UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

Reduzierung der Treibhausgasemissionen für den Verkehrssektor

Ziel der Förderrichtlinie ist anwendungsorientierte Entwicklung und Marktbeschleunigung innovativer, strombasierter Kraftstoffe und fortschrittlicher Biokraftstoffe.
Förderfähig sind bspw.:

  • Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben bzw. Durchführbarkeitsstudien;
  • Innovationscluster zu Themen, die für die Ziele des Förderprogramms von zentraler Bedeutung sind;
  • Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen wie

Tests und Zertifizierung zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie die Erlangung, die Validierung und die Verteidigung von Patenten.

Die Förderung erfolgt zu Entwicklungstätigkeiten insbesondere, aber nicht ausschließlich mit folgenden Schwerpunkten:

  • Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben zur Erzeugung flüssiger und gasförmiger Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen oder basierend auf neuen Rohstoffquellen für den Kraftstoffsektor, wenn diese Nutzung entsprechend nachhaltig ist,
  • Kopplung von Anlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen mit Anlagen zur Herstellung strombasierter Kraftstoffe
  • Erprobung von biotechnologischen Verfahren zur Herstellung von Kraftstoffen,
  • Entwicklung von CO2-negativen Kraftstoffen,
  • Optimierung bereits existierender Produktionsverfahren,
  • Produktionsverfahren und Weiterentwicklung von eFuels,
  • Tests mit innovativen Elektrolysetechnologien,
  • Erprobung von Technologien zur Aufbereitung von Kohlenstoffquellen zur Nutzung für die Kraftstoffherstellung.

Antragsteller:
Unternehmen, kommunale Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Förderquote:
Unternehmen bis zu 50 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), aktuelle Frist zur Einreichung einer Projektskizze ist der 30. September 2022, dann jährlich zum 31. März und 30. September eines Jahres (bis zum 30. Juni 2024).

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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    Ceyoniq
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