UNSERE SERVICENUMMER
02103 / 789 06-0

PROFI Impuls

Über PROFI Impuls können kleinere Vorhaben, Projekte und Initiativen gefördert werden, die sich positiv auf die Innovationsfähigkeit auswirken und auch marktnahe, nicht-technologische Innovationen umfassen.
Das Programm ist in zwei Module aufgeteilt:

Modul 1 – „Veranstaltungen, innovative Orte und andere Formate“
dient der Stärkung des Hamburger Innovationsökosystems. Gefördert werden Veranstaltungen und sonstige Vorhaben zum Austausch über Innovationsthemen und zur Verbreitung innovativer Technologien, Ansätze und Methoden:

  • Modul 1A: Durchführung von Veranstaltungen, Workshops und Vernetzungstreffen zu spezifischen Themengebieten
  • Modul 1B: Erprobung und Etablierung von Vernetzungsinitiativen zur Stärkung des Innovationsökosystems wie Innovationsorte, -infrastrukturen und -netzwerke, sowie experimentelle Formate inklusive digitaler Anwendungen. Zudem Durchführung größerer Veranstaltungen mit besonderer standortpolitischer Bedeutung.

Modul 2 – „Produkte und Lösungen“
fördert die Entwicklung und Erprobung technischer und nicht-technischer Innovationen, die in Geschäftsmodellen, Produkten, Lösungen und/oder Prozessen eingesetzt werden können.

  • Modul 2A: Durchführung von Machbarkeitsstudien und experimentellen Vorprojekten inklusive Inanspruchnahme von externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen
  • Modul 2B: Durchführung von Projekten zur Entwicklung und Erprobung innovativer Geschäftsmodelle oder Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Lösungen


Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine, Stiftungen und Organisationen

Förderquote:
Höhe je nach Modul, max. 100.000 €

Eine Antragsstellung ist nur in Förderaufrufphasen möglich. Diese Förderaufrufe geben thematische Schwerpunkte vor und grenzen die förderfähigen Maßnahmen ein.

Um über neue Informationen zu den Förderaufrufen auf dem Laufenden zu bleiben folgen Sie auch unseren sozialen Medien LinkedIn und Xing.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse und Forschungszulage FZul. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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Häufig gestellte Fragen

1.

Wer kann Fördergelder bekommen?

Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

2.

Welche Daten werden veröffentlicht?

Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

3.

Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

4.

Was kostet die Beratung?

Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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