UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

progres.nrw – Innovation

Mit dem Förderbaustein „progres.nrw – Innovation“ werden Innovationsvorhaben und deren Umsetzung im Rahmen von Demonstrations- und Anwendungsvorhaben im Kontext der Klimaschutzwende gefördert. Gefördert werden können auch Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung.

Die Förderung von Vorhaben aus dem Programmbereich „Innovation“ soll dazu beitragen:
– mit innovativen Konzepten und Techniken Energie zu sparen sowie klima- und umweltschädliche Emissionen zu reduzieren,
– den Anteil der erneuerbaren Energien auszubauen und deren Integration in das Netz zu unterstützen,
– das Energiesystem zu flexibilisieren sowie sektorübergreifende Flexibilitätsoptionen zu entwickeln beziehungsweise diese zu stärken,
– die wissenschaftlichen oder technologischen Grundlagen in diesen Bereichen zu stärken und
– die Innovationsfähigkeit von Unternehmen und Einrichtungen zu unterstützen.

Gefördert werden Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung u.a. in den Bereichen:
– Abwärme, Abwasserwärme und Umweltwärme,
– Ausgleich fluktuierender erneuerbarer Einspeisungen in die Energienetze,
– Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität,
– Power to X-Technologien,
– IT-Technologien zur Digitalisierung im Energiebereich,

Antragsteller:  Unternehmen, Hochschulen und sonstige Forschungseinrichtungen, Gemeinden und Gemeindeverbände.
Verbundprojekte werden bevorzugt gefördert.

Voraussetzung: Die Vorhaben müssen überwiegend in NRW realisiert werden.

Förderquote:
Bis zu 70% für Unternehmen, Gemeinden und Gemeindeverbänden.
Bis zu 100 % für Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag)
Skizzen können laufend eingereicht werden. Die Bewertung der Skizzen erfolgt in einem Gremium, das 2-3x pro Jahr tagt.
Die Förderung von Projekten kann zusätzlich auf Grundlage themenorientierter Projektaufrufe (beispielsweise Förderwettbewerbe) erfolgen.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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