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Ressourceneffiziente Prozesse durch Digitalisierung gestalten

Das neue Programm „Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen“ zielt auf die Umsetzung konkreter Digitalisierungsprojekte, insbesondere mit innovativem Charakter, die Ressourceneffizienz und Kreislauffähigkeit in KMU steigern.

Die förderfähigen Maßnahmen müssen sich einem der drei Förderschwerpunkte zuordnen lassen. Zu jedem Schwerpunkt sind in der Richtlinie zahlreiche Anwendungsfälle aufgeführt, die hier nur beispielhaft genannt werden.

Digitale Optimierung von Produktionsprozessen

  • Digitale Lösungen zur Optimierung der inner-/überbetrieblichen Prozessplanung, z.B. digitale optimierte Lieferketten für Rezyklate und die Einführung digitaler Zwillinge zur durchgängigen Zustandsüberwachung und vorausschauenden Wartung
  • Digitale Lösungen zur Senkung des Ressourcenverbrauchs im Produktionsprozess durch Optimierung der Produktionsparameter, z.B. datenbasierte Echtzeitüberwachung und -steuerung von Fertigungsprozessen
  • Digitale Lösungen zur Optimierung der Kreislaufführung von Wertstoffen sowie Hilfs- und Betriebsstoffen
  • Investitionen in digitale Anlagentechnik und informationstechnische Infrastruktur in der Produktion zur Steigerung der Ressourceneffizienz, z.B. Einführung Industrie 4.0-fähiger Maschinen

Digitale Optimierung der Produktgestaltung

  • Maßnahmen zur Schließung von Materialkreisläufen durch den Ersatz von Primärrohstoffen durch Sekundärrohstoffe wie z.B. Einsatz von Rezyklaten in neuen Produkten
  • Kreislaufgerechte Produktgestaltung
  • Verlängerung der technischen Produktlebensdauer und/oder der Nutzungsdauer
  • Konstruktion ressourceneffizienter Produkte mittels digitaler Entwicklungsmethoden und -werkzeuge, z.B. konstruktionsbegleitende Simulationen zur Evaluierung der Ressourceneffizienz von Lösungsalternativen

Digitale Geschäftsmodelle für ressourceneffiziente und zirkuläre Wertschöpfung

  • Aufbau digitaler Plattformen, z.B. Internetmarktplätze zu regionalen Sekundärrohstoffen
  • Aufbau nachhaltiger digitaler Geschäftsmodelle, z.B. zur Verlängerung der Produktlebensdauer oder zur Wieder-/Weiterverwertung von Wertstoffen
  • Aufbau von Produkt-Service-Systemen mit nachhaltiger Rückführungsstruktur nach der Produktnutzungsphase

Antragsteller:
Denkbar sind Einzelvorhaben durch ein KMU (kleine und mittlere Unternehmen gem. EU-Definition) oder Kooperationsvorhaben von KMU und größeren Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Hochschulen und Forschungseinrichtungen stehen allerdings nicht im Fokus und sollten möglichst im Unterauftrag eingebunden oder ansonsten im Einzelfall auch als Verbundpartner eingebunden werden.

Förderquote:
KMU bis zu 50 %
Großunternehmen bis zu 15 %
(Die Förderung erfolgt auf Basis der AGVO).
Alternativ können KMU den Zuschuss als De-Minimis-Beihilfe beantragen, dann max. 200.000 € mit einer Förderquote von maximal 85 %.

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), aktuelle Frist zur Einreichung einer Skizze ist der 15. Oktober 2022.
Abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln sind weitere Fristen zum 15. November sowie 15. Dezember 2022 geplant.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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