E-Fahrzeug

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Inhaltsangabe
E-Fahrzeug

Schaufenster Elektromobilität 2025

Inhalt

Gefördert werden FuE-Vorhaben, die die energie- und klimapolitischen Potenziale der Elektromobilität erschließen und gleichzeitig zur Stärkung der Wettbewerbsposition deutscher Industriebranchen beitragen und außerdem die folgende Förderschwerpunkte adressieren:

1. Schaufensterprojekt bidirektionale Flottenkraftwerke 2025 in der Europäischen Union:
Es wird ein Schaufensterprojekt ausgeschrieben, das die Standardisierungserfordernisse und sonstigen Voraussetzungen für den erfolgreichen Betrieb eines Flottenkraftwerks auf Basis gesteuerter bidirektionaler E-Fahrzeuge realisiert. Ziel ist es, ein strommarktgeführtes und herstellerübergreifend genormtes Flottenkraftwerk ab 2025 als FuE-Demonstrationskraftwerk zu realisieren und die Marktvorbereitung und -einführung dieser Schlüsseltechnologie vorzubereiten.

Im Rahmen dessen sollen unter anderem bspw. folgende Fragen untersucht werden:
– Wie soll eine möglichst einfache und effiziente Softwarearchitektur aussehen, welche die Einbindung millionenfacher dezentraler, mobiler Speicher aus E-Fahrzeugen einfach, effizient und sicher bidirektional und nach einem einheitlichen System steuert?
– Ist gegebenenfalls ein steuerungstechnischer Unterschied zwischen stationären und mobilen, dezentralen Speichern erforderlich und falls ja, wie kann dieser möglichst einfach umgesetzt werden?

Im Zuge dessen sollen unter anderem auch möglichst schlanke und vereinheitlichte Anschluss-, Mess- und Abrechnungsprozesse für bidirektionale Flottenkraftwerke entwickelt werden, die auch im Europäischen Rahmen Anwendung finden können.

2. Schaufensterprojekt standardisierte Langstreckenverkehrssysteme für E-LKW und E-Reisebusse:
In diesem Schaufensterprojekt soll komplementär zu stationären LKW-Ladeinfrastrukturen ein vollautomatisiertes Batteriewechsel- und Bezahlsystem für E-LKW und E-Reisebusse nach einem herstellerübergreifenden Standard entwickelt und einem Testbetrieb unter realen Nutzungsbedingungen unterworfen werden.
Hierbei sollten bspw. unter anderem folgende Fragen untersucht werden:
– Welchen Beitrag können herstellerübergreifend genormte Wechselbatterien für den elektrischen Fernverkehr mit hohen spezifischen Fahrleistungen leisten (transeuropäischer Verkehr, Reisebusse im 2-Schichtbetrieb; vollautomatisierte LKW etc.)?
– bei zu leistungsschwachen oder zu spät kommenden Netzanschlüssen für Ladeinfrastrukturen (insbesondere bei Anschluss an Hoch- und Mittelspannungsebene)?

Ergänzend zu den oben genannten Schaufensterprojekten wird zur Einreichung von Projektskizzen aus den folgenden beiden Bereichen aufgerufen:
Innovationen für eine kostengünstige und umweltfreundliche Elektromobilität:

  • Kostensenkung, Erhöhung der Resilienz in der Wertschöpfung, vereinfachte Produktionsverfahren
  • Wirkungsgradsteigerungen
  • Modulare Elektrofahrzeug- und Ladesysteme und Kreislaufwirtschaft
  • Standardisierte „plug and play“-AC- und -DC-Systeme für strommarktgesteuertes und/oder bidirektionales Laden in Privathaushalten, Gewerbe und öffentlichen Ladeparks

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften und die öffentliche Verwaltung

Förderquote:
Unternehmen, Gebietskörperschaften und die öffentliche Verwaltung (abhängig von der Art des Projekts und der Unternehmensgröße) bis zu 80 %
Hochschulen, Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 30. September 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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