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02103 / 789 06-0

Neue Richtlinie „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt“

Das Programm ARBEIT: SICHER + GESUND des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) will die Arbeitsbedingungen in verschiedenen Bereichen verbessern, die bisher nicht genug beachtet wurden oder neue Herausforderungen mit sich bringen. Dazu will das Programm die Meinungen und Erfahrungen von verschiedenen Akteuren in der Arbeitswelt einholen und berücksichtigen.

Das Programm bezuschusst innovative Projekte zu den folgenden Themen:

  • Mobile Arbeit: Wie können Menschen, die von zu Hause oder unterwegs arbeiten, sicher und gesund bleiben?
  • Klimawandel und Auswirkungen auf die Arbeitswelt: Wie können Arbeitsplätze an die Veränderungen des Klimas angepasst werden?
  • Basisarbeit: Wie können Menschen, die einfache oder niedrig qualifizierte Tätigkeiten ausüben, besser geschützt und unterstützt werden?
  • Psychische Gesundheit: Wie können psychische Belastungen und Erkrankungen am Arbeitsplatz erkannt und vermieden werden?
  • Künstliche Intelligenz im Arbeits- und Gesundheitsschutz: Wie kann künstliche Intelligenz dazu beitragen, die Arbeit sicherer und gesünder zu gestalten?

Förderfähig sind Projekte, die innerhalb der fünf obengenannten Themenfelder

  • innovative, praxisrelevante und partizipative Lösungen für Beschäftigte und Unternehmen sowie betriebliche und überbetriebliche Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entwickeln und erproben,
  • die menschengerechte Gestaltung der Arbeit stärken bzw. verbessern,
  • durch externe Einrichtungen (Institute, Hochschulen, Akademien, o.ä.) begleitet und evaluiert werden.

Um die Arbeit sicherer und gesünder zu gestalten, sollen verschiedene Ideen entwickelt und getestet werden. Diese Ideen können als Berichte oder Szenarien dargestellt werden, die zeigen, wie die Zukunft aussehen könnte. Um zu prüfen, ob diese Ideen funktionieren, sollen Pilotprojekte durchgeführt werden. Außerdem soll eine Gruppe von Experten und Politikern über den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Arbeits- und Gesundheitsschutz diskutieren.

Antragsteller:
Unternehmen, Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden), gemeinnützige Träger, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen und Verbände

Förderquote:
Wird im jeweiligen Förderaufruf festgelegt, maximal jedoch 70 %.
(jeweils bis zu 600.000 Euro pro Vorhaben)

Einreichungsfrist:
Wird im jeweiligen Förderaufruf angegeben.


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Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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