UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Technologietransfer im Leichtbau

Der Leichtbau soll umfangreich durch verschiedenste Förderstrukturen vorangetrieben werden. Hierzu wurden vier Förderschwerpunkte geschaffen:

  • Projekte zur Entwicklung von Prototypen sowie Demonstrationsvorhaben, Pilotprojekte sowie Vorhaben zur Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld
  • Forschungsinfrastrukturen zur experimentellen Entwicklung, die einen interdisziplinären Wissens­ und Technologietransfer zu unterstützen
  • Innovationscluster im Bereich Leichtbau, die die gemeinsame Nutzung von Anlagen und den Austausch von Wissen unterstützen
  • Prozessinnovationen zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen

Thematisch sollen insgesamt fünf Schwerpunkte besonders im Vordergrund stehen:

  • Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau zu z. B.: Digitalisierung und Automatisierung, Nachhaltigkeit und Recycling, innovativen Konstruktionsprinzipien
  • CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien
  • CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und –substitution
  • Demonstrationsvorhaben z. B. Einzel- und Verbundprojekte, die eine Technologie im industrieorientierten Umfeld testen; Pilotanlagen, die den realen Einsatz eines System-Prototyps demonstrieren
  • Standardisierung z. B.: Projekte zur Standardisierung von (hybriden) Leichtbau-Materialien und –technologien; Entwicklungen von standardisierten Mess- und Prüfmethoden für neue Leichtbau-Materialien und für die Automatisierung von Prozessen

Antragsteller: Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften, Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Förderquote:

  • Projekte im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation: Unternehmen 50 %, Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf Ausgabenbasis 100 %, Forschungseinrichtungen auf Kostenbasis 80 %
  • Investitionen für Forschungsinfrastrukturen: 50 %
  • Innovationscluster: 50 %

Einreichungsfrist: Erstmalig 1. Mai 2020, dann 1. April und 1. Oktober jeden Jahres.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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