UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Ressource.NRW

Ressource.NRW unterstützt mit der Förderung die Marktetablierung neuer Prozess-, Sammel-, Sortier- und Recyclingtechnologien.

Gefördert werden Anlagen mit Demonstrationscharakter,

  • die einen wesentlichen Beitrag zur Ressourceneffizienz leisten bzw.
  • die den Übergang zu einer Circular Economy unterstützen.

Darunter fallen bspw:

  • Investitionen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz durch die Nettoreduzierung des Ressourcenverbrauchs (alle materiellen Ressourcen außer Energie).
  • Investitionen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz durch die Ersetzung primärer Roh- oder Ausgangsstoffe durch sekundäre (wiederverwendete oder zurückgewonnene, einschließlich rezyklierte) Roh- oder Ausgangsstoffe.
  • Investitionen in die Vermeidung und Verringerung des Abfallaufkommens, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Dekontaminierung und Recycling des vom Empfänger erzeugten Abfalls oder in die Vorbereitung der Wiederverwendung, Dekontaminierung und Recycling des von Dritten erzeugten Abfalls, der andernfalls nicht verwendet, beseitigt oder weniger ressourceneffizient behandelt oder zu einer geringeren Qualität des Recycling-Outputs führen würde.
  • Investitionen in die Sammlung, Sortierung, Dekontaminierung, Vorbehandlung und Behandlung von anderen Produkten, Materialien oder Stoffen, die vom Empfänger oder von Dritten erzeugt werden und andernfalls nicht verwendet oder weniger ressourceneffizient verwertet würden.
  • Investitionen in die getrennte Sammlung und Sortierung von Abfällen mit Blick auf dessen Vorbereitung zur Wiederverwendung oder zum Recycling.

Antragsteller:

Kleine und mittelständische Unternehmen

Förderquote:

Bis zu 60 % (abhängig von der Unternehmensgröße)

Einreichungsfrist:

Einstufiges Verfahren (Antrag), bis zum 16. September 2024 oder 5. Mai 2025

Sie möchten gerne wissen, welche weiteren NRW-Programme es gibt und was Sie bei einem Antrag beachten müssen? Weitere Informationen finden Sie hier

Sie möchten nähere Informationen zu dieser Förderung? Nutzen Sie unser Experten-Knowhow aus 40 Jahren Fördermittelerfahrung. Ein unverbindliches Erstgespräch können Sie hier buchen.

Zum Newscenter

Wir rufen Sie zurück

Ihre Anfrage und Daten werden streng vertraulich behandelt und Sie erhalten keine Werbung von uns.

    Aus unserem Newscenter

    10.05.2024 | Top-Thema
    Do´s and Dont´s bei der Projektförderung

    Der richtige Einstieg in Fördermittel für Forschung, Entwicklung und Innovation

    BEITRAG LESEN

    30.04.2024 | Top-Thema
    Tipp zur Forschungszulage: wieviel Risiko darf es sein?

    Expertenbeitrag zum Risiko eines Projekts und dessen Auswirkungen auf die Förderfähigkeit

    BEITRAG LESEN

    09.04.2024 | Top-Thema
    Das Wachstumschancengesetz ist da! Dies sind die Auswirkungen auf die Forschungszulage

    Was ändert sich bei der Forschungszulage?

    BEITRAG LESEN

    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

    Unsere Partner

    dti
    FMG
    Pro Terra
    Erfolgwerk
    l-mobile
    Brink
    BVMW
    BVMW
    Go Inno Berater
    GK Consult
    ProALPHA
    DIN SPEC
    Ceyoniq
    ACE