UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

START-interaktiv

Gefördert werden durch „START-interaktiv“ FuE-Vorhaben aus dem Bereich der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, deren Forschungsthemen in den folgenden zwei Forschungsfeldern des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ liegen:

  • Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
  • Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ

Anwendungen im Bereich der industriellen Produktion sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.

Modul 1: Einzelvorhaben – bestehende Forschungsteams fördern
Gefördert werden in Modul 1 Innovationen der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen in Form von Einzelvorhaben. Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, um den Reifegrad der aktuellen Ergebnisse zu erhöhen. Die eigentliche Unternehmensgründung ist nicht Bestandteil der Förderung.

Modul 2 Thematische Einzel- und Verbundvorhaben
Gegenstand der Förderung in Modul 2 sind risikoreiche Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind sowie einen direkten positiven Einfluss auf die Innovationsfähigkeit und erwarteten Wettbewerbschancen der beteiligten Start-ups haben.

Folgende Vorhaben sind förderfähig:
– „Tandem“-Vorhaben mit der „Mutter“-Hochschule/-Forschungseinrichtung und ihrem jungen Start-up,
– Einzelvorhaben eines Start-ups sowie
– Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren Start-ups, anderen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen.

Das Vorhaben soll durch ein Start-up initiiert werden. Ein signifikanter Anteil der Arbeiten im Vorhaben soll durch die beteiligten Start-ups geleistet werden, sodass ihnen ein entsprechend hoher Anteil der Förderung zugutekommt und entsprechend der Nutzen und die Verwertung ihrer Vorhabenergebnisse bei den Start-ups liegen.
Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von Start-ups sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsteller:
Modul 1: Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Modul 2: Start-ups, KMU und sonstige mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Förderquote:
Unternehmen (abhängig von der Größe und der Art des Vorhabens): bis zu 60 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen: bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 15. Januar oder 15. Juli eines Jahres (bis zum 15. Januar 2024)

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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