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Sprungbrett „Fast Track to Innovation“ (FTI)

Fast Track to Innovation (FTI) bietet für Antragstellende ein Sprungbrett, um relativ reife, wegweisende neue Technologien, Konzepte und Prozesse schnell in marktfertige Produkte, Verfahren, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder ähnliches zu transferieren. Favorisiert werden interdisziplinäre und transsektorale Ansätze. Dabei zielt FTI auf technologische Durchbrüche und Service-Innovationen ab.

Thematisch gibt es keine Vorgaben. Gefördert werden Aktivitäten zur Förderung von Innovation. Dies reicht von der Demonstrationsphase bis zur Marktaufnahme. Konkret kann dies beispielsweise Pilotierung, Versuchseinrichtungen, Systemvalidierung, Validierung von Geschäftsmodellen, pränormative Forschung oder Standardisierung umfassen.

Voraussetzungen:

– Verbundvorhaben mit 3 – 5 Partnern, die ihren Sitz in mindestens drei verschiedenen Staaten der EU oder den assoziierten Staaten haben

– Mindestens 60 % des Gesamtbudgets ist jedoch für Industriepartner vorzusehen oder eine Mindestzahl von Industriepartnern ist zu beteiligen

– Die Forschung ist abgeschlossen, es liegt ein funktionierender Demonstrator (Technology Readiness Level (TRL) 6 („Demonstration unter Einsatzbedingungen“)) bzw. ein vergleichbares Level bei nichttechnologischen Innovationen vor

– Die innovative Idee hat ein sehr großes Marktpotenzial und kann innerhalb von drei Jahren ab Start des FTI-Projekts auf den Markt gebracht werden

Antragsteller:         Unternehmen (KMU und Großunternehmen), Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Förderquote:           Unternehmen 70 %, Forschungseinrichtungen 100 %

Fördersumme:        maximal 3,0 Mio. Euro

Projektlaufzeit:        zwischen 12 und 24 Monaten

Verfahren:                einstufiges Antragsverfahren (Part A und Part B)

Einreichungsfrist:    Stichtage am 09.06.2020 und 27.10.2020 (17.00 h)

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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