind, über innovative Technologien bzw. Geschäftsmodelle verfügen und ein signifikantes Mitarbeiter- bzw. Umsatzwachstum aufweisen oder anstreben.

Projekte zu folgenden Themen sind förderfähig:
– Intelligente Mobilität (Fahrerassistenzsysteme, Intentionserkennung, vernetzte Mobilitätslösungen usw.)
– Digitale Gesellschaft (intelligente Assistenz, Robotik, Technologien für das Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände und Interaktionskonzepte usw.)
– Gesundes Leben (interaktive körpernahe Medizintechnik, intelligente Präventionslösungen, Pflegetechnologien usw.)

Die Förderung gliedert sich in zwei Module:
Modul 1: Forschungsteams fördern
Gefördert werden MTI-Innovationen an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen. Die eigentliche Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung.

Modul 2: Thematische Einzel- und Verbundvorhaben
Über Modul 2 werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu den oben genannten MTI-Themen gefördert. Startups stehen dabei im Mittelpunkt.


Antragsteller:
Unternehmen/Startups alleine oder in einem Verbundprojekt.
Im Rahmen eines Verbundprojektes werden auch Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert.
Verbundprojekte ohne Beteiligung eines Startups werden nicht gefördert.

Förderquote:
Unternehmen: bis zu 50% auf die zuwendungsfähigen Projektkosten,
Startups: einen Zuschuss von max. 400.000 €.

Verfahren:
Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit einer Projektskizze.

Einreichungsfrist:
für Skizzen sind der 15. Januar und der 15. Juli eines Jahres.
Wird diese Skizze positiv evaluiert, ist anschließend ein förmlicher Förderantrag einzureichen.
Die Förderung ist auf einen Zeitraum von drei Jahren ausgelegt.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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