Im Rahmen der neuen BMBF-Bekanntmachung aus dem Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt 2015-2020“ werden Zuschüsse für die Entwicklung sicherer Komponenten für IT-Systeme gewährt. Auch Methoden und Werkzeuge zur Entwicklung und Prüfung solcher sicheren Komponenten und Gesamtsysteme, in denen diese Komponenten zusammen mit unsicheren Komponenten verwendet werden, sind förderfähig.
Angesprochen sind Entwicklungen zu allen IT-Systemschichten, insbesondere aber tiefliegende Systemschichten, in denen Software und Hardware eng miteinander verbunden sind. Beispiele hierfür sind Trusted Platform Modules, Firmware und CPU-Mikrocode.
Beispiele für mögliche Forschungsthemen sind:
- Entwicklungsmethoden, Arbeitsprozesse und Entwurfsmuster mit definierten Sicherheitsgarantien
- praktikable Design- und Analysemethoden, um Sicherheitsschwachstellen frühzeitig zu erkennen, Risiken effizient zu bewerten und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten
- effektive und leistungsfähige Verfahren zur Erkennung von Manipulationen in der Entwicklung und Anwendung von IT-Komponenten
- effiziente Verfahren zur formalen Verifikation oder für statistische Garantien sowie zur Validierung und Zertifizierung der Sicherheit von Komponenten und Systemen
- sicheren Spezifikationen und ableitbare Sicherheitsgarantien für offene Befehlssätze
- Software-basierte Methoden zum Erkennen und Vermeiden von Seitenkanalangriffen oder deren Verhinderung durch kryptografische Verfahren und Protokolle
- Methoden und Werkzeuge zur Bildung und Überprüfung von Vertrauensketten in zusammengesetzten IT-Systemen
Gefördert werden vorrangig Verbünde, aber im Ausnahmefall auch Einzelvorhaben. Die Beteiligung von Start-ups und KMU wird ausdrücklich erwünscht und bei der Projektbegutachtung positiv berücksichtigt.
Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen/außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Förderquote:
Unternehmen 50 %, Forschungseinrichtungen 100 %
Einreichungsfrist: 12. Februar 2021
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.