UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Wasserstoff aus erneuerbaren Energien

Die Bekanntmachung „Grüner Wasserstoff“ dient als Sofortinitiative der Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie. Gefördert werden Projekte in den nachfolgenden Themenbereichen:

Leitprojekte zu Grünem Wasserstoff

Die Projekte sollen die Initialzündung für die Entwicklung, Konzeption und Umsetzung von Wasserstofflösungen geben. Hierzu werden großangelegte Umsetzungs- und Demonstrationsvorhaben in den folgenden Bereichen gefördert:

  • Wasserelektrolyse im Industriemaßstab
  • Transportlösungen für Grünen Wasserstoff
  • Europäische Integration von Wasserstofftechnologien

Grundlagenforschung Grüner Wasserstoff

Gefördert werden hochinnovative Lösungen und Systemstudien für Kernfragestellungen zum Grünen Wasserstoff – Erzeugung, Speicherung, Transport, Nutzung, Rückverstromung).

Die Förderbekanntmachung basiert auf dem 7. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung „Innovationen für die Energiewende“. Feste Einreichungsfristen gibt es nicht.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

Zum Newscenter

Wir rufen Sie zurück

Ihre Anfrage und Daten werden streng vertraulich behandelt und Sie erhalten keine Werbung von uns.

    Aus unserem Newscenter

    11.04.2024 | Top-Thema
    Carbon Dioxide Removal (CDR)

    Förderung von Projekten zur „Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre“

    BEITRAG LESEN

    09.04.2024 | Top-Thema
    Das Wachstumschancengesetz ist da! Dies sind die Auswirkungen auf die Forschungszulage

    Was ändert sich bei der Forschungszulage?

    BEITRAG LESEN

    21.03.2024 | Top-Thema
    Ausbau der Wasserstoffoption für den künftigen Energiemix

    Förderung deutsch-französischer FuE-Projekte zum Thema Wasserstoff

    BEITRAG LESEN

    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

    dti
    FMG
    Pro Terra
    Erfolgwerk
    l-mobile
    Brink
    BVMW
    BVMW
    Go Inno Berater
    GK Consult
    ProALPHA
    DIN SPEC
    Ceyoniq
    ACE
    Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. Durch Ihren Besuch stimmen Sie dem zu.