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Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende

Im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms des BMWK wurde ein neuer Förderaufruf veröffentlicht. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Querschnittsthema „Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende“, die einen system- und technologieübergreifenden Charakter aufweisen. Die Projektvorschläge sollen sich nicht auf einen einzelnen Technologiebereich begrenzen, sondern vielmehr die Optimierung der Ressourceneffizienz schwerpunktmäßig aus einer systemischen Sicht und den energiebedingten CO2-Emissionen aufgreifen.

Beispielhafte Themenbereiche sind:

  • Bilanzierungsinstrumente der primärenergetischen bzw. treibhausgasrelevanten Auswirkungen kreislauffähiger Produkte
  • Die Substitution von energieintensiven, kritischen oder im Rahmen der Energiewende systemübergreifend nachgefragten Rohstoffen
  • Konzepte und Lösungsansätze im Sinne einer zirkulären Wirtschaft
  • Übertragbare IT-basierte Lösungen zur Verknüpfung der Ansätze aus der zirkulären Wirtschaft
  • Anwendungstaugliche, aussagekräftige, belastbare Verfahren zur Lebensdauervorhersage und -verlängerung bei neuentwickelten langlebigen Produkten/Gütern

Bevorzugt werden Verbundprojekte aus Wirtschaft und Wissenschaft. Die Projektvorschläge sollten sich durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von mindestens zwei Fach- bzw. Forschungsdisziplinen auszeichnen, beispielsweise Industriedesign, Ingenieurwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Materialwissenschaften, Sozialwissenschaften oder Rechtswissenschaften.

Antragsteller:
Unternehmen und Forschungseinrichtungen

Förderquote:
Unternehmen bis zu 50 % (KMU ggf. mit Boni)
Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), Einreichung laufend möglich

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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