Die Richtlinie „Wasserversorgung der Zukunft“ fördert die Entwicklung neuer Technologien und Konzepte für den Betrieb zukunftsfähiger Infrastrukturen in der Wasserversorgung.
Der Forschungs- und Entwicklungsbedarf wird insbesondere in folgenden drei Themenfeldern gesehen:
- Entwicklung von innovativen Technologien zur Minimierung des Ressourcen- und Energiebedarfs der Wasserversorgung
- Entwicklung neuartiger und innovativer Management- und Betriebskonzepte für Wasserinfrastrukturen, die den sich ändernden Rahmenbedingungen gerecht
- Innovative Lösungsvorschläge für die Vernetzung grauer und blaugrüner Wasserinfrastrukturen, aus denen sich neuartige dezentrale und interkommunale Versorgungskonzepte für den ländlichen und urbanen Raum ableiten lassen
Es werden ausschließlich nationale Verbundprojekte mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Praxis gefördert. Grundlagenforschung wird nicht gefördert.
Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Land und Bund sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen
Förderquote:
Bis zu 80 %, für Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), Skizze bis zum 29. April 2024
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir freuen uns auf Ihre Nachricht.