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Innovationsprogramm Zukunft Bau

Gefördert werden im Innovationsprogramm „Zukunft Bau“ innovative Projekte, die einen klaren Gebäudebezug haben und einen substantiellen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen im Baubereich erwarten lassen. Der Transfer der gewonnenen Erkenntnisse und Innovationen in die Praxis hat dabei einen hohen Stellenwert.

  • Zeit- und kostenoptimiertes Bauen, Effizienzsteigerung
  • Klimaneutrale und klimaangepasste Gebäude
  • Kreislaufwirtschaft, Wiederverwendung und Schonung von Ressourcen

Exemplarisch stellen wir Ihnen den Schwerpunkt „Zeit- und kostenoptimiertes Bauen, Effizienzsteigerung“ näher vor:
Es werden Konzepte gesucht, die Antworten auf steigende Baupreise, Fachkräftemangel und Materialengpässe bieten und die das niedrigschwellige, zeit- und kostenoptimierte Bauen und Sanieren für eine nachhaltige Transformation des Bauwesens vorantreiben. Übergeordnet spielen Einspar- und Vereinfachungspotenziale in den Themenfeldern Planungs-, Genehmigungs- und Bauabläufe eine bedeutende Rolle. Zudem sollen digitale Planungs- und Herstellungsprozesse, industrielle Vorfertigungstechniken sowie serielle, modulare und systemische Bauweisen bei gleichzeitiger Nutzungs- und Gestaltungsqualität gestärkt werden.

Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen einzeln oder im Verbund

Unternehmen bis zu 65 % (abhängig von der Art des Projekts und der Unternehmensgröße)
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 90 %

Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 31. Mai 2024

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Verbundprojekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

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