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Verlängerung des Programms INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Das Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ bringt Start-Ups und Investoren zusammen. Hierzu werden privat investierende Personen, die Geschäftsanteile an jungen (< 7 Jahre), kleinen und innovativen Unternehmen erwerben, mit steuerfreien Zuschüssen gefördert. Konkret erhält der Investierende einen Teil seiner Anteile an Erwerbszuschuss zurück. Pro Unternehmen können hiermit Anteile bis zu 3 Mio. € pro Jahr bezuschusst werden.

Nun wurde das Programm um weitere 4 Jahre verlängert und in einigen Punkten angepasst:

  • 25 % Erwerbszuschuss bei direktem Anteilserwerb (bisher 20 %) und bei Wandeldarlehen (bisher 10 %)
  • Einführung eines „INVEST-Budgets“ in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro Investierendem (d.h. keine weitere INVEST-Förderung mehr, wenn 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen ausgezahlt oder bewilligt wurden)
  • 10.000 Euro Mindestinvestitionssumme (bisher 25.000 Euro)
  • 200.000 Euro maximale förderfähige Investitionssumme pro Investment
  • Begrenzung des Exitzuschusses auf 25 % (bisher 80 %) der Investitionssumme
  • Erweiterung der zulässigen Rechtsformen für förderfähige Unternehmen auf eingetragene Genossenschaften (eG)

Antragsteller:
Natürliche Personen, Beteiligungsgesellschaften (mit max. 10 Gesellschaftern)

Einreichungsfrist:
Anträge können jederzeit gestellt werden

Sie haben Fragen zu INVEST – Zuschuss für Wagniskapital?
Dann rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt.

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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