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02103 / 789 06-0

Zukunft der Wertschöpfung in der Mobilitätsbranche

Das BMBF fördert den gezielten Aufbau von kooperativen, vorwettbewerblichen Forschungsvorhaben (Verbundprojekte), welche produzierende Unternehmen der Automobilindustrie und deren Dienstleister sowie Unternehmen aus dem Mobilitätssektor besser in die Lage versetzen, die Entstehung einer kreislauffähigen Wertschöpfung anzustoßen und aktiv mitzugestalten. Forschung in und mit KMU wird besonders gefördert.

Die Forschungsschwerpunkte sind in drei Gestaltungsfelder strukturiert. Einzelne Elemente aus mindestens zwei der aufeinander bezogenen Gestaltungsfelder sind zu bearbeiten.

a) Handlungsspielräume zur Kreislauffähigkeit in den Unternehmen eröffnen, bspw.:
– Gestaltung nachhaltiger Wertschöpfungssysteme: Einbindung von Kunden, Zulieferern und Verwertungsunternehmen, auch in neuen Rollen.
– Nachhaltige Wertschöpfungsketten sind im Sinne des Konzepts des Europäischen Grünen Deals zu entwickeln, um Unternehmen zu befähigen, Barrieren zu überwinden und qualitatives Wachstum zu ermöglichen.
– Strategien zur Erhöhung der Akzeptanz von Produkt-Service-Systemen bei Nutzern, Zulieferern und Herstellern innerhalb des Wertschöpfungssystems Mobilität.

b) Kreisläufe verengen, schließen und Lebensdauern verlängern, bspw.:
– Entwicklung und Erprobung produktbezogener und produktionsprozessbezogener Zirkularitätsindikatoren (Material, Energie und Information) für die nachhaltige Wertschöpfung (betriebswirtschaftliche Daten, CO2-Bilanzen, Life Cycle Assessments etc.).
– Entwicklung und Erprobung von Produktionstechnologien sowie intelligenten, kreislauffähigen Produkt-Service-Systemen bzw. deren Produktionssysteme in der Mobilität (Repair, Refit, Remanufacture, Demontage-optimierte Herstellungsprozesse, automatisierte Demontage, neue Recyclingprozesse für hochwertige Recyclingmaterialien etc.).
– Entwicklung von Nachnutzungsmodellen von Produkten, Komponenten und Materialien. Spezifikation relevanter Daten zur Ausgestaltung von Prozessen für eine Umsetzung im Unternehmen (Sammlung, Strukturierung und Austausch von Daten, Entwicklung übergeordneter, generischer Strukturen etc.).

c) Digitale Durchgängigkeit für eine kreislauffähige Wertschöpfung, bspw.:
– Entwicklung und Erprobung digitaler Assistenzsysteme für die Unterstützung der strategischen Produktplanung.
– Entwicklung und Erprobung neuer Ansätze für eine ganzheitliche durchgehende digitale Produktionsplanung.
– Entwicklung und Erprobung von Modellierungen, Simulationen und Werkzeugen zur Ausgestaltung eines durchgängigen Informationsflusses.

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen/-organisationen im Verbund

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen/-organisationen bis zu 100 % (+ ggf. 20 % Projektpauschale)

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 4. März 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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