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Schaufenster Elektromobilität 2025

Gefördert werden FuE-Vorhaben, die die energie- und klimapolitischen Potenziale der Elektromobilität erschließen und gleichzeitig zur Stärkung der Wettbewerbsposition deutscher Industriebranchen beitragen und außerdem die folgende Förderschwerpunkte adressieren:

1. Schaufensterprojekt bidirektionale Flottenkraftwerke 2025 in der Europäischen Union:
Es wird ein Schaufensterprojekt ausgeschrieben, das die Standardisierungserfordernisse und sonstigen Voraussetzungen für den erfolgreichen Betrieb eines Flottenkraftwerks auf Basis gesteuerter bidirektionaler E-Fahrzeuge realisiert. Ziel ist es, ein strommarktgeführtes und herstellerübergreifend genormtes Flottenkraftwerk ab 2025 als FuE-Demonstrationskraftwerk zu realisieren und die Marktvorbereitung und -einführung dieser Schlüsseltechnologie vorzubereiten.

Im Rahmen dessen sollen unter anderem bspw. folgende Fragen untersucht werden:
– Wie soll eine möglichst einfache und effiziente Softwarearchitektur aussehen, welche die Einbindung millionenfacher dezentraler, mobiler Speicher aus E-Fahrzeugen einfach, effizient und sicher bidirektional und nach einem einheitlichen System steuert?
– Ist gegebenenfalls ein steuerungstechnischer Unterschied zwischen stationären und mobilen, dezentralen Speichern erforderlich und falls ja, wie kann dieser möglichst einfach umgesetzt werden?

Im Zuge dessen sollen unter anderem auch möglichst schlanke und vereinheitlichte Anschluss-, Mess- und Abrechnungsprozesse für bidirektionale Flottenkraftwerke entwickelt werden, die auch im Europäischen Rahmen Anwendung finden können.

2. Schaufensterprojekt standardisierte Langstreckenverkehrssysteme für E-LKW und E-Reisebusse:
In diesem Schaufensterprojekt soll komplementär zu stationären LKW-Ladeinfrastrukturen ein vollautomatisiertes Batteriewechsel- und Bezahlsystem für E-LKW und E-Reisebusse nach einem herstellerübergreifenden Standard entwickelt und einem Testbetrieb unter realen Nutzungsbedingungen unterworfen werden.
Hierbei sollten bspw. unter anderem folgende Fragen untersucht werden:
– Welchen Beitrag können herstellerübergreifend genormte Wechselbatterien für den elektrischen Fernverkehr mit hohen spezifischen Fahrleistungen leisten (transeuropäischer Verkehr, Reisebusse im 2-Schichtbetrieb; vollautomatisierte LKW etc.)?
– bei zu leistungsschwachen oder zu spät kommenden Netzanschlüssen für Ladeinfrastrukturen (insbesondere bei Anschluss an Hoch- und Mittelspannungsebene)?

Ergänzend zu den oben genannten Schaufensterprojekten wird zur Einreichung von Projektskizzen aus den folgenden beiden Bereichen aufgerufen:
Innovationen für eine kostengünstige und umweltfreundliche Elektromobilität:

  • Kostensenkung, Erhöhung der Resilienz in der Wertschöpfung, vereinfachte Produktionsverfahren
  • Wirkungsgradsteigerungen
  • Modulare Elektrofahrzeug- und Ladesysteme und Kreislaufwirtschaft
  • Standardisierte „plug and play“-AC- und -DC-Systeme für strommarktgesteuertes und/oder bidirektionales Laden in Privathaushalten, Gewerbe und öffentlichen Ladeparks

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften und die öffentliche Verwaltung

Förderquote:
Unternehmen, Gebietskörperschaften und die öffentliche Verwaltung (abhängig von der Art des Projekts und der Unternehmensgröße) bis zu 80 %
Hochschulen, Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 30. September 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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