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02103 / 789 06-0

Verkehrsforschungsprogramm des Bundes

Die Bundesregierung hat zur Einreichung von Vorschlägen für FuE-Verbundprojekte aufgerufen, die sich mit den Themen „Automatisiertes Fahren“ oder „Innovative Fahrzeuge“ befassen.

Der Schwerpunkt Automatisiertes Fahren befasst sich vorrangig mit:

  • Innovativer Sensorik und Aktoriksystemen
  • Hochgenauer Lokalisation
  • Schnelleren, sicheren und zuverlässigeren Kooperationen durch Kommunikation
  • Neuartigen Verfahren zur Datenfusion und -verarbeitung
  • Mensch-Maschine-Interaktionen
  • Angepassten Testverfahren und Validierungen
  • Spezifischen Lösungen für automatisierte Fahrfunktionen im Elektrofahrzeug

Der thematische Fokus im Bereich Innovative Fahrzeuge verfolgt einen Systemansatz für Straßen- oder Schienenverkehr und befasst sich mit:

  • Effizienzsteigerung durch Leichtbau
  • Optimierte aerodynamische Eigenschaften
  • Reduzierte Reibungswiderstände im kompletten Antriebsstrang
  • Innovative Antriebstechnik

Die Beteiligung eines oder mehrerer KMU ist von Vorteil, da wenn möglich 30 % der gesamten Fördermittel des Verbunds an KMU gehen soll.

Antragsteller: Unternehmen, Forschungseinrichtungen

Förderquote: Unternehmen 50 %, Forschungseinrichtungen 100 %. Die Förderquote der Unternehmen, kann bei hoher Förderung von Forschungseinrichtungen anteilig gesenkt werden.

Einreichungsfrist: Die ehemalige Frist bis zum 30.09.2018 wurde im November 2018 um weitere vier Jahre verlängert.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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