Weltweit bilden fossile Energieträger auf absehbare Zeit eine wichtige Säule der Energieversorgung. In
Deutschland entstehen CO2-Emissionen überwiegend im Kontext der Nutzung von fossilen
Energieträgern wie Kohle, Öl und Gas. Da die CO2-Emissionen Haupttreiber des anthropogenen
Klimawandels sind, ist die Reduktion von CO2-Emissionen ein zentrales Ziel deutscher Energiepolitik.
Bei Industrieprozessen treten CO2-Emissionen auf, die schwer oder gar nicht vermeidbar sind. In solchen Fällen sind Technologien zur Schließung des Kohlenstoffkreislaufs zu entwickeln. CO2-Technologien für Abscheidung, Transport, Speicherung und Verwendung von CO2 sollen verstärkt erforscht und entwickelt werden, um deutschen Unternehmen und Forschungseinrichtungen eine Vorreiterrolle bei diesen auch für den Export relevanten Technologien zu ermöglichen.
Im Rahmen der aktuellen Bekanntmachung im 7. Energieforschungsprogramm werden daher Projekte mit den bspw. folgenden Themenschwerpunkten gefördert:
- skalierbare technologische Prozesse und wirtschaftliche Konzepte zur CO2-Abscheidung (zum Beispiel mit Hilfe von Gastrenn-Membranen) bei industriellen Prozessen,
- neue Konzepte für die Modifizierung bereits entwickelter und Erschließung neuartiger CO2-Abscheidetechnologien, Anlagen und Komponenten für den Einsatz an industriellen CO2-Quellen (beispielsweise Produktionsprozesse für Stahl-, Zement- und Kalkindustrie etc.),
- Betriebskonzepte und Flexibilität von CO2-Infrastrukturen und Werkstoffvorschläge für unterschiedliche Einsatzbereiche,
- chemische Nutzung von CO2 zur Herstellung von Chemikalien, die schwerpunktmäßig Arbeiten zu Synthese- und Katalysatoren-Entwicklungen zur Erhöhung des Reaktionsumsatzes sowie Erreichung hoher Selektivitäten und Stabilität gegenüber Verunreinigungen benötigen,
- CO2-Abscheidung direkt aus der Atmosphäre mittels technischer Systeme oder durch dauerhafte Bindung des in Biomasse enthaltenen Kohlenstoffs
Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Förderquote:
Unternehmen (abhängig von der Art und Größe): bis zu 80 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen: bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), Einreichungen sind laufend möglich.
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter